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Rundfunkfinanzierung: Sachdiskussion statt Populismus

Der DJV hat deutlich gemacht, dass sich die Höhe der Rundfunkgebühren nach den Vorschlägen der KEF und nicht einzelner Staatskanzleien richtet.
Berlin, 30.09.2010 - Am heutigen Donnerstag hatte Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt, von dem Ziel der Landesregierungen gesprochen, den Finanzaufwand für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren. "Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hat den gesetzlichen Auftrag, den Finanzbedarf der Sender zu ermitteln. Politische Vorgaben dürfen dabei keine Rolle spielen", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Die Finanzierung muss so bemessen sein, dass ARD und ZDF ihr Qualitätsniveau mindestens halten können." Einmischungsversuche aus der Politik seien nicht zielführend.



Einen Tag zuvor hatte der sächsische Staatskanzleichef Johannes Beermann mögliche Programmeinschränkungen wie etwa den Verzicht von ARD und ZDF auf eigene Olympia-Berichterstattung ins Gespräch gebracht. Konken forderte von den Landespolitikern eine an der Sache orientierte Diskussion anstelle von "populistischen Forderungen, die zu Recht vom Bundesverfassungsgericht kassiert würden".



Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
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