Sieg für Bildjournalisten: AGB von WAZ Fotopool rechtswidrig
Die Honorarbedingungen der WAZ New Media, die in erster Linie den Fotopool für die Unternehmen der WAZ Mediengruppe betreibt, sind in weiten Teilen rechtswidrig. Das hat das Landgericht Bochum entschieden. Es gab damit einer Klage des Deutschen Journalisten-Verbands und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di in den wesentlichen Punkten statt. Die von der WAZ-Tochtergesellschaft praktizierten Konditionen für Freie verstoßen nach Ansicht des Gerichts in allen wichtigen Passagen gegen das Urhebervertragsrecht. Die Bochumer Richter haben die in den AGB enthaltenen Pauschalvergütungen untersagt, weil sie die freien Bildjournalistinnen und -journalisten gegenüber Einzelhonoraren deutlich benachteiligen. Nicht zulässig ist auch die so genannte Drittnutzungsklausel wegen mangelnder Intransparenz. Mit ihr sollten dem WAZ Fotopool alle Rechte für die Nutzung von Fotos durch andere WAZ-Medien eingeräumt werden. Aus Sicht des Gerichts fehlte die Definition, welche Unternehmen jetzt und in Zukunft zur WAZ-Mediengruppe gehören. Gekippt wurde auch die Klausel, nach der alle Rechte beim WAZ Fotopool bleiben, wenn das Vertragsverhältnis mit dem freien Fotografen beendet ist.
Von besonderer Tragweite für die Freien sind die Aussagen des Gerichts zum Umfang der übertragenen Rechte. Sie sind zu weit reichend und daher "unangemessen benachteiligend". Damit folgte das Bochumer Landgericht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg und entschied zu Gunsten der Freien. Eine endgültige Entscheidung zum zulässigen Umfang der Rechteklausel wird der Bundesgerichtshof im kommenden Jahr treffen.
"Der Bochumer Richterspruch stärkt die Verhandlungsposition der freien Bildjournalisten gegenüber der WAZ New Media und auch gegenüber anderen Verlagen", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Hier wurde ein weiteres Mal von der Justiz deutlich gemacht, dass ein Medienunternehmen die Rechte der Freien akzeptieren muss", sagte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke.
Von besonderer Tragweite für die Freien sind die Aussagen des Gerichts zum Umfang der übertragenen Rechte. Sie sind zu weit reichend und daher "unangemessen benachteiligend". Damit folgte das Bochumer Landgericht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg und entschied zu Gunsten der Freien. Eine endgültige Entscheidung zum zulässigen Umfang der Rechteklausel wird der Bundesgerichtshof im kommenden Jahr treffen.
"Der Bochumer Richterspruch stärkt die Verhandlungsposition der freien Bildjournalisten gegenüber der WAZ New Media und auch gegenüber anderen Verlagen", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Hier wurde ein weiteres Mal von der Justiz deutlich gemacht, dass ein Medienunternehmen die Rechte der Freien akzeptieren muss", sagte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke.