DJV: Arbeitslosenversicherung für Selbständige erhalten
Berlin, 17.12.2009 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich dafür ausgesprochen, die Regelungen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige künftig unbefristet gelten zu lassen. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken wies darauf hin, die freiwillige Arbeitslosenversicherung habe sich bewährt, wie eine DJV-Umfrage unter freien Journalistinnen und Journalisten gezeigt habe. „Selbständige haben oft keine langfristigen Verträge und sollten durch die Arbeitslosenversicherung auch weiterhin vor dem Gang zum Sozialamt geschützt werden, wenn einmal eine Flaute kommt", sagte Konken. „Die freiwillige Absicherung stabilisiert Selbständige in Krisenzeiten wie diesen.“ Eine Koalition, die sich die Förderung der Selbständigkeit auf die Fahnen geschrieben habe, müsse jetzt zeigen, dass sie es ernst damit meine.
Der § 28a SGB III erlaubt bestimmten Personengruppen die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Darunter fallen auch Selbständige. Für die Versicherung sind Eigenbeiträge der Versicherten zu zahlen. Die bisherige Regelung ist im Sinn einer Testphase bis zum Jahresende 2010 befristet. Der Gesetzgeber muss daher im kommenden Jahr über eine Fortführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung entscheiden.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Der § 28a SGB III erlaubt bestimmten Personengruppen die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Darunter fallen auch Selbständige. Für die Versicherung sind Eigenbeiträge der Versicherten zu zahlen. Die bisherige Regelung ist im Sinn einer Testphase bis zum Jahresende 2010 befristet. Der Gesetzgeber muss daher im kommenden Jahr über eine Fortführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung entscheiden.
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