DJV warnt vor Knebelvertrag der Katie Melua-Konzerte
Berlin, 7.04.2008 - Der Deutsche Journalisten-Verband fordert Journalisten und Fotografen auf, die Akkreditierungsbestimmungen für die Deutschland-Tournee der britischen Sängerin Katie Melua nicht zu akzeptieren. "Die Bestimmungen sind nichts anderes als ein Knebelvertrag", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Insbesondere freie Journalisten und Fotografen, die von der Mehrfachverwertung ihrer Beiträge leben müssen, sind davon betroffen."
Bei der Akkreditierung zu den Konzerten von Katie Melua in Deutschland sollen Journalisten und Fotografen nach dem Willen des Managements einen in englischer Sprache verfassten Vertrag unterschreiben. Danach ist es den Journalisten gestattet, Texte und Bilder in nur einem Medium zu veröffentlichen, das sie im Vertrag angeben müssen. Für die Zweit- und Drittverwertung benötigen Journalisten und Fotografen in jedem Einzelfall die schriftliche Erlaubnis des Melua-Managements. Das Copyright für alle Texte und Bilder liegt nach dem Vertrag ausschließlich bei Katie Melua. Die Akkreditierungsbestimmungen gelten für die 13 Konzerte der Deutschlandtournee, die die Sängerin am gestrigen Sonntag in Erfurt begann.
"Diese Bestimmungen drangsalieren nicht nur Journalisten und Fotografen in unzulässiger Weise", sagte der DJV-Vorsitzende, "sie drängen die Kolleginnen und Kollegen zudem in den Konflikt mit ihren Auftraggebern, die die Rechte allzu oft für sich beanspruchen." Er forderte das Management der Sängerin auf, den Knebelvertrag sofort zurückzuziehen. Andernfalls sollten Journalisten und Fotografen dem Vorbild der Kollegen von dpa und AP folgen, die das Eröffnungskonzert boykottierten.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter http://www.djv.de
Bei der Akkreditierung zu den Konzerten von Katie Melua in Deutschland sollen Journalisten und Fotografen nach dem Willen des Managements einen in englischer Sprache verfassten Vertrag unterschreiben. Danach ist es den Journalisten gestattet, Texte und Bilder in nur einem Medium zu veröffentlichen, das sie im Vertrag angeben müssen. Für die Zweit- und Drittverwertung benötigen Journalisten und Fotografen in jedem Einzelfall die schriftliche Erlaubnis des Melua-Managements. Das Copyright für alle Texte und Bilder liegt nach dem Vertrag ausschließlich bei Katie Melua. Die Akkreditierungsbestimmungen gelten für die 13 Konzerte der Deutschlandtournee, die die Sängerin am gestrigen Sonntag in Erfurt begann.
"Diese Bestimmungen drangsalieren nicht nur Journalisten und Fotografen in unzulässiger Weise", sagte der DJV-Vorsitzende, "sie drängen die Kolleginnen und Kollegen zudem in den Konflikt mit ihren Auftraggebern, die die Rechte allzu oft für sich beanspruchen." Er forderte das Management der Sängerin auf, den Knebelvertrag sofort zurückzuziehen. Andernfalls sollten Journalisten und Fotografen dem Vorbild der Kollegen von dpa und AP folgen, die das Eröffnungskonzert boykottierten.
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Hendrik Zörner
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