Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
Der Bundestag soll heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf für ein zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft beraten. Auf der Tagesordnung des Bundestags findet sich der Entwurf unter der Nummer 27. Die eingeplanten dreißig Minuten dürften nach Mitternacht liegen und könnten für Urheber und ausübende Künstler zu einer Geisterstunde der besonderen Art werden:
- Die Rechte an Werken für früher unbekannte Nutzungsarten sollen den Schöpfern auf 40 Jahre rückwirkend entzogen und
- die Vergütungen für gesetzlich erlaubte Privatkopien sollen massiv gekürzt werden.
Wer seit 1966 Verträge im Urheberrecht abgeschlossen hat, konnte nicht über die Rechte am Werk für unbekannte Nutzungsarten verfügen. Wer bei Verstand war und nicht mit Klauselverträgen geknebelt wurde, hätte das auch nicht getan: Zu welchen Konditionen sollten auch 1966 z.B. Rechte an einer Komposition für Handyklingeltöne oder für den Download aus dem Internet - beides damals gänzlich unbekannt, fast unvorstellbar - vergeben werden? Diese Rechte sollen nun rückwirkend den Urhebern entzogen und den damaligen Vertragspartnern per Gesetz zugewiesen werden. Ein schier unglaublicher Vorgang, zumal Urheber von der Verwertung auch solcher Rechte leben.
Nicht genug damit: Um Geiz in der Elektronikbranche noch geiler zu machen, will die Bundesregierung die mit dem Kaufpreis einmalig erhobene Vergütung für Privatkopien auf maximal fünf Prozent des Gerätepreises reduzieren und zusätzlich bei den Geräten völlig streichen, mit denen weniger als zehn Prozent urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen angefertigt werden. Das kostet Urheber und ausübende Künstler Millionenbeträge, obwohl von Jahr zu Jahr mehr Privatkopien in bester digitaler Qualität angefertigt werden und dadurch das Aufkommen aus der Primärverwertung sinkt.
Zu nachtschlafender Zeit sollen die Abgeordneten ein Gesetz in die Ausschussberatung schicken, das nicht nur die Urheber und ausübenden Künstler schädigt, sondern Kunst, Kultur und Medien insgesamt. "Nach Mitternacht ist eine gute Zeit für bedrohlichen Spuk", kommentierte Wolfgang Schimmel, einer der Sprecher der Initiative.
Initiative Urheberrecht
Kontakte für Rückfragen:
- Benno H. Pöppelmann c/o DJV | Telefon (030) 72 62 79 20 | Mail poe@djv.de
- Wolfgang Schimmel c/o verdi | Telefon (0711) 88788-0840 | Mail Wolfgang.Schimmel@verdi.de
Ergänzende Informationen
http://www.urheber.info
Dort sind auch die Stellungnahmen der Initiative und ihrer Mitgliedsverbände zum Entwurf abrufbar.
- Die Rechte an Werken für früher unbekannte Nutzungsarten sollen den Schöpfern auf 40 Jahre rückwirkend entzogen und
- die Vergütungen für gesetzlich erlaubte Privatkopien sollen massiv gekürzt werden.
Wer seit 1966 Verträge im Urheberrecht abgeschlossen hat, konnte nicht über die Rechte am Werk für unbekannte Nutzungsarten verfügen. Wer bei Verstand war und nicht mit Klauselverträgen geknebelt wurde, hätte das auch nicht getan: Zu welchen Konditionen sollten auch 1966 z.B. Rechte an einer Komposition für Handyklingeltöne oder für den Download aus dem Internet - beides damals gänzlich unbekannt, fast unvorstellbar - vergeben werden? Diese Rechte sollen nun rückwirkend den Urhebern entzogen und den damaligen Vertragspartnern per Gesetz zugewiesen werden. Ein schier unglaublicher Vorgang, zumal Urheber von der Verwertung auch solcher Rechte leben.
Nicht genug damit: Um Geiz in der Elektronikbranche noch geiler zu machen, will die Bundesregierung die mit dem Kaufpreis einmalig erhobene Vergütung für Privatkopien auf maximal fünf Prozent des Gerätepreises reduzieren und zusätzlich bei den Geräten völlig streichen, mit denen weniger als zehn Prozent urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen angefertigt werden. Das kostet Urheber und ausübende Künstler Millionenbeträge, obwohl von Jahr zu Jahr mehr Privatkopien in bester digitaler Qualität angefertigt werden und dadurch das Aufkommen aus der Primärverwertung sinkt.
Zu nachtschlafender Zeit sollen die Abgeordneten ein Gesetz in die Ausschussberatung schicken, das nicht nur die Urheber und ausübenden Künstler schädigt, sondern Kunst, Kultur und Medien insgesamt. "Nach Mitternacht ist eine gute Zeit für bedrohlichen Spuk", kommentierte Wolfgang Schimmel, einer der Sprecher der Initiative.
Initiative Urheberrecht
Kontakte für Rückfragen:
- Benno H. Pöppelmann c/o DJV | Telefon (030) 72 62 79 20 | Mail poe@djv.de
- Wolfgang Schimmel c/o verdi | Telefon (0711) 88788-0840 | Mail Wolfgang.Schimmel@verdi.de
Ergänzende Informationen
http://www.urheber.info
Dort sind auch die Stellungnahmen der Initiative und ihrer Mitgliedsverbände zum Entwurf abrufbar.