eco zu den 14 Thesen des Bundesinnenministers zur Netzpolitik
Bundesinnenminister De Maizière hat am 22 Juni 2010 in 14 Thesen seine Schlüsse aus einer Reihe von Dialogveranstaltungen zu den „Perspektiven deutscher Netzpolitik“ gezogen. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. begrüßt, dass der Minister sich im Dialog mit Experten, Vertretern der Strafverfolgungsbehörden, der Internetnutzer sowie der Wirtschaft zunächst umfassend informiert hat. Bei den Veranstaltungen kam eine Fülle von Details zur Sprache. Nach Auffassung von eco ist es nunmehr nötig, eine Gesamtstrategie zu entwickeln, anstatt über Einzelmaßnahmen zu streiten. Insbesondere muss dabei die Funktion der unterschiedlichen Arten von Providern berücksichtigt werden, die unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten und damit auch Verantwortlichkeiten mit sich bringt. In den 14 Thesen des Ministers ist diese Differenzierung noch nicht hinreichend erfolgt.
Darin spricht sich der Minister unter anderem dafür aus, soweit als möglich auf das bestehende Recht zurückzugreifen und Selbstregulierungskräfte zu stärken. Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer müssten gestärkt werden. Anforderungen an die Identifizierung müssten unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausgestaltet werden und davon abhängig gemacht werden, ob der Betroffene sich im privaten, sozialen oder öffentlichen Bereichen des Internets bewegt und ob er einen Anlass für die Identifizierung gegeben hat. Der Bundesinnnenminister mahnt auch eine bessere Qualifizierung und Ausstattung der Strafverflogungsbehörden an.
Problematisch aus Sicht der Internetwirtschaft sind die Vorschläge des Innenministers für „gefahrgeneigte Angebote und Dienste“. So sollen Zugangsanbieter für den Transport von Viren und Schadprogrammen haftbar gemacht werden könne. Hard- und Softwareanbieter könnten möglicherweise in Zukunft in Bezug auf die „Verkehrssicherheit“ ihrer Produkte einer Gefährdungshaftung mit Exkulpationsmöglichkeit oder Beweislastumkehr unterliegen. Fraglich ist auch, warum der Bundesinnenminister eine staatliche Verantwortung dafür sieht, dass das Internet flächendeckend zur Verfügung steht und sichere Basisdienste bereitgestellt werden. Diese Aufgabe wird seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes zuverlässig, mit besserer Qualität und zu sehr viel günstigeren Konditionen als denen der früheren staatlichen Monopolisten von der Privatwirtschaft übernommen.
Darin spricht sich der Minister unter anderem dafür aus, soweit als möglich auf das bestehende Recht zurückzugreifen und Selbstregulierungskräfte zu stärken. Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer müssten gestärkt werden. Anforderungen an die Identifizierung müssten unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausgestaltet werden und davon abhängig gemacht werden, ob der Betroffene sich im privaten, sozialen oder öffentlichen Bereichen des Internets bewegt und ob er einen Anlass für die Identifizierung gegeben hat. Der Bundesinnnenminister mahnt auch eine bessere Qualifizierung und Ausstattung der Strafverflogungsbehörden an.
Problematisch aus Sicht der Internetwirtschaft sind die Vorschläge des Innenministers für „gefahrgeneigte Angebote und Dienste“. So sollen Zugangsanbieter für den Transport von Viren und Schadprogrammen haftbar gemacht werden könne. Hard- und Softwareanbieter könnten möglicherweise in Zukunft in Bezug auf die „Verkehrssicherheit“ ihrer Produkte einer Gefährdungshaftung mit Exkulpationsmöglichkeit oder Beweislastumkehr unterliegen. Fraglich ist auch, warum der Bundesinnenminister eine staatliche Verantwortung dafür sieht, dass das Internet flächendeckend zur Verfügung steht und sichere Basisdienste bereitgestellt werden. Diese Aufgabe wird seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes zuverlässig, mit besserer Qualität und zu sehr viel günstigeren Konditionen als denen der früheren staatlichen Monopolisten von der Privatwirtschaft übernommen.