WVO nimmt Stellung zum Listenprivileg
Frankfurt am Main, den 7. Mai 2009 – der WVO (Werbe-Vertriebs-Organisationen Verbund e.V.), der Branchenverband der deutschen Zustellunternehmen, äußert sich zuversichtlich im Hinblick auf die geplante Gesetzesnovelle. „Fällt das Listenprivileg,“ so Vorsitzender Armin Fay, „dann bedeutet das – so bedauerlich das für die gesamte Direktmarketingbranche sein mag – für die Haushaltwerber einen Wettbewerbsvorteil.“ Sowohl die unadressierte als auch die teiladressierte Zustellung von Werbeprospekten richtet sich an Haushalte und nicht an Einzelpersonen.
Als Verband der deutschen Zustellunternehmen habe der WVO sich stets dafür eingesetzt, die Rechte der Verbraucher zu kennen und seine Mitglieder über Neuerungen zu informieren sowie die Handhabung turnusmäßig zu überprüfen. So verpflichten sich die WVO-Mitglieder, ihre Verteiler über Rechtsbestimmungen aufzuklären und deren Einhaltung zu gewährleisten. Hierzu gehört u.a., dass keine Werbung eingeworfen wird, wenn ein Werbeverbotsschild am Briefkasten angebracht ist. „Verbraucher, die keine Werbung wünschen, teilen uns dies unübersehbar am Briefkasten mit. Das respektieren wir.“ Die deutliche Mehrheit der Verbraucher sei jedoch dafür, Kataloge, Prospekte und kostenlose Zeitungen zu erhalten.
Die derzeit vom Gesetzgeber angestrebte Einwilligungsregel zur Erhöhung des Datenschutzes für die adressierte personalisierte Werbebotschaft an Neukunden sieht vor, dass Verbraucher eine schriftliche Genehmigung erteilen, ob sie Werbebriefe von bestimmten Absendern erhalten möchten. Dieses Prozedere erschwert vor allem die Neukundenakquise. Ein Grund, weshalb Experten damit rechnen, dass die unadressierte Zustellung an Bedeutung gewinnen wird, wenn das Listenprivileg kommen sollte. „Vielerorts wird auch diskutiert, ob vor allem in der selektiven, auf Geodaten beruhenden unadressierten Zustellung eine Alternative zum Werbebrief zu sehen ist,“ teilt Armin Fay mit. „Wir sind der Auffassung, dass das von Fall zu Fall zu prüfen ist.“ Sei die breite Masse gefragt, erziele die flächendeckende Verteilung das beste Ergebnis. Handle es sich hingegen um eine homogene Zielgruppe, die man erreichen will, bieten selektive Zustellungsmodule maßgeschneiderte Lösungen.
Ansprechpartnerin für die Medien
WVO Pressestelle, Yvonne Reiner, Burgstraße 3, 60316 Frankfurt,
Telefon: 069/25 78 79 82 E-Mail: pressestelle@wvo.de
Als Verband der deutschen Zustellunternehmen habe der WVO sich stets dafür eingesetzt, die Rechte der Verbraucher zu kennen und seine Mitglieder über Neuerungen zu informieren sowie die Handhabung turnusmäßig zu überprüfen. So verpflichten sich die WVO-Mitglieder, ihre Verteiler über Rechtsbestimmungen aufzuklären und deren Einhaltung zu gewährleisten. Hierzu gehört u.a., dass keine Werbung eingeworfen wird, wenn ein Werbeverbotsschild am Briefkasten angebracht ist. „Verbraucher, die keine Werbung wünschen, teilen uns dies unübersehbar am Briefkasten mit. Das respektieren wir.“ Die deutliche Mehrheit der Verbraucher sei jedoch dafür, Kataloge, Prospekte und kostenlose Zeitungen zu erhalten.
Die derzeit vom Gesetzgeber angestrebte Einwilligungsregel zur Erhöhung des Datenschutzes für die adressierte personalisierte Werbebotschaft an Neukunden sieht vor, dass Verbraucher eine schriftliche Genehmigung erteilen, ob sie Werbebriefe von bestimmten Absendern erhalten möchten. Dieses Prozedere erschwert vor allem die Neukundenakquise. Ein Grund, weshalb Experten damit rechnen, dass die unadressierte Zustellung an Bedeutung gewinnen wird, wenn das Listenprivileg kommen sollte. „Vielerorts wird auch diskutiert, ob vor allem in der selektiven, auf Geodaten beruhenden unadressierten Zustellung eine Alternative zum Werbebrief zu sehen ist,“ teilt Armin Fay mit. „Wir sind der Auffassung, dass das von Fall zu Fall zu prüfen ist.“ Sei die breite Masse gefragt, erziele die flächendeckende Verteilung das beste Ergebnis. Handle es sich hingegen um eine homogene Zielgruppe, die man erreichen will, bieten selektive Zustellungsmodule maßgeschneiderte Lösungen.
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