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Tattoo als Karrierekiller - Arbeitgeber dürfen Bewerber mit Tattoo ablehnen

Bochum. Ob Tigerkopf auf dem Rücken oder Rose auf dem Oberarm, wenn es gut versteckt ist, stellt ein Tattoo in vielen Jobs kein Problem dar. Anders verhält es sich, wenn der Körperschmuck an gut sichtbaren Stellen prangt. Denn grundsätzlich dürfen Arbeitgeber einen Bewerber wegen eines Tattoos ablehnen, berichtet das Studentenmagazin UNICUM in seiner aktuellen Ausgabe. „Ein Arbeitgeber kann gewisse Ansprüche an seine Mitarbeiter stellen, was Kleidung und Aussehen betrifft“, so Christian Götz, Experte für Arbeitsrecht bei ver.di, gegenüber UNICUM. Als grobe Orientierung empfiehlt das Magazin, dass Art und Größe einer Tätowierung keine besondere Aufmerksamkeit erregen und sie sich durch normale Kleidung gut bedecken lassen sollte.


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