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Legales Brennen: Party-Musik ohne Staatsanwalt

BITKOM gibt rechtliche Tipps zu digitalen Medien / Geringe Anzahl an kopierten Musik-CDs kein Problem /
bitkom | 27.07.2006
Berlin, 27. Juli 2006
Auch künftig muss niemand auf die beliebten Mix-CDs für seine engsten Freunde oder eine Sommer-Party-Mischung für zu Hause verzichten - für den privaten Gebrauch dürfen die Lieder weiterhin gebrannt und benutzt werden. Allerdings sollten Musik-Fans einige Regeln beachten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Mit diesem Tipp zum privaten Kopieren sorgt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) für Klarheit - und zeigt, in welchem Rahmen die Vervielfältigung problemlos möglich ist.


Grundsätzlich gilt: Das aktuelle Urheberrecht unterscheidet sich kaum von früheren Gesetzen. Alle Rechte liegen weiter beim Urheber eines Werkes, zum Beispiel einem Musiker oder dem Rechteinhaber. In der Praxis ist das private Kopieren dennoch beliebt. Das soll nicht zum Nachteil der Künstler sein - und durchschnittliche Nutzer sollen nicht kriminalisiert werden. Deswegen hat der Gesetzgeber für potenzielle Kopiergeräte und -medien, etwa DVD-Brenner und Rohlinge, ein pauschales Vergütungssystem geschaffen. So bezahlt in Deutschland jeder Käufer eines Brenners eine Pauschale in Höhe von 9,21 Euro. Für jede leere CD werden rund zehn Cent fällig. Über Verwertungsgesellschaften - wie die Gema für Musik und die VG Wort für Texte - werden die Beträge dann an die Urheber weitergeleitet.


Wer also zu Hause eine CD kopiert, hat bereits Geld an den Urheber bezahlt. Doch unbegrenztes Kopieren ist nicht erlaubt:


* Einige wenige Kopien sind unproblematisch: Wer seinen engsten Freunden einen Musik-Mix brennen will oder eine Sicherungskopie anfertigt, darf dies auch künftig tun. Allerdings ist nur eine geringe Anzahl von Kopien für den persönlichen Bedarf zulässig. Eine feste Grenze gibt es hier nicht. Man muss nur über die Originale verfügen und sich diese legal besorgt haben. Ebenfalls in Ordnung ist es, sich die Original-CD eines guten Freundes selbst zu brennen.


* Kopierschutz darf nicht umgangen werden: Originale, die einen Kopierschutz enthalten, dürfen nur analog kopiert werden - zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD kopiert werden. Ein übliches PC-Brennprogramm erkennt normalerweise den Kopierschutz und macht den Benutzer darauf aufmerksam. Nur wer versucht, diesen Schutz bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen mindestens Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.


* Vorsicht bei kostenlosen Downloads: Legale Musik-Websites sind leicht zu erkennen: Hier ist der Download meist kostenpflichtig. Steht Musik gratis zur Verfügung, sollte man lieber die Finger davon lassen - besonders, wenn die Lieder anderswo Geld kosten. Häufig ist dann unklar, ob die Songs urheberrechtlich geschützt sind. Vorsicht auch bei Tauschbörsen, für deren Nutzung man eine spezielle Software auf dem Rechner installieren muss. Um diese Börsen zu nutzen, muss man Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und den falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst seine eigenen Musik-Dateien. Damit werden jedoch schnell urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht - und das ist strafbar.


* Nutzung kostenpflichtiger Online-Portale: Mittlerweile gibt es zahlreiche Angebote im Netz, um Musik legal herunter zu laden. Die Titel werden gegen Bezahlung angeboten - oft im MP3-Format - und können auf dem eigenen PC gespeichert und angehört werden. Komplizierter wird es, wenn die Musik auf andere Datenträger überspielt werden soll: Zwar dürfen die Titel auf CD gebrannt werden; allerdings ist es nach den Nutzungsbedingungen meist untersagt, sie danach wieder auf einen Rechner zu laden und auf weitere MP3-Player oder CDs zu überspielen.


* Illegale Vorlagen dürfen nicht weiter kopiert werden: Wer eine offensichtlich unrechtmäßig erstellte Kopie weiter vervielfältigt, bewegt sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das gilt etwa für Kopien von kopiergeschützten Original-CDs oder MP3-Dateien von fremden Festplatten. Gebrannte Spielfilme sollten Nutzer deswegen immer misstrauisch machen - nahezu alle DVDs enthalten nämlich einen Kopierschutz. Bei Filmen, die noch nicht in den Kinos angelaufen sind, ist die Legalität grundsätzlich zweifelhaft - denn wie sollten sie legal als DVD in Umlauf gekommen sein?


* Eigene Internet-Seiten: Auch wer sich eine eigene Internet-Seite anlegt, muss auf das Urheberrecht achten. So schön es sein kann, Urlaubsfilme mit Musik zu untermalen oder das Lieblingslied spielen zu lassen - Vorsicht ist angebracht! Wenn das wirklich notwendig ist, muss man sich an die Gema wenden und die Rechte erwerben. Das gilt auch für die so genannten Podcasts - den immer beliebteren selbst produzierten Radiosendungen, die man im Netz herunter laden kann. Soll beim eigenen Podcast Musik gespielt werden, ist es besser, sich auch hier genau über die urheberrechtliche Lage zu informieren. Andernfalls macht man etwas öffentlich zugänglich, was einem nicht gehört. Das gilt genauso für andere Werke: Auch auf Bildern liegen Rechte - selbst wenn sie schnell von einer Website kopiert und auf der eigenen eingefügt werden können. Aufgepasst werden sollte zudem bei Landkartenausschnitten: Wer den Anfahrtsweg zum eigenen Büro oder einer Veranstaltung zeigen will, sollte lieber selbst eine Skizze machen - denn natürlich haben auch die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren Landkarten.


* Software darf nicht kopiert werden: Das Kopieren von PC-Programmen für den Privatgebrauch ist untersagt - hier gibt es auch für wenige Kopien keine Ausnahme. Kopien sind allenfalls erlaubt, wenn sie für die bestimmungsgemäße Nutzung des Programms benötigt werden oder wenn Sicherungskopien erforderlich sind. Die Hersteller weisen in den Nutzungsbedingungen der Software darauf hin - und gehen mittlerweile verstärkt gegen Raubkopien vor.


* Mitbringen von CDs und DVDs aus dem Urlaub: Shoppen im Urlaub ist beliebt - das Geld sitzt ein bisschen lockerer und häufig sind die Angebote günstiger als zu Hause. Da greifen Reisende gern zu und nehmen neue CDs oder DVDs mit. Doch sollten sie bei sehr günstigen Angeboten misstrauisch sein: Es kann sich dabei um professionelle, täuschend echt wirkende Raubkopien handeln - die kann der Zoll ersatzlos beschlagnahmen. Wer sehr viele dieser CDs oder DVDs im Gepäck hat, steht schnell im Verdacht, damit gewerblich zu handeln - und hat dann den Staatsanwalt im Nacken.


Ansprechpartner
Christian Spahr
Pressesprecher Telekommunikation & Recht
+49. 30. 27576-112
Fax +49. 30. 27576-400
c.spahr@bitkom.org


Dr. Kathrin Bremer
Urheberrecht
+49. 69. 242416-40
Fax +49. 69. 242416-16
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