Geldwäsche: Kriminelle entdecken Social Media als Wechselstuben
Ins Visier der Fahnder geraten jetzt zunehmend Online-Plattformen, Online-Shops oder elektronische Voucher-Systeme. Denn die Täter nutzen hier gezielt das Angebot, virtuelles Geld online anzulegen und später in den realen Wirtschaftskreislauf zu transferieren. Dabei profitieren die Kriminellen von stark wachsenden Transaktionszahlen, hinter denen sie unauffällig agieren können. Allein Social-Media-Plattformen verzeichnen inzwischen einen täglichen Werteumsatz in Millionenhöhe. Die dort virtuell erkauften Guthaben lassen sich die anonymen Teilnehmer beispielsweise bei Gelegenheit in realer Währung auszahlen. Für deutsche Unternehmen sind mit dieser Entwicklung erhebliche Risiken verbunden, sei es als Betreiber entsprechender Online-Angebote oder als Marktteilnehmer im Internet. Sie müssen im Rahmen ihrer Compliance-Aufgaben Wege finden, nicht ungewollt Teil des so genannten Cyber-Laundering von Kriminellen zu werden.
Die Wirtschaft gerät von gesetzlicher Seite unter Zugzwang. Denn nach dem seit zwei Jahren geltenden Geldwäschegesetz (GwG) sind praktisch alle Geschäftsleute branchenübergreifend dazu verpflichtet, genau definierte Sorgfaltsregeln einzuhalten, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Dazu gehört beispielsweise, Informationen über den Zweck und die Art einer Geschäftsbeziehung einzuholen oder die Identität der Vertragspartner zu prüfen (Know-your-Customer-Prinzip). So ist beispielsweise auch ein Schmuckhändler beim Verkauf eines hochpreisigen Produkts verpflichtet einen Herkunftsnachweis des Geldes zu verlangen. Diese Anforderung wird in Deutschland aktuell nur selten erfüllt.
Die Prävention gegen Geldwäsche wird in Unternehmen von einer Compliance-Einheit betreut. Insbesondere in kleineren und mittelständischen Unternehmen besteht jedoch oftmals kein ausreichendes Bewusstsein, welche Compliance-Aufgaben überhaupt bestehen und welche kriminellen Risiken adressiert werden müssen. Derzeit fühlen sich 45 Prozent der Belegschaft in kleineren Unternehmen nur unzureichend über die Compliance-Anforderungen informiert. In Großunternehmen (ab 5.000 Mitarbeiter) sind es mehr als 40 Prozent.
Die Wirtschaft gerät von gesetzlicher Seite unter Zugzwang. Denn nach dem seit zwei Jahren geltenden Geldwäschegesetz (GwG) sind praktisch alle Geschäftsleute branchenübergreifend dazu verpflichtet, genau definierte Sorgfaltsregeln einzuhalten, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Dazu gehört beispielsweise, Informationen über den Zweck und die Art einer Geschäftsbeziehung einzuholen oder die Identität der Vertragspartner zu prüfen (Know-your-Customer-Prinzip). So ist beispielsweise auch ein Schmuckhändler beim Verkauf eines hochpreisigen Produkts verpflichtet einen Herkunftsnachweis des Geldes zu verlangen. Diese Anforderung wird in Deutschland aktuell nur selten erfüllt.
Die Prävention gegen Geldwäsche wird in Unternehmen von einer Compliance-Einheit betreut. Insbesondere in kleineren und mittelständischen Unternehmen besteht jedoch oftmals kein ausreichendes Bewusstsein, welche Compliance-Aufgaben überhaupt bestehen und welche kriminellen Risiken adressiert werden müssen. Derzeit fühlen sich 45 Prozent der Belegschaft in kleineren Unternehmen nur unzureichend über die Compliance-Anforderungen informiert. In Großunternehmen (ab 5.000 Mitarbeiter) sind es mehr als 40 Prozent.