DJV fordert Ende der Gebühren für Journalistenauskünfte
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Landesgesetzgeber aufgefordert, Journalistinnen und Journalisten keine Gebühren mehr für Auskünfte von Behörden zu berechnen. Hintergrund ist das jetzt bekannt gewordene Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg zu Gebühren für behördliche Auskünfte. Das Verwaltungsgericht hatte eine Klage der Stadt Meschede gegen die Zeitschrift "Die NRW Nachrichten" des Steuerzahlerbundes abgewiesen, in der es um eine Verwaltungsgebühr für Auskünfte der Kommune an die Redaktion des Blattes ging (Az.: 11 K 2574/06). Nach Ansicht des Gerichts sei die Kommune zu kostenfreien Auskünften an Journalisten durch das Landespressegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
"Das Urteil bestärkt uns darin, dass Behörden keine Gebühren für Auskünfte an Journalistinnen und Journalisten verlangen dürfen", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Es sei Sinn und Aufgabe der Landespressegesetze, Journalisten den Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Dieses wichtige politische Anliegen dürfe nicht durch Gebühren belastet werden. Er forderte die Landesgesetzgeber auf, die Kostenfreiheit von Informationen in den Landespressegesetzen zu verankern. "Das ist für die Behörden mit weniger Aufwand und Kosten verbunden als eine mögliche Flut von Verfahren nach dem Arnsberger Urteil", sagte Konken.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter http://www.djv.de
"Das Urteil bestärkt uns darin, dass Behörden keine Gebühren für Auskünfte an Journalistinnen und Journalisten verlangen dürfen", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Es sei Sinn und Aufgabe der Landespressegesetze, Journalisten den Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Dieses wichtige politische Anliegen dürfe nicht durch Gebühren belastet werden. Er forderte die Landesgesetzgeber auf, die Kostenfreiheit von Informationen in den Landespressegesetzen zu verankern. "Das ist für die Behörden mit weniger Aufwand und Kosten verbunden als eine mögliche Flut von Verfahren nach dem Arnsberger Urteil", sagte Konken.
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