Die gekaperte Marke - wenn aus Partnern Feinde werden
Immaterielle Wirtschaftsgüter tragen wesentlich zur Bildung des Gesamtunternehmenswertes bei. Die Globalisierung sorgt zunehmend für intransparente Strukturen – entsprechend komplex gestalten sich die Gesamtzusammenhänge von Steuern, Recht & Co. Wenn es zudem zu Streitigkeit zwischen den Partnern kommt, kann sich schnell ein wirtschaftliches Desaster entwickeln.
Die Verbindung zweier Firmen zu einem Gemeinschaftsunternehmen auf internationaler Ebene verspricht in vielen Fällen einen enormen wirtschaftlichen Sprung. Doch jedem Expansionsgedanken zum Trotz gilt immer, die steuerlichen und rechtlichen Effekte zu berücksichtigen und richtig zu bewerten. Im schlimmsten Fall kann bei ungenügender Absicherung das ein oder andere Recht streitig gemacht werden. Die mögliche Konsequenz nach dem Verlust beispielsweise eines Patentrechts wäre die ungeschützte Nutzung von Patenten: So könnten Technologien von jedermann, also auch von Wettbewerbern genutzt werden, es könnte unter gutem Namen minderwertige, sogar gefährliche Qualität vertrieben werden.
Der Schaden, der betriebswirtschaftliche Verlust, den deutsche Unternehmen aufgrund der Nichteinhaltung von Patentschutzrechten jährlich erleiden, ist hoch anzusetzen. „Gerade im Rahmen weltweiter Wirtschaftstätigkeiten und Transferaktivitäten müssen Dinge wie Marken- oder Patentzugehörigkeit aus rechtlicher und steuerlicher Sicht geklärt werden“, so Dr. Arwed Crüger, WTS GROUP in Frankfurt.
Auch im steuerlichen Bereich können sich Negativaspekte ergeben, etwa indem beim Übertragen von immateriellen Wirtschaftsgütern einem Unternehmen ungeplante Steuernachzahlungen drohen: Werden beispielsweise stille Reserven gehoben (bei der Aktivierung von entgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern, die im Vorfeld unentgeltlich erworben oder selbst hergestellt waren), kommt es möglicherweise zur Nachzahlpflicht.
Während materielle Wirtschaftsgüter physisch greifbare, konkrete Vermögenswerte darstellen, handelt es sich bei immateriellen Wirtschaftsgütern um nicht fassbare Kapitalien eines Unternehmens. Dazu zählen beispielsweise Produktionsprozesse, Vertriebs- und Nutzungsrechte, Markennamen, Lizenzen, Patente oder der Kundenstamm. Besonders bei globalen Geschäften spielt der Aspekt, dass immaterielle Wirtschaftsgüter einen hohen Wert haben, eine bedeutende Rolle. Das haben die Fälle China oder Indien gezeigt: Die Unsicherheiten im Umgang mit Patentrechten sorgten für große Schwierigkeiten trotz vielversprechender Marktchancen.
Am 12. Mai (Hamburg) und 10. Juni 2011 (Frankfurt) zeigen Experten aus Recht und Steuern Besonderheiten auf und geben einen Überblick über „Immaterielle Wirtschaftsgüter aus rechtlicher und steuerlicher Sicht“.
Zudem stellt ein Seminar zum Thema „Verrechnungspreise in Theorie und Praxis aus Sicht der Unternehmen, Beratung und Finanzverwaltung“ die Neuerungen auf dem Gebiet der Verrechnungspreise vor. Die Termine für diese Veranstaltung sind der 23. Mai (Düsseldorf) und 24. Mai 2011 (München).
Die Verbindung zweier Firmen zu einem Gemeinschaftsunternehmen auf internationaler Ebene verspricht in vielen Fällen einen enormen wirtschaftlichen Sprung. Doch jedem Expansionsgedanken zum Trotz gilt immer, die steuerlichen und rechtlichen Effekte zu berücksichtigen und richtig zu bewerten. Im schlimmsten Fall kann bei ungenügender Absicherung das ein oder andere Recht streitig gemacht werden. Die mögliche Konsequenz nach dem Verlust beispielsweise eines Patentrechts wäre die ungeschützte Nutzung von Patenten: So könnten Technologien von jedermann, also auch von Wettbewerbern genutzt werden, es könnte unter gutem Namen minderwertige, sogar gefährliche Qualität vertrieben werden.
Der Schaden, der betriebswirtschaftliche Verlust, den deutsche Unternehmen aufgrund der Nichteinhaltung von Patentschutzrechten jährlich erleiden, ist hoch anzusetzen. „Gerade im Rahmen weltweiter Wirtschaftstätigkeiten und Transferaktivitäten müssen Dinge wie Marken- oder Patentzugehörigkeit aus rechtlicher und steuerlicher Sicht geklärt werden“, so Dr. Arwed Crüger, WTS GROUP in Frankfurt.
Auch im steuerlichen Bereich können sich Negativaspekte ergeben, etwa indem beim Übertragen von immateriellen Wirtschaftsgütern einem Unternehmen ungeplante Steuernachzahlungen drohen: Werden beispielsweise stille Reserven gehoben (bei der Aktivierung von entgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern, die im Vorfeld unentgeltlich erworben oder selbst hergestellt waren), kommt es möglicherweise zur Nachzahlpflicht.
Während materielle Wirtschaftsgüter physisch greifbare, konkrete Vermögenswerte darstellen, handelt es sich bei immateriellen Wirtschaftsgütern um nicht fassbare Kapitalien eines Unternehmens. Dazu zählen beispielsweise Produktionsprozesse, Vertriebs- und Nutzungsrechte, Markennamen, Lizenzen, Patente oder der Kundenstamm. Besonders bei globalen Geschäften spielt der Aspekt, dass immaterielle Wirtschaftsgüter einen hohen Wert haben, eine bedeutende Rolle. Das haben die Fälle China oder Indien gezeigt: Die Unsicherheiten im Umgang mit Patentrechten sorgten für große Schwierigkeiten trotz vielversprechender Marktchancen.
Am 12. Mai (Hamburg) und 10. Juni 2011 (Frankfurt) zeigen Experten aus Recht und Steuern Besonderheiten auf und geben einen Überblick über „Immaterielle Wirtschaftsgüter aus rechtlicher und steuerlicher Sicht“.
Zudem stellt ein Seminar zum Thema „Verrechnungspreise in Theorie und Praxis aus Sicht der Unternehmen, Beratung und Finanzverwaltung“ die Neuerungen auf dem Gebiet der Verrechnungspreise vor. Die Termine für diese Veranstaltung sind der 23. Mai (Düsseldorf) und 24. Mai 2011 (München).