print logo

VDZ/BDZV: Apple bewegt sich auf Verlage zu

Jüngste Änderungen der Geschäftsbedingungen von Apple sind substanzielle Verbesserung für das App-Geschäft.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen die Ankündigungen Apples zur Änderung der Geschäftsbedingungen im App-Geschäft „als substanzielle Verbesserung“.



Dazu gehört vor allem das Angebot eines Newsstands. Dieser exklusive Kiosk bedeutet eine eigenständige Vertriebsplattform für digitale Presseerzeugnisse, der die Angebote der Verlage im allgemeinen App-Universum für die Nutzer deutlich sichtbarer macht.



Zu den Verbesserungen zählt für Abo-Angebote weiter der Entfall des In-App-Kaufzwangs. Verlage können jetzt außerhalb der App-Abonnements diese anbieten und verkaufen, ohne dies parallel auch im App-Store tun zu müssen. Sie können Abos außerhalb von iTunes zu anderen Preisen verkaufen als im App Store, auch wenn sie auf beiden Wegen Abos anbieten. Die Aufhebung der Preisvorgaben gibt den Verlagen die notwendigen Spielräume für Bündelungs- und Promotionsangebote. Weiterhin untersagt bleibt, mit Links innerhalb der App zu Verkaufsangeboten von digitalen Produkten und Abonnements außerhalb der App zu verlinken.




Gesprächsbedarf sehen BDZV und VDZ vor allem beim Thema Kundenbeziehung, die nach wie vor von Apple allein beansprucht wird. Dabei ist die volle Kundenbeziehung für das Vermarktungsgeschäft der Verlage unerlässlich. „Auch wenn dieser Punkt noch nicht zufriedenstellend gelöst ist, hat sich Apple jetzt deutlich auf die Verlage zubewegt und die Argumente der Verleger wirken lassen“, so die Verleger-Verbände.