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KSKontra: Künstlersozialkasse bedroht kleine Gewerbetreibende in deren Existenz

KSKontra.de | 13.08.2008
Stellen Sie sich vor, Sie beschäftigen einen Handwerker und plötzlich tritt eine Versicherung an Sie heran und Sie sollen neben der Rechnung für den Handwerker zusätzlich 5,1 % für dessen Unfallversicherung bezahlen. "Was geht mich dessen Versicherung an?" werden Sie sich sagen, werden sich weigern zu zahlen und den Handwerker nicht mehr beschäftigen.

Unsinn? Nein, denn genau das passiert momentan Unternehmen, die Werbeagenturen, Übersetzer, Fotografen, Journalisten etc. beschäftigt haben und eine Sozialversicherungsprüfung bekommen. Prominentestes aktuelles Beispiel: RTL muss 173.000 Euro an die KSK bezahlen weil Dieter Bohlen Jurymitglied (!) war.

Es geht aber noch weiter: Sie beschweren sich bei dem Handwerker, weshalb Sie dessen Unfallversicherung bezahlen sollen. Sagt der Handwerker zu Ihnen: "Die zahlen für mich sowieso nichts, wenn ich einen Unfall habe, ich kann mich dort als Handwerker gar nicht versichern, die nehmen nur Handwerker mit eigener Fertigung."

Genau so geht es momentan inhabergeführten Werbeagenturen, Übersetzungsbüro und Fotostudios um nur einige Branchen zu nennen. Deren Kunden werden verunsichert, sollen plötzlich im Nachhinein auf bereits gezahlte Entgelte zusätzliche Gebühren entrichten und werden mit Strafe bedroht. Seit 1983 existiert das Künstlersozialversicherungsgesetz, durch das selbstständige Künster und Publizisten in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung pflichtversichert sind und dafür 50% Zuschuss von der Künstlersozialkasse erhalten. Dieser Zuschuss wird zu 40% durch den Staat und zu 60% durch alle Unternehmen und Einrichtungen, welche künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten, getragen.

Der Begriff "Künstler" ist aber ungefähr so dehnbar wie Kaugummi. So kann ein Selbstständiger die Leistungen einer klassischen Fullservice-Werbeagentur nicht als Freiberufler erbringen, sondern muss ein Gewerbe anmelden, weil er z.B. Drucksachen und Anzeigen einkauft und verkauft, also handelt. Auf der anderen Seite sind die Leistungen, die er für seine Kunden erbringt, aber KSK-pflichtig, hier ist er plötzlich wieder Künstler - also eigentlich freiberuflich tätig?! Die Frage ist nur: Auf welche seiner Leistungen fällt KSK an? Muss sein Kunde auch auf Drucksachen, Werbemittel, Anzeigenschaltungen und andere, rein technische Kosten KSK entrichten? Und warum, wo ist hier die künstlerische Leistung? In der Realität bedeutet dieses Gesetz das Aus für inhabergeführte Medienbetriebe, denn sie sind nicht mehr konkurrenzfähig. Leider werden aber die Betroffenen dann nicht zur Künstlersozialkasse gehen und um Unterstützung bitten können, denn ein großer Prozentsatz der betroffenen Inhaber kann sich dort gar nicht versichern, die KSK nimmt nämlich in diesem Fall nur Künstler nach ganz enger Definition...
Seit 1983 hat sich die Medienbranche komplett gewandelt, neue Berufsbilder sind entstanden, bestehende Berufsbilder haben sich vermischt, Trennungen sind aufgehoben. So erbringen z.B. auch inhabergeführte Druckereien mit eigener Vorstufe zum Teil Dienstleistungen einer Werbeagentur, fallen aber nicht unter die KSK.
Um gegen dieses für kleine Unternehmen existenzbedrohende und veraltete Gesetz zu protestieren, haben sich Betroffene zusammengeschlossen. Das Ziel ist, zu informieren, politischen Druck über die Öffentlichkeit auszuüben und ev. eine Sammelklage anzustreben. Nähere Infos unter: www.kskontra.de/index.htm.


KSKontra.de
Wilhelmstraße 16/1
74072 Heilbronn
Tel.: +49 (0) 7131 / 39035-93
Fax: +49 (0) 7131 / 39035-90

Initiative gegen die ungerechtfertigte Künstlersozialabgabe von betroffenen Unternehmen.

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