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Tarif für Kopierabgaben auf PCs veröffentlicht

Höhe der Abgaben aber weiterhin umstritten. PC-Anbieter müssen sich bis 3. Juni entscheiden. Uneinigkeit zu Brennerabgaben.
bitkom | 06.05.2010
Berlin, 6. Mai 2010

Für Urheberrechtsabgaben auf PCs ist heute im Bundesanzeiger ein Tarif veröffentlicht worden. Die „Zentralstelle für private Überspielungsrechte“ (ZPÜ) – ein Zusammenschluss mehrerer Verwertungsgesellschaften – fordert für jeden PC mit integriertem Brenner Abgaben in Höhe von 17,06 Euro. Für Geräte ohne Brenner sollen 15,19 Euro und für zum Einbau bestimmte, einzelne Brenner 1,88 Euro fällig werden. Diese Tarife sollen rückwirkend ab Anfang 2008 gelten. Darauf hat der Hightech-Verband BITKOM hingewiesen. „Es ist unstrittig, dass alle PC-Anbieter für jedes verkaufte Gerät Kopierabgaben zahlen müssen“, kommentierte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, „aber über die angemessene Höhe gehen die Vorstellungen zwischen den Beteiligten weit auseinander.“ Grundsätzliche Uneinigkeit besteht für Brenner als Bauteile des PCs. Sie sind nach Auffassung des BITKOM nicht separat abgabenpflichtig.



Durch die Tarifveröffentlichung hat die ZPÜ die Voraussetzung dafür geschaffen, Forderungen gegenüber Anbietern geltend zu machen. „In welchem Umfang die ZPÜ ihren Anspruch bei den Unternehmen durchsetzen kann, ist allerdings noch offen“, erklärt Scheer. Deshalb hat BITKOM ein Schiedsverfahren initiiert, in dessen Rahmen geklärt werden soll, welche Abgabenhöhe gerechtfertigt ist. Mit einem endgültigen Ergebnis ist frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen.



Zurzeit haben Unternehmen zwei Möglichkeiten, sich auf die Abgabenpflicht auf PCs einzustellen. Die erste Option ist, der Tarifveröffentlichung der ZPÜ zu widersprechen. Dies kann dazu führen, dass das entsprechende Unternehmen von der ZPÜ verklagt wird. Alternativ könnte auch ein Musterprozess von der ZPÜ gegen ein einzelnes Unternehmen stellvertretend für weitere widersprechende Unternehmen geführt werden. Die Gefahr einer Klage ist unabhängig davon, ob und welchem Verband ein Unternehmen angehört. Die zweite Option ist der Betritt zu einem Vertrag mit der ZPÜ, den der Bundesverband Computerhersteller (BCH) ausgehandelt hat. In diesem Rahmen sind auf PCs mit Brenner Abgaben von 13,65 Euro zu zahlen, für Geräte ohne Brenner 12,15 Euro. Der Vertrag gilt rückwirkend ab 2008 und bis Ende 2010. Ein Beitritt zu diesem Vertrag ist bis zum 3. Juni möglich. Durch die Abgaben wird das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten. Entsprechende Abgaben werden schon seit längerem unter anderem von Herstellern von Scannern, Druckern und Kopierern abgeführt. Die Verwertungsgesellschaften nehmen die Abgaben im Namen von Verlagen, Autoren und Künstlern ein. Prinzipiell erhöht sich durch die gesetzlich gewollten Kopierabgaben der Verkaufspreis. Hersteller müssen die Kosten an die Verbraucher weitergeben – das ist Sinn der gesetzlichen Regelung.



Es habe sich gezeigt, dass das Urheberrecht nach wie vor verbesserungswürdig sei, betonte Scheer. „Das Urheberrecht regelt nicht klar genug, welches Niveau der Abgaben für die Verbraucher wirtschaftlich vertretbar ist.“ Nötig ist laut BITKOM ein Urheberrecht, das die Möglichkeiten des Internets noch besser berücksichtigt. „Pauschale Abgaben sind im Web-2.0-Zeitalter nicht praktikabel“, so Scheer. Für das Internet müssten neue Regeln entwickelt werden.



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Telekommunikation & Recht

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Urheberrecht

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