Die neue Gründungsförderung: Wer sind die Gewinner und Verlierer?
Die große Koalition hat sich am Dienstag auf die Eckdaten der neuen Gründungsförderung geeinigt, die Ich-AG und Überbrückungsgeld nachfolgen soll. 15 Monate lang gibt es künftig Förderung: Die ersten neun Monate in Höhe des Arbeitslosengeld-I-Anspruchs zuzüglich 300 Euro, anschließend nach Ermessen des Arbeitsvermittlers noch einmal sechs Monate lang pauschal 300 Euro.
Wer sind die Gewinner und Verlierer der Neuregelung? Die auf Gründungsförderung spezialisierte Webseite http://ueberbrueckungsgeld.de hat dies abhängig vom zugrundeliegenden Arbeitslosengeld-Anspruch analysiert.
Verlierer sind Gründer mit einem Arbeitslosengeldanspruch von unter 1.100 Euro. Sie haben bisher zumeist mit Hilfe der Ich-AG-Förderung gegründet. Zwar werden sie (ab einem Arbeitslosengeldanspruch von 300 Euro) künftig monatlich mehr Geld auf die Hand bekommen, allerdings nur über einen deutlich kürzeren Zeitraum (15 statt 36 Monate). Über den gesamten Förderzeitraum gesehen bekommen Sie weniger, bei niedrigem Arbeitslosengeld-Anspruch sogar deutlich weniger Förderung als bisher. (Vergleiche hierzu und zum folgenden die Tabellen auf www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/05/neuregelung_der.shtml.)
Gewinner sind Gründer mit einem Arbeitslosengeldanspruch von mehr als 1.100 Euro, die bisher zumeist mit Hilfe von Überbrückungsgeld gegründet haben. Zwar bekommen sie auf den Monat gerechnet deutlich weniger als beim bisherigen Überbrückungsgeld, durch den längeren Förderzeitraum (15 statt sechs Monate) erhalten Sie unter dem Strich aber etwas mehr Geld als bisher!
Für beide Arten von Gründern gilt allerdings, dass die Förderung in vollem Umfang auf den bei Gründung bestehenden zeitlichen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I angerechnet wird. Wer mit seiner Gründung scheitert, wird künftig nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt durch den Arbeitslosengeld-I-Anspruch aufgefangen. Wer bei der Gründung weniger als drei Monate Restanspruch hat, wird künftig überhaupt keine Förderung mehr erhalten.
Wer sollte demnach jetzt noch schnell gründen?
1. Wer nach Inkrafttreten der Neuregelung (voraussichtlich im Verlauf des Juli oder August) weniger als drei Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I hat, sollte auf jeden Fall vorher gründen, da er nach der Neuregelung keine Förderung mehr erhalten wird.
2. Wer weniger als 1.100 Euro Arbeitslosengeld-I-Anspruch hat, der wird bei der neuen Förderung in Summe weniger Geld erhalten als bei der bisherigen Ich-AG, zum Teil sehr viel weniger Geld. Für die Gründung einer Ich-AG bleibt nur noch Zeit bis zum 30.06.2006.
3. Wer nach einer Eigenkündigung oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags noch innerhalb der Sperrzeit gründen möchte (unter Inkaufnahme einer zeitlichen Kürzung des Überbrückungsgelds), der muss dies noch vor der Neuregelung tun.
4. Alle, die für den Fall eines Scheiterns der Gründung ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bewahren wollen - ungkürzt um die Förderdauer - müssen noch vor dem 30.06. beziehungsweise vor der Neuregelung gründen. Einer eventuell etwas höheren Gesamtförderung bei Besserverdienenden wird nämlich häufig der Verlust des gesamten Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I gegenüberstehen.
Weitere detaillierte Informationen zur Neuregelung laufend unter www.ueberbrueckungsgeld.de/blog
ueberbrueckungsgeld.de berichtet seit seiner Gründung im Mai 2003 kompetent über Ich-AG und Überbrückungsgeld. Initiator Dr. Andreas Lutz ist u.a. Autor des Standardwerks "Ich-AG und Überbrückungsgeld", das vor wenigen Wochen in der 4. Auflage erschienen ist. Er veranstaltet bundesweit Workshops für Gründer und Selbständige und hat mehr als 10.000 Existenzgründer bei ihrem Schritt in die Selbständigkeit begleitet.
