Sind Manager-Gehälter ein Fall für den Gesetzgeber?
Bonn/Hamburg – www.ne-na.de Skepsis gegenüber dem freien Markt ist in Deutschland weit verbreitet. Wenn die Medien oder große Teile der Bevölkerung den Eindruck haben, dass etwas schief läuft, erklingt oft der Ruf nach dem Staat. Die Höhe der Manager-Gehälter sorgt hier zu Lande immer wieder für Gesprächsstoff und ist ein echtes Aufregerthema. „Sollte der Gesetzgeber das Gehalt der Top-Manager deckeln?“ fragt Rudolf Kahlen in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Capital http://www.capital.de. Es laufe bestens für die Wirtschaftselite, so Kahlen. Die Gewinne der Dax-Konzerne seien 2006 im Schnitt wieder zweistellig gewachsen. So stehe auch für die Vorstände das nächste üppige Gehaltsplus an – denn ein Gutteil ihrer Vergütung sei erfolgsabhängig.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder deutscher Aktiengesellschaften betrage durchschnittlich 1,7 Millionen Euro, so der Capital-Autor. Die Chefs der Dax-Konzerne erreichten im Schnitt fast das Doppelte. Innerhalb Europas sei dieses Gehaltsniveau vergleichsweise hoch; mit Blick auf die Vereinigten Staaten noch niedrig, wo Vorstände im Schnitt umgerechnet 13,3 Millionen Euro einstreichen. Was sind also die Alternativen zur (vermeintlichen?) Gehaltsexplosion? „Ginge es nach dem Gros der Gewerkschaftsfunktionäre, wären die Managergehälter gesetzlich zu begrenzen, und zwar auf das 20-Fache des durchschnittlichen Tariflohns. Selbst in traditionell gut zahlenden Branchen wäre es Vorständen also kaum noch möglich, mehr als 500.000 Euro pro Jahr zu erzielen“, so Kahlen.
Wirtschaftsexperten halten jedoch nicht viel von starren Regeln. So sagt der bekannte Schweizer Managementberater Fredmund Malik http://www2.malik-mzsg.ch, die Vergütung des einzelnen Managers solle sich stärker an der individuellen Leistung orientieren. „Der Vorschlag von Malik geht in die richtige Richtung“, sagt Michael Zondler, Regional Manager beim Düsseldorfer Beratungshaus Harvey Nash http://www.harveynash.de. „Auf jeden Fall sollte der Gesetzgeber seine Finger von dieser Materie lassen. Erfolgreiche Manager sollen auch sehr gut verdienen. Mit Sicherheit werden diese Personen nicht zum Gegenstand einer Neiddebatte werden. Das Problem liegt eher darin, dass in Pressemitteilungen drastische Erhöhungen der Vorstandsbezüge angekündigt werden und gleichzeitig kommuniziert wird, dass wichtige Sparten des Konzerns ihre Ziele nicht erreichen und deshalb x-tausend Mitarbeiter entlassen werden müssen. Beschließt der Aufsichtsrat nach mehreren Verfehlungen Veränderungen im Vorstand, so werden die Beteiligten meistens noch mit einem goldenen Fallschirm ausgerüstet.“ Zondler fordert ein Umdenken in den Chefetagen: „Wir haben in Deutschland viele leistungsfähige Führungskräfte. Für sie ist es ein Vorteil, wenn ihre Vergütung an der persönlichen Leistung gemessen wird. Das erspart ihnen überflüssige ‚Neid’-Debatten und macht die Bezahlung transparent und gerecht.“ Nur weniger fähige Führungskräfte müssten eine Stärkung des Leistungsgedankens fürchten.
