Was hat Red Bull Bionade voraus?
Twitter, Facebook und andere Social Networks werden immer wichtiger für das Online-Marketing. Zahlreiche Markennamen sind jedoch schon von privaten Usern „besetzt“. Mit welchen Argumenten Unternehmen „geklaute“ ID-Namen für sich beanspruchen können: Hierüber berichten HÄRTING Rechtsanwälte an passender Stelle - auf den seit heute frei geschalteten HÄRTING-Facebookseiten.
Immer mehr Unternehmen nutzen Social Networks als Marketing-Plattform. Und immer häufiger stellt sich die Frage, wie sich „offizielle“ Unternehmenskommunikation von „inoffiziellen“ Fan- oder Spaßseiten abgrenzen lässt.
Beispiel Red Bull: In der etwas befremdlichen Rubrik „Pharmazeutik“ finden sich die von „offiziellen“ Facebook-Seiten des Getränkeherstellers. Fast 1,2 Millionen Fans aus aller Welt können sich hier über die zahlreichen Sport- und Freizeitveranstaltungen des österreichischen Unternehmens informieren. Und bei Twitter findet man mehr als 15.000 Twitter-„Followers“, die sich dort regelmäßig mit Informationen über den Energy-Drink versorgen lassen.
Beispiel Bionade: Der Account twitter.com/bionade gehört „frolleinS“ aus München. Der einzige Tweet der Münchenerin berichtet von Frühlingsgefühlen im vergangenen April. Und bei Facebook findet man zwar drei Bionade-Fanseiten. Die größte hat jedoch gerade einmal 1.481 Fans. Außer ein paar Fotos ist nichts zu sehen. Und die Marketingabteilung des Getränkeherstellers steckt gewiss nicht dahinter. Eine „offizielle“ Seite gibt es nicht.
Die Liste lässt sich fortsetzen: twitter.com/absolutvodka führt zu einem einzigen Tweet eines anonymen Nutzers: „I’m super druuuuunk“. Etwas mehr Tweets, wenn auch mit ähnlichem Informationsgehalt findet man unter twitter.com/veltins. Und auch bei twitter.com/armani und twitter.com/gstar merkt man, dass die Marketingabteilungen der Fashionindustrie auch nicht immer ihrer Zeit voraus sind.
Die Kaperung von Markennamen in Social Networks erinnert an das früher weit verbreitete Domain Grabbing: In den 90er Jahren mussten zahlreiche Unternehmen feststellen, dass ihnen clevere Geschäftsleute bei der Registrierung von Domains zuvorgekommen waren. So musste etwa die Shell AG einen jahrelangen Prozess um die Domain shell.de führen, der erst im Jahre 2001 durch den Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Mineralölkonzerns entschieden wurde.
In mehreren Grundsatzurteilen entschied der BGH vor einigen Jahren, dass bei der Domainregistrierung zwar das Prioritätsprinzip gilt („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“). Wer jedoch eine Domain nur deshalb registriert, um sie dem Träger des entsprechenden Namens oder dem Inhaber der gleichlautenden Marke teuer zu verkaufen, handelt sittenwidrig und wird zur (kostenlosen) Freigabe der Domain verurteilt.
Prozesse um Twitter-IDs oder Facebook-Profilnamen sind – jedenfalls in Deutschland – noch nicht bekannt geworden. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Social Networks für das Online-Marketing ist es jedoch nur eine Frage der Zeit, bis der erste Fall eines ID-Raubs auf einem deutschen Richtertisch landet.
Dabei dürfte für die ID-Fälle ähnliches gelten wie für die Domains. Dies jedenfalls dann, wenn es eine ID – wie bei Twitter – nur einmal geben kann. Eine Klage von Bionade gegen „frolleinS“ hätte daher gute Aussichten auf Erfolg: „frolleinS“ würde zur Freigabe der Twitter-ID verurteilt.
