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Urheberrechtsreform: Verwertungsgesellschaften verbreiten Panik

Gesetzentwurf führt nicht zu Einbußen für Urheber
bitkom | 18.05.2006
Berlin, 18. Mai 2006:
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hält die Kritik der Verwertungsgesellschaften am Regierungsentwurf zum 2. Korb der Urheberrechtsreform für irreführend, haltlos und unredlich. "Die Panik- und Stimmungsmache der Verwertungsgesellschaften kurz vor der Stellungnahme des Bundesrates entbehrt jeder seriösen Grundlage" , sagte BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Insbesondere die Behauptungen der Verwertungsgesellschaften, die Urheber würden" enteignet ", seien irreführend und falsch. Nach BITKOM-Berechnungen wird sich das Gesamtaufkommen für die Urheber mit der neuen Regelung keinesfalls verringern.

Neue abgabepflichtige Gerätearten und steigende Absatzzahlen bei alten Gerätetypen werden zu einer mindestens stabilen Gesamtvergütung führen. Derzeit erhalten die Verwertungsgesellschaften rund 100 Millionen Euro pro Jahr allein für Kopierer, Scanner, Faxgeräte, Brenner sowie Ton- und Bildaufzeichungsgeräte. Hinzu kommen zusätzlich rund 77 Millionen Euro für Leerträger wie DVD-Rohlinge. Bei der Hochrechnung mit einer von der Regierung als noch wirtschaftlich angemessen angesehenen Abgabenhöhe, die fünf Prozent des jeweiligen Gerätepreises entspricht, ergibt sich anhand der verkauften Gerätezahlen von 2005 eine Abgabensumme von 106 Millionen Euro. Hinzu kämen Abgaben für Multifunktionsgeräte - kombinierte Druck-, Fax- und Scaneinheiten - in Höhe von rund 25 Millionen Euro. Um die Vergütungshöhe dieser Geräte nach dem alten Recht wird derzeit vor Gericht gestritten. Dass sie grundsätzlich abgabepflichtig sind, wird jedoch allgemein akzeptiert. Zudem geht die Regierung in der Gesetzesbegründung davon aus, dass auch PCs und Drucker zusätzlich abgabepflichtig werden. Das künftige Gesamtvolumen der Abgaben läge demnach bei 595 Millionen Euro pro Jahr." Wer behauptet, der aktuelle Gesetzentwurf würde zu sinkenden Abgaben führen, hat entweder Probleme mit den Grundrechenarten oder informiert bewusst falsch", so Harms.

"Die Zahlen zeigen, wie stark der Entwurf die Industrie immer noch belastet" , sagt Harms. Die geplante Novelle hält am Grundsatz der pauschalen Urheberrechtsabgabe pro Gerät und Speichermedium fest. Zukunftsweisend wäre aus Sicht des BITKOM eine Änderung in Richtung individueller Vergütungssysteme. "Ein solcher Systemwechsel ist bei dem Entwurf nur in Ansätzen zu erkennen", so Harms. Immerhin soll die Abgabenhöhe zukünftig vor allem davon abhängen, wie häufig Nutzer mit den abgabepflichtigen Geräten privat kopieren. Da zu hohe Abgaben zu Wettbewerbsverzerrungen und Umgehungsgeschäften führen, soll die Abgabenhöhe außerdem in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Gerätepreis stehen. Derzeit fordert die VG Wort beispielsweise für ein Multifunktionsgerät mit einem Verkaufspreis von rund 150 Euro eine Abgabe von 76,70 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. "Diese maßlosen Abgabenforderungen führen letztlich nur zur Umgehung der Abgaben durch Online-Käufe und Grauimporte aus dem Ausland, wo es in der Regel gar keine oder aber niedrigere Abgaben gibt", sagte Harms. So haben Großbritannien, Irland und Luxemburg gar keine pauschalen Abgaben, die Sätze in Tschechien und Italien liegen bei drei Prozent.

Die schädlichen Auswirkungen von pauschalen urheberrechtlichen Abgaben zeigt auch eine aktuelle europäische Studie der Copyright Levies Reform Alliance: So wurden in der EU im Jahr 2005 insgesamt 1,2 Milliarden Euro an Abgaben fällig. Diese belasteten jedoch die Volkswirtschaft z.B. durch rückgängige Verkäufe mit insgesamt 2,1 Milliarden Euro. Jeder Euro an Abgaben belastet die Wirtschaft in doppelter Höhe. Steigende Preise und damit niedrigere Absatzzahlen wirken sich auch negativ auf neue Einnahmequellen der Urheber wie den Online-Vertrieb von Inhalten wie etwa Musik-Downloads aus. Das zeigt die Studie sehr deutlich am Beispiel der Abgabe für MP3-Player in Frankreich.

Hintergrundinformationen, Fakten sowie die genaue Berechung der urheberrechtlichen Abgaben finden Sie in der Anlage sowie unter http://www.bitkom.org/de/presse/8477_39703.aspx

Die aktuelle Studie der Copyright Levies Reform Alliance finden Sie unter http://www.bitkom.org/de/themen_gremien/37148_39694.aspx

Ansprechpartner Presse:
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Ansprechpartner Urheberrecht:
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s.dehmel@bitkom.org

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