EU-Pläne gefährden grenzüberschreitenden Online-Handel
Frankfurt am Main, 03.04.2007 Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) hofft, dass sich das von der EU geplante Verbraucherlandprinzip für grenzüberschreitenden Handel nicht
durchsetzen wird. Diese Regelung gefährdet den Online-Handel mit Kunden aus anderen EULändern und die Expansion kleinerer Online-Versender in das europäische Ausland. bvh-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Steinmark sagt: „Kein Unternehmen kann gleichzeitig das
Vertragsrecht von 27 verschiedenen Mitgliedsstaaten befolgen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können sich keine horrenden Kosten für Rechtsberatung leisten.“ Nach der geplanten Rom I-Verordnung soll für deutsche Online-Händler in Zukunft schwedisches bzw. französisches Recht gelten, wenn Schweden oder Franzosen bei ihnen einkaufen. Das
Verbraucherlandprinzip würde beim Online-Kauf immer das Recht des Landes gelten lassen, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Steinmark sagt: „Diese Regelung ist unangemessen, denn sie belastet die Gewerbetreibenden einseitig.“ Er empfiehlt der EUKommission, eine Studie zur Folgenabschätzung der geplanten Neuerung durchführen zu lassen. Der bvh lehnt die von der EU geplante Verschärfung des geltenden Rechts ab. Käufer und Verkäufer sollen sich weiterhin frei entscheiden können, welches nationale Recht beim Kauf
Anwendung findet. Das ist für den Käufer nicht nachteilig, denn auf europäischer Ebene existiert bereits ein weltweit einzigartiges Verbraucherschutzniveau. Auch nach dem jüngsten Brief der
deutschen Wirtschaft nach Brüssel wird der bvh seinen Standpunkt gemeinsam mit anderen deutschen Wirtschaftsverbänden weiter verfolgen. Außerdem befindet er sich gemeinsam mit dem
Europäischen Versandhandelsverband EMOTA im Dialog mit der EU-Kommission. Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main vertritt seit 1947 die Interessen der Branche. Derzeit sind 240 Unternehmen im Verband organisiert, die ihre
Waren per Katalog, Internet oder TV anbieten. Darunter sind Versender mit gemeinsamem Katalog- und Internetangebot, reine Internethändler, TV-Versender, Apothekenversender und Ebay-
Powerseller. Über 80 Prozent der Mitgliedsunternehmen sind in mindestens einem anderen europäischen Markt vertreten. Die Versandhandelsbranche setzt im Jahr rund 26,3 Mrd. Euro um.
Der Internetverkauf von Waren erreichte im Jahr 2006 erstmals den Rekordwert von über 10. Mrd. Euro.
Bundesverband des Deutschen Versandhandels, Johann-Klotz-Str. 12, 60528 Frankfurt,
Pressekontakt: Oliver Claas, Tel. 069/678656-10, claas@versandhandel.org
durchsetzen wird. Diese Regelung gefährdet den Online-Handel mit Kunden aus anderen EULändern und die Expansion kleinerer Online-Versender in das europäische Ausland. bvh-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Steinmark sagt: „Kein Unternehmen kann gleichzeitig das
Vertragsrecht von 27 verschiedenen Mitgliedsstaaten befolgen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können sich keine horrenden Kosten für Rechtsberatung leisten.“ Nach der geplanten Rom I-Verordnung soll für deutsche Online-Händler in Zukunft schwedisches bzw. französisches Recht gelten, wenn Schweden oder Franzosen bei ihnen einkaufen. Das
Verbraucherlandprinzip würde beim Online-Kauf immer das Recht des Landes gelten lassen, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Steinmark sagt: „Diese Regelung ist unangemessen, denn sie belastet die Gewerbetreibenden einseitig.“ Er empfiehlt der EUKommission, eine Studie zur Folgenabschätzung der geplanten Neuerung durchführen zu lassen. Der bvh lehnt die von der EU geplante Verschärfung des geltenden Rechts ab. Käufer und Verkäufer sollen sich weiterhin frei entscheiden können, welches nationale Recht beim Kauf
Anwendung findet. Das ist für den Käufer nicht nachteilig, denn auf europäischer Ebene existiert bereits ein weltweit einzigartiges Verbraucherschutzniveau. Auch nach dem jüngsten Brief der
deutschen Wirtschaft nach Brüssel wird der bvh seinen Standpunkt gemeinsam mit anderen deutschen Wirtschaftsverbänden weiter verfolgen. Außerdem befindet er sich gemeinsam mit dem
Europäischen Versandhandelsverband EMOTA im Dialog mit der EU-Kommission. Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main vertritt seit 1947 die Interessen der Branche. Derzeit sind 240 Unternehmen im Verband organisiert, die ihre
Waren per Katalog, Internet oder TV anbieten. Darunter sind Versender mit gemeinsamem Katalog- und Internetangebot, reine Internethändler, TV-Versender, Apothekenversender und Ebay-
Powerseller. Über 80 Prozent der Mitgliedsunternehmen sind in mindestens einem anderen europäischen Markt vertreten. Die Versandhandelsbranche setzt im Jahr rund 26,3 Mrd. Euro um.
Der Internetverkauf von Waren erreichte im Jahr 2006 erstmals den Rekordwert von über 10. Mrd. Euro.
Bundesverband des Deutschen Versandhandels, Johann-Klotz-Str. 12, 60528 Frankfurt,
Pressekontakt: Oliver Claas, Tel. 069/678656-10, claas@versandhandel.org