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DJV zum Koalitionsvertrag: Vor- und Nachteile für Journalisten

Berlin, 26.10.2009 - Der Deutsche Journalisten-Verband wertet die Aussagen des Koalitionsvertrags der neuen schwarz-gelben Regierungskoalition zu den Freiheitsrechten der Journalistinnen und Journalisten als Schritt in die richtige Richtung. Kritisch würdigt der DJV hingegen die Festlegungen zur Pressefusionskontrolle und zu befristeten Arbeitsverhältnissen. Es sei begrüßenswert, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, dass die künftige Bundesregierung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung eine Nutzung der Daten durch staatliche Behörden ausschließen wolle. Positiv sei auch, dass die Koalition den unterschiedlichen Status der Berufsgeheimnisträger im Strafgesetzbuch offenbar nicht weiter beibehalten wolle. "Hier erwarten wir, dass für Journalistinnen und Journalisten der gleiche Schutz vor Strafverfolgung gilt wie für Anwälte und Ärzte", sagte Konken.


Als ermutigend wertete der DJV-Vorsitzende die Ausführungen von CDU/CSU und FDP zur so genannten Beihilfe von Journalisten zum Geheimnisverrat. Die neue Koalition will verhindern, dass Journalisten wegen kritischer Recherchen weiterhin ins Visier der Strafermittler geraten. "Es wäre ein Sieg der Pressefreiheit, wenn die Durchsuchungen von Redaktionen und Journalistenbüros beendet würden."


Kritisch sieht der DJV hingegen, dass die neue Koalition das Pressefusionsrecht auf den Prüfstand stellen will. "Die Pressefusionskontrolle hat sich bewährt", sagte Konken, "eine Reform kann nur zu Lasten der Meinungsvielfalt in Deutschland und damit des Qualitätsjournalismus gehen." Kritikwürdig sei auch das Leistungsschutzrecht von Presseverlagen, das die Koalition einführen wolle. Wenn ein solches Schutzrecht verwirklicht werden sollte, müsse eine gerechte Aufkommensverteilung zu Gunsten der Urheber in das Gesetz aufgenommen werden.


Konken kündigte an, dass der DJV die Umsetzung des Koalitionsvertrags kritisch begleiten werde. "Die berechtigten Anliegen der über 70.000 Journalistinnen und Journalisten in Deutschland müssen in der Gesetzgebung der kommenden Legislaturperiode gebührend berücksichtigt werden."




Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner




Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
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