Pflichtablieferung von Web-Inhalten an den Staat
Berlin, 1. April 2009
Homepage-Inhaber müssen nicht generell Kopien ihrer Webseiten an den Staat abliefern. Das geht aus einem neuen Leitfaden hervor, den der BITKOM und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Abstimmung mit der Deutschen Nationalbibliothek veröffentlicht haben. Damit existiert erstmals eine Leitlinie, wie mit der seit Oktober 2008 geltenden „Pflichtablieferungsverordnung“ in der Praxis umzugehen ist. Die Verordnung besagt, dass Publikationen im Internet an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden müssen. „Die Verunsicherung, die dadurch entstanden ist, können wir entkräften“, erklärt BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. „Gemeinsam mit der Nationalbibliothek haben wir für Online-Autoren praktikable Leitlinien entwickelt.“
Ziel der Pflichtablieferung ist, kulturell wertvolle Netzpublikationen langfristig zu erhalten. „Wir müssen das Kulturerbe auch im Internet bewahren“, sagt Prof. Scheer. „Eine allgemeine Dokumentationspflicht für alle Webseiten würde aber weit über das Ziel hinausschießen.“ Daher haben sich BITKOM und DIHK mit der Nationalbibliothek verständigt, vorerst nur „abgrenzbare digitale Publikationen“ zu archivieren. Als solche gelten unter anderem online veröffentlichte Bücher und Aufsätze. Nicht betroffen sind Portale mit aktuellen Nachrichten sowie Foren, Communitys und Homepages mit privaten Inhalten.
Wichtig ist aus Sicht von BITKOM und DIHK, dass derzeit kein Homepage-Inhaber selbst aktiv werden muss. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Leitfaden eindeutig hervor. „Die Nationalbibliothek kommt auf die Betreiber entsprechender Webseiten zu“, erklärt Scheer. „Niemand muss ein Bußgeld befürchten, wenn er von sich aus nichts unternimmt.“ Auch müsse sich niemand vorab von der Ablieferungspflicht befreien lassen.
Die Richtlinien sollen bei Bedarf weiter aktualisiert werden. „Wir schätzen die konstruktive Kooperation mit der Nationalbibliothek“, sagte Scheer. „Wir werden weiterhin eng zusammenarbeiten, um bei Bedarf Lösungen für Internetnutzer und Web-Autoren zu erarbeiten.“
Die Hinweise von BITKOM und DIHK sind kostenlos im Netz verfügbar unter http://www.bitkom.org/de/publikationen/38336_58628.aspx.
Ansprechpartner
Christian Spahr
Pressesprecher
Telekommunikation & Recht
Tel. +49. 30. 27576-112
Fax +49. 30. 27576-400
c.spahr@bitkom.org
Dr. Guido Brinkel
Bereichsleiter Medienpolitik
Tel. +49. 30. 27576-221
Fax +49. 30. 27576-400
g.brinkel@bitkom.org
Der BITKOM vertritt mehr als 1.200 Unternehmen, davon 900 Direktmitglieder mit 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien.
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Homepage-Inhaber müssen nicht generell Kopien ihrer Webseiten an den Staat abliefern. Das geht aus einem neuen Leitfaden hervor, den der BITKOM und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Abstimmung mit der Deutschen Nationalbibliothek veröffentlicht haben. Damit existiert erstmals eine Leitlinie, wie mit der seit Oktober 2008 geltenden „Pflichtablieferungsverordnung“ in der Praxis umzugehen ist. Die Verordnung besagt, dass Publikationen im Internet an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden müssen. „Die Verunsicherung, die dadurch entstanden ist, können wir entkräften“, erklärt BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. „Gemeinsam mit der Nationalbibliothek haben wir für Online-Autoren praktikable Leitlinien entwickelt.“
Ziel der Pflichtablieferung ist, kulturell wertvolle Netzpublikationen langfristig zu erhalten. „Wir müssen das Kulturerbe auch im Internet bewahren“, sagt Prof. Scheer. „Eine allgemeine Dokumentationspflicht für alle Webseiten würde aber weit über das Ziel hinausschießen.“ Daher haben sich BITKOM und DIHK mit der Nationalbibliothek verständigt, vorerst nur „abgrenzbare digitale Publikationen“ zu archivieren. Als solche gelten unter anderem online veröffentlichte Bücher und Aufsätze. Nicht betroffen sind Portale mit aktuellen Nachrichten sowie Foren, Communitys und Homepages mit privaten Inhalten.
Wichtig ist aus Sicht von BITKOM und DIHK, dass derzeit kein Homepage-Inhaber selbst aktiv werden muss. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Leitfaden eindeutig hervor. „Die Nationalbibliothek kommt auf die Betreiber entsprechender Webseiten zu“, erklärt Scheer. „Niemand muss ein Bußgeld befürchten, wenn er von sich aus nichts unternimmt.“ Auch müsse sich niemand vorab von der Ablieferungspflicht befreien lassen.
Die Richtlinien sollen bei Bedarf weiter aktualisiert werden. „Wir schätzen die konstruktive Kooperation mit der Nationalbibliothek“, sagte Scheer. „Wir werden weiterhin eng zusammenarbeiten, um bei Bedarf Lösungen für Internetnutzer und Web-Autoren zu erarbeiten.“
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