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Gesetzentwurf zu Online-Durchsuchung lässt wichtige Fragen offen

IT-Branche sieht noch umfangreichen Klärungsbedarf / Hightech-Verband lehnt Durchsuchung von E-Mail-Servern ab
bitkom | 04.06.2008
Berlin, 4. Juni 2008

Bei der vom Bundeskabinett geplanten Online-Durchsuchung fordert der Hightech-Verband BITKOM besonders strenge rechtliche Voraussetzungen. Das Kabinett hat den Entwurf für das so genannte BKA-Gesetz heute gebilligt. „Die aktuelle Gesetzesvorlage lässt wichtige Fragen offen“, kommentierte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Der Umfang heimlicher Zugriffe auf Computer durch den Staat sei noch nicht klar geregelt. „So ist nicht eindeutig, ob nur der PC eines Verdächtigen ins Visier der Ermittler geraten darf oder auch der Zentralrechner seines E-Mail-Anbieters“, nannte Scheer als Beispiel. Eine Durchsuchung von Servern der in Deutschland tätigen E-Mail-Anbieter lehnte er ab: „Das bringt wenig und schadet nur.“ Jeder Nutzer könne seinen Mailverkehr problemlos über ausländische Anbieter abwickeln.



Zudem fordert der Verband höhere Hürden bei der Anordnung einer Online-Durchsuchung. Nach dem Gesetzentwurf ist dafür zwar eine gerichtliche Anordnung nötig, bei Gefahr im Verzug kann aber das BKA vorläufig selbst entscheiden. „Auch wenn es eilt, sollte zumindest die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich sein“, sagte Scheer, „so wie es auch für die Telefonüberwachung gilt.“



„Online-Durchsuchungen greifen deutlich tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung“, gab der BITKOM-Präsident zu bedenken. Deshalb dürften sie nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig sein. Dies habe auch das Bundesverfassungsgericht im Februar klargestellt. Laut Urteil der Karlsruher Richter darf die Methode nur angewendet werden, wenn „ein überragend wichtiges Rechtsgut“ wie ein Menschenleben oder der Bestand des Staates gefährdet ist. Zudem müsse die Überwachung von einem Gericht angeordnet werden. Scheer: „Es sollte sicher gestellt sein, dass man mit Online-Durchsuchungen die Richtigen trifft: Schwerstkriminelle und Mitglieder terroristischer Vereinigungen. Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet.“



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