DEHOGA fordert Fußball-Spannung bis Mitternacht
(Berlin, 12. April 2006) Zur Fußball-Weltmeisterschaft können Biergärten und Terrassen in Deutschland nach behördlicher Genehmigung länger öffnen, um WM-Spiele zu übertragen. Das beschloss der Bundesrat letzten Freitag. Die neue Verordnung zum Lärmschutz sieht vor, bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM, Ausnahmen von den derzeit geltenden Sperrzeiten zuzulassen. Im Allgemeinen beginnt die Sperrzeit in der Außengastronomie um 22.00 Uhr. Für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) geht die Regelung nicht weit genug. Wir bedauern sehr, dass die Politiker wieder einmal nicht bereit waren, über ihren Schatten zu springen und endlich grünes Licht für generell längere Öffnungszeiten in der Außengastronomie zugeben, kritisiert DEHOGA-Präsident Ernst Fischer.
Für die Gastronomen ergeben sich unmittelbar aus der Lärmschutzverordnung keine Vorteile. Sie sind auch weiterhin an die auferlegten Sperrzeiten gebunden. Will der Gastronom in seinem Biergarten oder auf seiner Terrasse auch nach 22.00 Uhr noch WM-Spiele zeigen, muss er sich mit der zuständigen Behörde verständigen, macht Fischer deutlich. Unter Verweis auf die Lärmschutzverordnung hat er die Möglichkeit, längere Öffnungszeiten zu beantragen. Ob die Behörde dem Antrag allerdings entspricht und gegebenenfalls hierfür sogar eine Gebühr verlangt, liegt im Ermessen der Behörde. Mit der Lärmschutzverordnung habe der Gesetzgeber weder eine bundesweit einheitliche, noch eine praxisorientierte Regelung geschaffen. Im Gegenteil auf die Unternehmer kämen zusätzliche Bürokratie und Kosten zu.
Jetzt seien die zuständigen Ordnungsbehörden in den Städten und Gemeinden aufgerufen, den gastronomischen Unternehmern den notwendigen rechtlichen Spielraum zu geben, Fernsehübertragungen im Freien bis mindestens 24.00 Uhr durchführen zu können. 28 von 64 WM-Spielen werden erst um 21.00 Uhr angepfiffen. Es kann nicht sein, dass die Gäste vor Spielende nach Hause geschickt werden müssen, sagt Fischer. Unsere Gastronomen haben das WM-Motto ´Die Welt zu Gast bei Freunden´ verinnerlicht. Die Gemeinden und Kommunen sind nun gefordert, dieses Motto auch mit Leben zu erfüllen.
Darüber hinaus appelliert der DEHOGA-Präsident an die Bundesländer, eigenständige, weitergehende Verordnungen für längere Öffnungszeiten in der Außengastronomie zu erlassen. Denn landesrechtliche Regelungen werden durch die neue Vorschrift nicht aufgehoben.
Für die Gastronomen ergeben sich unmittelbar aus der Lärmschutzverordnung keine Vorteile. Sie sind auch weiterhin an die auferlegten Sperrzeiten gebunden. Will der Gastronom in seinem Biergarten oder auf seiner Terrasse auch nach 22.00 Uhr noch WM-Spiele zeigen, muss er sich mit der zuständigen Behörde verständigen, macht Fischer deutlich. Unter Verweis auf die Lärmschutzverordnung hat er die Möglichkeit, längere Öffnungszeiten zu beantragen. Ob die Behörde dem Antrag allerdings entspricht und gegebenenfalls hierfür sogar eine Gebühr verlangt, liegt im Ermessen der Behörde. Mit der Lärmschutzverordnung habe der Gesetzgeber weder eine bundesweit einheitliche, noch eine praxisorientierte Regelung geschaffen. Im Gegenteil auf die Unternehmer kämen zusätzliche Bürokratie und Kosten zu.
Jetzt seien die zuständigen Ordnungsbehörden in den Städten und Gemeinden aufgerufen, den gastronomischen Unternehmern den notwendigen rechtlichen Spielraum zu geben, Fernsehübertragungen im Freien bis mindestens 24.00 Uhr durchführen zu können. 28 von 64 WM-Spielen werden erst um 21.00 Uhr angepfiffen. Es kann nicht sein, dass die Gäste vor Spielende nach Hause geschickt werden müssen, sagt Fischer. Unsere Gastronomen haben das WM-Motto ´Die Welt zu Gast bei Freunden´ verinnerlicht. Die Gemeinden und Kommunen sind nun gefordert, dieses Motto auch mit Leben zu erfüllen.
Darüber hinaus appelliert der DEHOGA-Präsident an die Bundesländer, eigenständige, weitergehende Verordnungen für längere Öffnungszeiten in der Außengastronomie zu erlassen. Denn landesrechtliche Regelungen werden durch die neue Vorschrift nicht aufgehoben.