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Phonoverband: Urheberrecht wird zum zahnlosen Tiger

Musikwirtschaft kritisiert Gesetzentwurf zur Durchsetzungsrichtlinie
marketing-BÖRSE | 25.01.2007

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zur
Durchsetzungsrichtlinie ist bei der Musikwirtschaft auf Unverständnis
und Kritik gestoßen. "Der vorliegende Entwurf verfehlt das Ziel der
EU-Richtlinie, der Kreativwirtschaft effektive Mittel zum Schutz
ihrer Rechte an die Hand zu geben", sagte Michael Haentjes,
Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. "Mit der Einführung einer
Deckelung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen werden
Künstler und Musikwirtschaft doppelt bestraft. Sie haben den Schaden
und müssen auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung weitgehend
selber tragen", so Haentjes weiter. Damit werde das Urheberrecht zum
zahnlosen Tiger.

Außerdem sei durch das Festhalten an einem Richtervorbehalt beim
Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider gleichzeitig die
Chance verpasst worden, effektiv und unbürokratisch gegen die Flut
der illegalen Downloads vorzugehen. Nach dem jetzt vorliegenden
Entwurf sind die Rechteinhaber gezwungen, zur Identifizierung der
Nutzer illegaler Tauschbörsen das Gericht anzurufen. Jährlich werden
in Deutschland über 400 Millionen Musikstücke aus illegalen
Tauschbörsen heruntergeladen. Das sind rund 20 Mal mehr als legal
über das Internet verkauft werden. Durch Raubkopien und illegale
Downloads entgehen der Musikwirtschaft und dem Staat jährlich
Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe.


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