DJV fordert besseren Schutz von geistigem Eigentum
Berlin, 26.04.2010 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat Verleger, Medienunternehmer, aber auch Internet-User zu mehr Achtung und Schutz des geistigen Eigentums aufgerufen. "Texte und Fotos von Journalistinnen und Journalisten sind die wirtschaftliche Grundlage ihrer beruflichen Existenz und müssen deshalb angemessen vergütet werden", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das gelte sowohl für Medienunternehmer als auch für Internet-User. "Die Werke von Journalisten und Fotografen sind kein herrenloses Strandgut, das man einfach aufsammeln und für eigene Zwecke nutzen kann. Der Diebstahl von geistigem Eigentum ist kein Kavaliersdelikt." Insbesondere bei fortschreitender Digitalisierung der Medien müsse die Bedeutung des geistigen Eigentums jedem klar sein.
Der DJV-Vorsitzende forderte in dem Zusammenhang die Zeitungsverleger auf, die gemeinsamen Vergütungsregeln für hauptberuflich tätige Freie ohne Abstriche anzuwenden. Dazu gehöre der Grundsatz, dass für mehrfache Nutzungen auch mehrfach gezahlt werden müsse. Das sei in den letzten Monaten von mehreren Gerichten so bestätigt worden. "Die Verlagsmanager sollten die aktuelle Rechtsprechung schnellstens zur Grundlage ihrer Geschäftsbeziehungen mit freien Journalisten machen", empfahl Konken. Der DJV werde nötigenfalls auch weiterhin die Eigentumsrechte von Autoren und Fotografen an ihren Werken mit Hilfe der Gerichte durchsetzen.
"Der notwendige Schutz des geistigen Eigentums wirkt sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Situation von Journalisten und damit auf die Qualität ihrer Arbeit aus", sagte der DJV-Vorsitzende. Journalismus sei eine qualifizierte Tätigkeit, die Know-how und eine gute Ausbildung voraussetze. "Die schlecht oder gar nicht bezahlte Nutzung von journalistischen Texten und Bildern verträgt sich nicht mit den hohen Qualitätsanforderungen an die Journalistinnen und Journalisten."
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Der DJV-Vorsitzende forderte in dem Zusammenhang die Zeitungsverleger auf, die gemeinsamen Vergütungsregeln für hauptberuflich tätige Freie ohne Abstriche anzuwenden. Dazu gehöre der Grundsatz, dass für mehrfache Nutzungen auch mehrfach gezahlt werden müsse. Das sei in den letzten Monaten von mehreren Gerichten so bestätigt worden. "Die Verlagsmanager sollten die aktuelle Rechtsprechung schnellstens zur Grundlage ihrer Geschäftsbeziehungen mit freien Journalisten machen", empfahl Konken. Der DJV werde nötigenfalls auch weiterhin die Eigentumsrechte von Autoren und Fotografen an ihren Werken mit Hilfe der Gerichte durchsetzen.
"Der notwendige Schutz des geistigen Eigentums wirkt sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Situation von Journalisten und damit auf die Qualität ihrer Arbeit aus", sagte der DJV-Vorsitzende. Journalismus sei eine qualifizierte Tätigkeit, die Know-how und eine gute Ausbildung voraussetze. "Die schlecht oder gar nicht bezahlte Nutzung von journalistischen Texten und Bildern verträgt sich nicht mit den hohen Qualitätsanforderungen an die Journalistinnen und Journalisten."
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