PRESSEKONTAKT: Dr. Andreas Lutz, Telefon (089) 51 65 79 80, lutz@ueberbrueckungsgeld.de
Adresse: http://ueberbrueckungsgeld.de, Dr. Andreas Lutz, c/o Ersteetage, Orleansstr. 34, 81667 München
Wer sind die Gewinner und Verlierer der Neuregelung? Die auf Gründungsförderung spezialisierte Webseite http://ueberbrueckungsgeld.de hat dies abhängig vom zugrundeliegenden Arbeitslosengeld-Anspruch analysiert.
Verlierer sind Gründer mit einem Arbeitslosengeldanspruch von unter 1.100 Euro. Sie haben bisher zumeist mit Hilfe der Ich-AG-Förderung gegründet. Zwar werden sie (ab einem Arbeitslosengeldanspruch von 300 Euro) künftig monatlich mehr Geld auf die Hand bekommen, allerdings nur über einen deutlich kürzeren Zeitraum (15 statt 36 Monate). Über den gesamten Förderzeitraum gesehen bekommen Sie weniger, bei niedrigem Arbeitslosengeld-Anspruch sogar deutlich weniger Förderung als bisher. (Vergleiche hierzu und zum folgenden die Tabellen auf www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/05/neuregelung_der.shtml.)
Gewinner sind Gründer mit einem Arbeitslosengeldanspruch von mehr als 1.100 Euro, die bisher zumeist mit Hilfe von Überbrückungsgeld gegründet haben. Zwar bekommen sie auf den Monat gerechnet deutlich weniger als beim bisherigen Überbrückungsgeld, durch den längeren Förderzeitraum (15 statt sechs Monate) erhalten Sie unter dem Strich aber etwas mehr Geld als bisher!
Für beide Arten von Gründern gilt allerdings, dass die Förderung in vollem Umfang auf den bei Gründung bestehenden zeitlichen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I angerechnet wird. Wer mit seiner Gründung scheitert, wird künftig nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt durch den Arbeitslosengeld-I-Anspruch aufgefangen. Wer bei der Gründung weniger als drei Monate Restanspruch hat, wird künftig überhaupt keine Förderung mehr erhalten.
Wer sollte demnach jetzt noch schnell gründen?
1. Wer nach Inkrafttreten der Neuregelung (voraussichtlich im Verlauf des Juli oder August) weniger als drei Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I hat, sollte auf jeden Fall vorher gründen, da er nach der Neuregelung keine Förderung mehr erhalten wird.
2. Wer weniger als 1.100 Euro Arbeitslosengeld-I-Anspruch hat, der wird bei der neuen Förderung in Summe weniger Geld erhalten als bei der bisherigen Ich-AG, zum Teil sehr viel weniger Geld. Für die Gründung einer Ich-AG bleibt nur noch Zeit bis zum 30.06.2006.
3. Wer nach einer Eigenkündigung oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags noch innerhalb der Sperrzeit gründen möchte (unter Inkaufnahme einer zeitlichen Kürzung des Überbrückungsgelds), der muss dies noch vor der Neuregelung tun.
4. Alle, die für den Fall eines Scheiterns der Gründung ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bewahren wollen - ungkürzt um die Förderdauer - müssen noch vor dem 30.06. beziehungsweise vor der Neuregelung gründen. Einer eventuell etwas höheren Gesamtförderung bei Besserverdienenden wird nämlich häufig der Verlust des gesamten Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I gegenüberstehen.
Weitere detaillierte Informationen zur Neuregelung laufend unter www.ueberbrueckungsgeld.de/blog
ueberbrueckungsgeld.de berichtet seit seiner Gründung im Mai 2003 kompetent über Ich-AG und Überbrückungsgeld. Initiator Dr. Andreas Lutz ist u.a. Autor des Standardwerks "Ich-AG und Überbrückungsgeld", das vor wenigen Wochen in der 4. Auflage erschienen ist. Er veranstaltet bundesweit Workshops für Gründer und Selbständige und hat mehr als 10.000 Existenzgründer bei ihrem Schritt in die Selbständigkeit begleitet.
PRESSEKONTAKT: Dr. Andreas Lutz, Telefon (089) 51 65 79 80, lutz@ueberbrueckungsgeld.de
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