DJV fordert besseren Rechercheschutz
Journalisten sollen zukünftig vor Strafverfolgung geschützt werden, wenn sie Recherchen veröffentlichen, die sie mit Hilfe von Informanten gewonnen haben. Diese Forderung richtet der Deutsche Journalisten-Verband an den Deutschen Bundestag. Anlass sind die Anklagen der Justiz gegen zwei Journalisten wegen einer Veröffentlichung in der Berliner Zeitschrift "Cicero". DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken und der Vorsitzende des Vereins Berliner Journalisten, Gerhard Kothy, begrüßen deshalb die Gesetzesinitiativen der Grünen sowie der FDP im Bundestag, die einen besseren gesetzlichen Schutz für journalistische Recherche sicherstellen wollen. Das soll nach den Gesetzentwürfen etwa dadurch geschehen, dass die Verletzung von Dienstgeheimnissen durch Veröffentlichung nicht mehr strafbar ist. Die Gesetzentwürfe enthalten weitere Vorschläge zur Stärkung des Informantenschutzes und des Redaktionsgeheimnisses, z.B. den Schutz vor Herausgabe von Verbindungsdaten der Telekommunikation.
DJV-Bundesvorsitzender Konken: "Die Anklagen zeigen, dass die Strafverfolgungsbehörden den Willen des Gesetzgebers nicht immer genügend beachteten." Der Deutsche Bundestag hat 1979 durch eine Gesetzesänderung die Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen durch Medien straflos gestellt, weil die damals geltende Regelung die Informationsfreiheit und die Äußerungsfreiheit der Medien zu sehr einschränkten. Der Fall "Cicero" zeige, dass die Strafverfolgung von Journalisten über den Umweg der Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen weiter möglich sei und der gesetzgeberische Wille dadurch konterkariert werde. Die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit, ergänzte Kothy, könne jedoch nur dann wirksam zur Kontrolle staatlicher und wirtschaftlicher Macht ausgeübt werden, wenn sichergestellt sei, dass investigativ arbeitende Journalisten auch anonyme Quellen ohne Gefahr der Strafverfolgung nutzen könnten.
Am 12. September 2005 waren die Redaktionsräume der seinerzeit in Potsdam und heute in Berlin produzierten Zeitschrift "Cicero" sowie die Berliner Wohnung des Autors Bruno Schirra durchsucht worden. Gegen Schirra hat die Staatsanwaltschaft Potsdam am 15. März Anklage wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen erhoben.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
DJV-Bundesvorsitzender Konken: "Die Anklagen zeigen, dass die Strafverfolgungsbehörden den Willen des Gesetzgebers nicht immer genügend beachteten." Der Deutsche Bundestag hat 1979 durch eine Gesetzesänderung die Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen durch Medien straflos gestellt, weil die damals geltende Regelung die Informationsfreiheit und die Äußerungsfreiheit der Medien zu sehr einschränkten. Der Fall "Cicero" zeige, dass die Strafverfolgung von Journalisten über den Umweg der Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen weiter möglich sei und der gesetzgeberische Wille dadurch konterkariert werde. Die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit, ergänzte Kothy, könne jedoch nur dann wirksam zur Kontrolle staatlicher und wirtschaftlicher Macht ausgeübt werden, wenn sichergestellt sei, dass investigativ arbeitende Journalisten auch anonyme Quellen ohne Gefahr der Strafverfolgung nutzen könnten.
Am 12. September 2005 waren die Redaktionsräume der seinerzeit in Potsdam und heute in Berlin produzierten Zeitschrift "Cicero" sowie die Berliner Wohnung des Autors Bruno Schirra durchsucht worden. Gegen Schirra hat die Staatsanwaltschaft Potsdam am 15. März Anklage wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen erhoben.
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