DJV warnt vor Themendiensten der Bundesagentur für Arbeit
Berlin, 3.11.2009 - Der Deutsche Journalisten-Verband rät Journalistinnen und Journalisten davon ab, die Themendienste der Bundesagentur für Arbeit für ihre redaktionelle Berichterstattung einzusetzen. Die Arbeitsagentur bietet Radiosendern einen Audiodienst mit sendefähigen Hörfunkbeiträgen und seit wenigen Tagen einen Themendienst Print mit Artikeln und Interviews sowie Fotos an. Bedingung für den kostenfreien Abdruck des Text- und Fotomaterials ist, dass die Redaktionen die Texte ohne Bearbeitungen und Änderungen übernehmen. Kürzungen sind nur in beschränktem Umfang zugelassen, Ergänzungen unzulässig.
"Die Bundesagentur für Arbeit versucht, die redaktionelle Berichterstattung von Zeitungen, Zeitschriften, Online-Medien und Radiosendern in ihrem Sinne zu beeinflussen", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Zu kritischem Journalismus gehöre die Recherche unverzichtbar dazu. Der DJV-Vorsitzende appellierte daher an die Journalisten, das von der Arbeitsagentur angebotene Material links liegen zu lassen. "Wer diese Texte, Fotos und Radiobeiträge zu den Bedingungen des Bundesagentur verwendet, ohne deutlich zu machen, dass es sich um interessengeleitete Beiträge handelt, verstößt gegen die journalistische Sorgfaltspflicht." Der Bundesagentur für Arbeit warf Konken vor, dass sie die immer dünner werdende Personaldecke in den Redaktionen für ihre Zwecke auszunutzen versuche. "Von einer staatlichen Einrichtung erwarten wir die strikte Beachtung medienethischer Grundregeln", sagte Konken. Er forderte die Bundesagentur für Arbeit auf, die Themendienste in dieser Form unverzüglich einzustellen und die journalistische Unabhängigkeit zukünftig zu respektieren.
"Die Bundesagentur für Arbeit versucht, die redaktionelle Berichterstattung von Zeitungen, Zeitschriften, Online-Medien und Radiosendern in ihrem Sinne zu beeinflussen", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Zu kritischem Journalismus gehöre die Recherche unverzichtbar dazu. Der DJV-Vorsitzende appellierte daher an die Journalisten, das von der Arbeitsagentur angebotene Material links liegen zu lassen. "Wer diese Texte, Fotos und Radiobeiträge zu den Bedingungen des Bundesagentur verwendet, ohne deutlich zu machen, dass es sich um interessengeleitete Beiträge handelt, verstößt gegen die journalistische Sorgfaltspflicht." Der Bundesagentur für Arbeit warf Konken vor, dass sie die immer dünner werdende Personaldecke in den Redaktionen für ihre Zwecke auszunutzen versuche. "Von einer staatlichen Einrichtung erwarten wir die strikte Beachtung medienethischer Grundregeln", sagte Konken. Er forderte die Bundesagentur für Arbeit auf, die Themendienste in dieser Form unverzüglich einzustellen und die journalistische Unabhängigkeit zukünftig zu respektieren.