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Gastronomiepachtverträge

Die Sicherheitsbedürfnisse der Verpächter müssen bei der Erstellung eines Gastronomiepachtvertrages stärker berücksichtigt werden
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Rolf Adler, Hagen

Durch niedrige Zugangsvoraussetzungen gerade in dem Gastgewerbe wird der Weg in die Selbstständigkeit immer einfacher. Leerstehende Pachtobjekte veranlassen Verpächter und Brauerei immer mehr dazu, ungeeignete Bewerber und Konzepten eine meist ungeeignete Existenzgründung zu ermöglichen. Daraus resultierte 2003 ein Umsatzrückgang von über 5% im Gastronomiegewerbe, die Fluktuationsquote der Pächter lag bei ca. 25%, 66% der Neugründungen scheitern schon in den ersten 5 Jahren und 33% der Gaststätten sind von der Insolvenz bedroht.

Knapp 600.000 Beschäftigte erwirtschaften in über 190.000 gewerblichen Gaststätten einen Jahresumsatz von rund 33,5 Mrd. Euro. Dennoch ähnelt das Gastronomie-gewerbe einem Haifischbecken. Die erzielbaren Umsätze werden von vielfältigen Faktoren beeinflusst: Image, Flair, Lage, Gästestruktur, Personal, behördliche Auflagen und vor allem der wirtschaftliche Vertragsinhalt des jeweiligen Gastronomiepachtvertrages.

Bevor man also einen Pachtbewerber in die engere Wahl zieht, sollte man eine umfassende Kreditwürdigkeitsprüfung der Person durchführen. Ebenfalls sollte ein Gastronomie-Konzept und einen Businessplan der Pachtbewerber vorgelegt werden. Sollte man bereits in diesem Stadium Zweifel an den Erfolgsaussichten haben, sollten sie die weiteren Verhandlungen abbrechen, unabhängig davon, dass möglicherweise ein Pachtausfall aufgrund der Nichtverpachtung eintritt. Die Erfahrungen zeigen, dass ein notleidenes Pachtverhältnis wesentlich mehr Ärger und Kosten verursacht (Mietausfall, Rechtsanwalt- und Gerichtskosten gegebenenfalls. Räumungskosten), als ein vorübergehender Pachtleerstand.

Der Fakt, das Gastronomiepachtverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen, heißt noch lange nicht, dass der Inhalt auch wirklich für beide Seiten günstig ist. Bereits kleine Vertragsänderungen können sich positiv auf den eigenen Geldbeutel auswirken. Schließlich handelt es sich hier um ein komplexes Thema: Pachtgegenstand, Pachtdauer, Pachtzins (Festpacht, Umsatzpacht?), Instandhaltung, Nebenkosten, und vieles mehr bedürfen vernünftigerweise eine fachlichen Beratung im Vorfeld des Vertragsschlusses. Nur die wenigsten Rechte und Pflichten sind gesetzlich geregelt. Verpachten Brauereien Gaststätten, so kommt neben dem eigentlichen Pachtvertrag noch der Getränkelieferungsvertrag oder Darlehensvertrag dazu. Oft kommt bei den unzureichend gestalteten Verträgen zu Rechtsstreitigkeiten, die wertvolle Zeit und viel Geld kosten.

Im Rahmen der nächsten EVVC-Veranstaltungen werden wir dieses komplexe Themenwerk praxisnah aufbereiten.
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