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Professionalisierung schützt vor Abmahnung

BVDW-Praxisleitfaden zu Rechtsfallen für Online-Shops
BVDW | 24.11.2006
Düsseldorf, 23. November 2006. Immer wieder sind vor allem kleinere und mittlere Online-Händler Adressaten von Abmahnungen. So haben unlängst zahlreiche mittelständische Elektronikhändler mit dem Hinweis auf das Wettbewerbsrecht Abmahnungen für verschiedene, teils kaum wahrnehmbare Verfehlungen auf ihren Webseiten erhalten. Initiatoren dieser neuerlichen Welle von Abmahnungen sind verschiedene MediaMärkte, stets vertreten durch den Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, einst sogar Testimonial von MediaMarkt.

Die Experten der Fachgruppe E-Commerce, die sich seit Jahren für eine Professionalisierung des Online-Handels einsetzen, bieten mit entsprechenden Maßnahmenkatalogen und Rechtsinformationen Schutz vor Abmahnungen. Im konkreten Fall weist der BVDW zwar darauf hin, dass eine Professionalisierung bei Online-Shops im rechtlichen Bereich grundsätzlich befürwortet wird, dass die Verhältnismäßigkeit in einzelnen Abmahnfällen jedoch angezweifelt werden darf. Auch befürchten die E-Commerce-Experten des BVDW, dass der Schaden für den Gesamtkonzern MediaMarkt in der öffentlichen Wahrnehmung größer ist als der Nutzen, den man sich von der Abmahnwelle verspricht.

"Von jedem Shopbetreiber muss erwartet werden, dass er die rechtlichen Vorgaben korrekt umsetzt", kommentiert Roland Fesenmayr (OXID eSales GmbH), Vorsitzender der Fachgruppe E-Commerce im BVDW. "Ob sich Mediamarkt mit der neuerlichen Abmahnwelle in der öffentlichen Wahrnehmung einen Gefallen tut, darf stark angezweifelt werden." Im Zeitalter von Web 2.0 würden derartige Vorfälle von Multiplikatoren in sozialen Netzwerken aufgegriffen und entsprechend kommentiert. Inzwischen, so der E-Commerce-Experte weiter, sei hier schon zu beobachten, dass nicht nur die Vielzahl der kleineren und mittleren Online-Händler negativ auf den Vorfall reagiere, auch potentielle Mediamarkt-Kunden würden die Praxis des Konzerns in Frage stellen. Seiner Auffassung nach unterschätze das Unternehmen diese Entwicklung oder sie würde billigend in Kauf genommen. Die Abmahnungen seien indes ein weiterer Beweis für die Anfälligkeit und Angreifbarkeit insbesondere der kleineren Shops.

Praxisleitfaden schützt vor Rechtsfallen

"Eine der zentralen Aufgaben der Fachgruppe E-Commerce ist es, die Professionalisierung des Online-Handels in Deutschland voran zu treiben. Um im konkreten Fall Hilfe anzubieten, haben wir einen Praxisleitfaden entwickelt, mit dem Online-Händler die grundlegende Rechtskonformität ihrer Shops überprüfen können", weist BVDW-Gesamtvorstand Roland Fesenmayr auf die Hilfestellung durch die Fachgruppe hin. So beinhaltet der Leitfaden Hinweise und Grundsatzurteile und soll so den Online-Händlern helfen, wesentliche "Rechtsklippen" zu umschiffen. Erstellt wurde der Leitfaden durch Mitglieder der Fachgruppe E-Commerce und BVDW-Justiziar Gerd M. Fuchs, zu dessen Aufgaben u.a. die Zusammenstellung und Berichterstattung relevanter Gesetzesänderungen und Urteile für den E-Commerce-Markt zählt.

"Gerade die mittleren und kleinen Online-Händler sparen häufig am falschen Ende" ", so Jan Pohle (TaylorWessing), stellvertretender Vorsitzender der Fachgruppe. "Die notwendigen rechtlichen Fragestellungen lassen sich über den BVDW oder kompetente Rechtsberater in Erfahrung bringen und teilweise zu einem überschaubaren, finanziellen Aufwand überprüfen. Wer sich mit dem nötigen Know-How und Rüstzeug ausstatten will, dem bleibt nur, sich mit Hilfe des BVDW als Branchenverband abzusichern, um bei künftigen Abmahnwellen nicht wieder zur Zielscheibe zu werden und so möglicherweise am falschen Ende gespart zu haben", so Jan Pohle weiter.

Seiner Auffassung nach sind Abmahnungen zwar im Grunde ein juristisch legitimiertes Mittel, um für Wettbewerbsgleichheit zu sorgen, es sei jedoch höchst zweifelhaft, ob sie im vorliegenden Fall im angemessenen Rahmen eingesetzt worden seien. "Es bleibt abzuwarten, ob diese neuerliche Versuch, mit Hilfe rechtlicher Instrumente Marktbereinigung zu betreiben, erfolgreich ist", blickt Jan Pohle nach vorn. "In einigen ganz konkreten Fällen kommt mir die Begründung der Abmahnung jedenfalls recht billig, um nicht zu sagen ´saubillig´ vor."

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Die Fachgruppe E-Commerce hat sich zur Aufgabe gemacht, das Potenzial des Themas E-Commerce in der Öffentlichkeit entsprechend darzustellen. Neben der Präsentation des Electronic-Commerce-Marktes und der Erarbeitung von Standardisierungen für alle beteiligten Marktteilnehmer sollen auch rechtliche Grundlagen geschaffen werden, mit denen der Ausbau des E-Commerce-Angebots in Deutschland unterstützt wird. Hierzu zählt vor allem der Abbau von Hemmnissen hinsichtlich der Transaktionen mit Kunden und Geschäftspartnern im (nicht-) europäischen Ausland sowie das Aufzeigen von Best-Practice-Beispielen für den Mittelstand.

Darüber hinaus hat sich die Fachgruppe zum Ziel gesetzt, den Markt für Electronic Commerce transparent darzustellen, Marktabschätzungen sowie Eingrenzungen und Definitionen der Geschäftsbereiche zu entwickeln. Zudem werden Standards und Checklisten für die Unternehmenspraxis und Durchführung von E-Commerce erarbeitet.

Kontakt:
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Thomas Schauf, Fachgruppen-Manager
Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 60 04 56 -16; Fax: -33
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Presse:
Christoph Salzig, Pressesprecher
Tel. 0211 600456 -26, Fax: -33
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