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Jobcenter-Reform: neue Chancen für Kommunen

Mitte Juni hat der Gesetzgeber den Weg für den Fortbestand und die Reform der Jobcenter freigemacht. Die Reform ermöglicht in Zukunft eine verfassungskonforme gemeinsame Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch Kommunen und Arbeitsagenturen. Gleichzeitig wird aber auch weiteren 41 Kommunen die Möglichkeit eröffnet, diese Aufgaben allein zu übernehmen. Eine Chance, die rund 170 der 240 Landkreise nutzen wollen, wie eine Umfrage des Landkreistages ergab. Absehbar ist damit ein harter Wettbewerb um die Zulassung als sogenannte Optionskommune. Die Vorbereitung steckt meist noch in den Kinderschuhen. Das haben Marktbeobachtungen von Steria Mummert Consulting ergeben.

Spätestens bis Ende des Jahres müssen sich die Kommunen für ein Trägermodell entscheiden. Entweder sie betreuen Langzeitarbeitslose auch weiterhin gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder sie übernehmen diese Aufgaben allein. Entscheiden sie sich für das Optionsmodell, steht ein anspruchsvolles Zulassungsverfahren bevor. So müssen die Kommunen unter anderem darlegen, auf welchen bisherigen arbeitsmarktpolitischen Erfolgen aufgebaut werden kann und wie zukünftig eine erfolgreiche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik aussehen soll. Gleichzeitig sind die geplanten Organisations-, Kontroll- und Übergangsstrukturen darzulegen.

Landkreise und Städte unterschätzen zum Teil den Aufwand, den die Zulassung als Optionskommune sowohl bei der Bewerbung als auch in der Umsetzung mit sich bringt. Viele wollen erst einmal raus aus dem alten Modell. „Im Fokus stehen eher die Probleme und die Unzufriedenheit über die bestehende Arbeitsteilung mit der Agentur für Arbeit als die zukünftigen Herausforderungen bei alleiniger Übernahme der Betreuung“, sagt Heiko Greitschus-Kock, Vorstand der Optionskommune in Verden.

Aber auch für Kommunen, die in Zukunft die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit beibehalten wollen, besteht Handlungsbedarf. Es gilt, die Aufgaben zwischen der Agentur für Arbeit und der Gemeinde zu „entflechten“, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. So muss für den Kunden künftig klar erkennbar sein, wer für die Aufgaben zuständig ist. „Die Kommunen sind faktisch in Zukunft nur noch für die sozialen Leistungen und Kosten der Unterkunft zuständig. Ihr Einfluss auf die Arbeitsmarktpolitik vor Ort droht zu schwinden“, sagt Bernd Felder, Principal Consultant bei Steria Mummert Consulting. „Daher gilt es für die Kommunen jetzt, sich über ihren Gestaltungsanspruch in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik klar zu werden und daraus das richtige Trägermodell abzuleiten.“



Kontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de