Rechtsanwalt Niko Härting: „Schon in wenigen Jahren werden Facebook- und Twitter-IDs für ein Markenportfolio ähnlich wichtig sein wie registrierte Domains. Wenn sich dann die Gerichte mit Network-IDs befassen müssen, werden sich die Markeninhaber nach und nach ihre Profilnamen zurückerobern. Dies ist eine weltweite Entwicklung, die ein paar Jahre andauern wird.“
Ausführlichere Informationen zu diesem Thema unter:
http://www.snipurl.com/haerting_facebook_id_klau
Immer mehr Unternehmen nutzen Social Networks als Marketing-Plattform. Und immer häufiger stellt sich die Frage, wie sich „offizielle“ Unternehmenskommunikation von „inoffiziellen“ Fan- oder Spaßseiten abgrenzen lässt.
Beispiel Red Bull: In der etwas befremdlichen Rubrik „Pharmazeutik“ finden sich die von „offiziellen“ Facebook-Seiten des Getränkeherstellers. Fast 1,2 Millionen Fans aus aller Welt können sich hier über die zahlreichen Sport- und Freizeitveranstaltungen des österreichischen Unternehmens informieren. Und bei Twitter findet man mehr als 15.000 Twitter-„Followers“, die sich dort regelmäßig mit Informationen über den Energy-Drink versorgen lassen.
Beispiel Bionade: Der Account twitter.com/bionade gehört „frolleinS“ aus München. Der einzige Tweet der Münchenerin berichtet von Frühlingsgefühlen im vergangenen April. Und bei Facebook findet man zwar drei Bionade-Fanseiten. Die größte hat jedoch gerade einmal 1.481 Fans. Außer ein paar Fotos ist nichts zu sehen. Und die Marketingabteilung des Getränkeherstellers steckt gewiss nicht dahinter. Eine „offizielle“ Seite gibt es nicht.
Die Liste lässt sich fortsetzen: twitter.com/absolutvodka führt zu einem einzigen Tweet eines anonymen Nutzers: „I’m super druuuuunk“. Etwas mehr Tweets, wenn auch mit ähnlichem Informationsgehalt findet man unter twitter.com/veltins. Und auch bei twitter.com/armani und twitter.com/gstar merkt man, dass die Marketingabteilungen der Fashionindustrie auch nicht immer ihrer Zeit voraus sind.
Die Kaperung von Markennamen in Social Networks erinnert an das früher weit verbreitete Domain Grabbing: In den 90er Jahren mussten zahlreiche Unternehmen feststellen, dass ihnen clevere Geschäftsleute bei der Registrierung von Domains zuvorgekommen waren. So musste etwa die Shell AG einen jahrelangen Prozess um die Domain shell.de führen, der erst im Jahre 2001 durch den Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten des Mineralölkonzerns entschieden wurde.
In mehreren Grundsatzurteilen entschied der BGH vor einigen Jahren, dass bei der Domainregistrierung zwar das Prioritätsprinzip gilt („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“). Wer jedoch eine Domain nur deshalb registriert, um sie dem Träger des entsprechenden Namens oder dem Inhaber der gleichlautenden Marke teuer zu verkaufen, handelt sittenwidrig und wird zur (kostenlosen) Freigabe der Domain verurteilt.
Prozesse um Twitter-IDs oder Facebook-Profilnamen sind – jedenfalls in Deutschland – noch nicht bekannt geworden. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Social Networks für das Online-Marketing ist es jedoch nur eine Frage der Zeit, bis der erste Fall eines ID-Raubs auf einem deutschen Richtertisch landet.
Dabei dürfte für die ID-Fälle ähnliches gelten wie für die Domains. Dies jedenfalls dann, wenn es eine ID – wie bei Twitter – nur einmal geben kann. Eine Klage von Bionade gegen „frolleinS“ hätte daher gute Aussichten auf Erfolg: „frolleinS“ würde zur Freigabe der Twitter-ID verurteilt.
Rechtsanwalt Niko Härting: „Schon in wenigen Jahren werden Facebook- und Twitter-IDs für ein Markenportfolio ähnlich wichtig sein wie registrierte Domains. Wenn sich dann die Gerichte mit Network-IDs befassen müssen, werden sich die Markeninhaber nach und nach ihre Profilnamen zurückerobern. Dies ist eine weltweite Entwicklung, die ein paar Jahre andauern wird.“
Ausführlichere Informationen zu diesem Thema unter:
http://www.snipurl.com/haerting_facebook_id_klau