Kahlen zufolge wäre es ein Fehler, die Vergütung der Vorstände an den Aktienkurs zu koppeln, der vor allem von externen Faktoren wie dem Börsenklima oder der Branchenkonjunktur bestimmt werde: „Ob der jeweilige Aufsichtsrat darüber hinaus eine vertragliche Obergrenze durchsetzt, etwas bei 200 oder 300 Prozent der Zieltantieme, ist Verhandlungssache – und eine Stilfrage.“ So viel sei auf jeden Fall sicher: Die Diskussion „um Anstand und Außenmaß im Top-Management“ werde in den nächsten Jahren eher zunehmen als abnehmen.
Online-Nachrichtendienst, NeueNachricht, www.ne-na.de, medienbüro.sohn, Ettighoffer Str. 26 A, 53123 Bonn oder einfach per Fax unter 0228/620 44 75
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder deutscher Aktiengesellschaften betrage durchschnittlich 1,7 Millionen Euro, so der Capital-Autor. Die Chefs der Dax-Konzerne erreichten im Schnitt fast das Doppelte. Innerhalb Europas sei dieses Gehaltsniveau vergleichsweise hoch; mit Blick auf die Vereinigten Staaten noch niedrig, wo Vorstände im Schnitt umgerechnet 13,3 Millionen Euro einstreichen. Was sind also die Alternativen zur (vermeintlichen?) Gehaltsexplosion? „Ginge es nach dem Gros der Gewerkschaftsfunktionäre, wären die Managergehälter gesetzlich zu begrenzen, und zwar auf das 20-Fache des durchschnittlichen Tariflohns. Selbst in traditionell gut zahlenden Branchen wäre es Vorständen also kaum noch möglich, mehr als 500.000 Euro pro Jahr zu erzielen“, so Kahlen.
Wirtschaftsexperten halten jedoch nicht viel von starren Regeln. So sagt der bekannte Schweizer Managementberater Fredmund Malik http://www2.malik-mzsg.ch, die Vergütung des einzelnen Managers solle sich stärker an der individuellen Leistung orientieren. „Der Vorschlag von Malik geht in die richtige Richtung“, sagt Michael Zondler, Regional Manager beim Düsseldorfer Beratungshaus Harvey Nash http://www.harveynash.de. „Auf jeden Fall sollte der Gesetzgeber seine Finger von dieser Materie lassen. Erfolgreiche Manager sollen auch sehr gut verdienen. Mit Sicherheit werden diese Personen nicht zum Gegenstand einer Neiddebatte werden. Das Problem liegt eher darin, dass in Pressemitteilungen drastische Erhöhungen der Vorstandsbezüge angekündigt werden und gleichzeitig kommuniziert wird, dass wichtige Sparten des Konzerns ihre Ziele nicht erreichen und deshalb x-tausend Mitarbeiter entlassen werden müssen. Beschließt der Aufsichtsrat nach mehreren Verfehlungen Veränderungen im Vorstand, so werden die Beteiligten meistens noch mit einem goldenen Fallschirm ausgerüstet.“ Zondler fordert ein Umdenken in den Chefetagen: „Wir haben in Deutschland viele leistungsfähige Führungskräfte. Für sie ist es ein Vorteil, wenn ihre Vergütung an der persönlichen Leistung gemessen wird. Das erspart ihnen überflüssige ‚Neid’-Debatten und macht die Bezahlung transparent und gerecht.“ Nur weniger fähige Führungskräfte müssten eine Stärkung des Leistungsgedankens fürchten.
Kahlen zufolge wäre es ein Fehler, die Vergütung der Vorstände an den Aktienkurs zu koppeln, der vor allem von externen Faktoren wie dem Börsenklima oder der Branchenkonjunktur bestimmt werde: „Ob der jeweilige Aufsichtsrat darüber hinaus eine vertragliche Obergrenze durchsetzt, etwas bei 200 oder 300 Prozent der Zieltantieme, ist Verhandlungssache – und eine Stilfrage.“ So viel sei auf jeden Fall sicher: Die Diskussion „um Anstand und Außenmaß im Top-Management“ werde in den nächsten Jahren eher zunehmen als abnehmen.
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