Gameforge-CEO Alexander Rösner zum Aufsichtsratsmitglied bestellt
Berlin, 16.02.2011, Alexander Rösner (41), Vorstandsvorsitzender der Karlsruher Gameforge AG, ist mit Wirkung zum 1. Januar 2011 zum Aufsichtsrat der Frogster Interactive Pictures AG bestellt worden. Damit spiegelt sich auch die Mehrheitsbeteiligung der Gameforge AG an Frogster im Aufsichtsrat wider. Gameforge hatte den Frogster-Aktionären am 16. August 2010 ein öffentliches Übernahmeangebot gemacht und hielt zum Angebotsende am 28. Oktober 2010 81,15 Prozent der Frogster-Aktien und -Stimmrechte. Bereits seit dem 24. September 2010 gehört der Berliner Rechtsanwalt und Notar Hans-Joachim Schwenke dem dreiköpfigen Frogster-Aufsichtsrat an. Er war auf Vorschlag der Gameforge AG in den Aufsichtsrat bestellt und seine Bestellung vom Vorstand positiv aufgenommen worden.
Gerhard A. Koning, Vorsitzender des Frogster-Aufsichtsrats: "Ich freue mich sehr, dass mit Alexander Rösner sowohl ein Vertreter des Mehrheitsgesellschafters als auch eine der international angesehensten Persönlichkeiten der Online-Games-Branche in den Aufsichtsrat eintritt." Christoph Gerlinger, Vorstandsvorsitzender von Frogster: "Das Engagement des Gameforge-CEO unterstreicht die große Bedeutung von Frogster innerhalb der Gameforge-Gruppe. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit."
Die Gameforge AG hat der Frogster zudem mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, einen Beherrschungs- und einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gameforge AG als beherrschendes und gewinnberechtigtes Unternehmen und der Frogster als beherrschtes und zur Gewinnabführung verpflichtetes Unternehmen abzuschließen. Zusätzlich beabsichtigt sie, die Einbeziehung von Frogster Aktien in den Handel an Wertpapierbörsen zu beenden (sog. Delisting). Die Vorstände beider Gesellschaften haben beschlossen, die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu verhandeln, vorzubereiten und den Aufsichtsräten beider Gesellschaften sowie den Hauptversammlungen beider Gesellschaften zur Zustimmung vorzulegen. In den kommenden Tagen werden die Gameforge AG und Frogster die Bestellung eines gemeinsamen Vertragsprüfers für die Prüfung des abzuschließenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages beantragen.
Durch einen Beherrschungsvertrag verpflichtet sich eine Gesellschaft, ihre Leitung für die Vertragsdauer der beherrschenden Gesellschaft zu unterstellen. Durch einen Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich eine Gesellschaft, während der Vertragsdauer jeglichen Gewinn an das andere Unternehmen abzuführen beziehungsweise bekommt eine Gesellschaft umgekehrt jeglichen Verlust ausgeglichen.
Gerhard A. Koning, Vorsitzender des Frogster-Aufsichtsrats: "Ich freue mich sehr, dass mit Alexander Rösner sowohl ein Vertreter des Mehrheitsgesellschafters als auch eine der international angesehensten Persönlichkeiten der Online-Games-Branche in den Aufsichtsrat eintritt." Christoph Gerlinger, Vorstandsvorsitzender von Frogster: "Das Engagement des Gameforge-CEO unterstreicht die große Bedeutung von Frogster innerhalb der Gameforge-Gruppe. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit."
Die Gameforge AG hat der Frogster zudem mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, einen Beherrschungs- und einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gameforge AG als beherrschendes und gewinnberechtigtes Unternehmen und der Frogster als beherrschtes und zur Gewinnabführung verpflichtetes Unternehmen abzuschließen. Zusätzlich beabsichtigt sie, die Einbeziehung von Frogster Aktien in den Handel an Wertpapierbörsen zu beenden (sog. Delisting). Die Vorstände beider Gesellschaften haben beschlossen, die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu verhandeln, vorzubereiten und den Aufsichtsräten beider Gesellschaften sowie den Hauptversammlungen beider Gesellschaften zur Zustimmung vorzulegen. In den kommenden Tagen werden die Gameforge AG und Frogster die Bestellung eines gemeinsamen Vertragsprüfers für die Prüfung des abzuschließenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages beantragen.
Durch einen Beherrschungsvertrag verpflichtet sich eine Gesellschaft, ihre Leitung für die Vertragsdauer der beherrschenden Gesellschaft zu unterstellen. Durch einen Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich eine Gesellschaft, während der Vertragsdauer jeglichen Gewinn an das andere Unternehmen abzuführen beziehungsweise bekommt eine Gesellschaft umgekehrt jeglichen Verlust ausgeglichen.