DDV kritisiert Umfrage der Verbraucherschützer zu unerwünschter Telefonwerbung
Mit einer Pressemitteilung hat der DDV auf die zur Zeit stattfindene Pressekonferenz der Verbraucherzentralen zur Umfrage über unerwünschte Telefonwerbung reagiert. Der Verband hält die "Aktion gegen belästigende Telefonwerbung", zu der die deutschen Verbraucherzentralen im Frühjahr mit einer Online-Umfrage aufgerufen hatten, für kontraproduktiv. Diese Aktion war gestartet worden, "um eindrucksvoll zu dokumentieren, dass das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung unerwünschte Anrufe nicht verhindert", wie es in der entsprechenden Pressemitteilung heißt. Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung war am 4. August 2009 in Kraft getreten. Zuständige Behörde ist die Bundesnetzagentur, die Beschwerden entgegennimmt, auswertet und Fälle von illegaler Telefonie (z. B. sogenannte cold calls, also Anrufe ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen) rechtlich verfolgt.
Nach Auffassung des DDV ignoriert bereits der Titel der Umfrage "Aktion gegen belästigende Telefonwerbung" die gesetzliche Differenzierung zwischen erlaubter und verbotener Telefonwerbung. "Statt die Arbeit der Bundesnetzagentur zu unterstützen, indem man beispielsweise dasselbe Beschwerdeformular oder wenigstens dieselben Formulierungen verwendet hätte, laufen die Verbraucherschützer durch ihren Alleingang nun Gefahr, den Verbraucher gänzlich zu verwirren. Der vzbv vernachlässigt seinen Auftrag, für Aufklärung zu sorgen, und gefährdet zudem die Arbeit der Bundesnetzagentur", sagt Dieter Weng, Präsident des DDV. Im Beschwerdeformular der Verbraucherzentralen wird beispielsweise auf die Frage "Um was ging es bei dem Werbeanruf?" die Antwort angeboten "Es hat lediglich geklingelt". Dieter Weng: "Klingeln macht noch keinen Werbeanruf. An diesem Detail erkennt man, dass es den Verbraucherschützern nicht - wie der Bundesnetzagentur - um die Aufklärung von Fällen unlauterer Telefonwerbung geht, sondern um Stimmungsmache gegen das neue Gesetz, weil es den Verbraucherschützern nicht weit genug geht."
Der Verband warnt ausdrücklich davor, fragwürdige Eigeninteressen über das eigentliche Ziel, die Bekämpfung illegaler Telefonwerbung und damit effektiven Verbraucherschutz zu stellen. Die seit dem 4. August 2009 geltenden neuen Regelungen liefern ausreichend Stellschrauben gegen Telefonspam wie beispielsweise Bußgelder. Allerdings müssen diese auch zur Anwendung kommen. Dieter Weng: "Es gibt kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit. Wir sollten der Bundesnetzagentur die Zeit geben, sorgfältige Arbeit zu leisten, und die Dreijahresfrist bis zur Evaluierung abwarten." Der Ruf nach zusätzlichen Restriktionen wie etwa der schriftlichen Bestätigung telefonisch geschlossener Verträge sei übereilt und zudem nicht sachdienlich: "Gegen vorsätzliche Telefonkriminalität etwa aus dem Ausland hilft kein Gesetz der Welt, weil sie kaum nachverfolgbar ist."
Nach Auffassung des DDV ignoriert bereits der Titel der Umfrage "Aktion gegen belästigende Telefonwerbung" die gesetzliche Differenzierung zwischen erlaubter und verbotener Telefonwerbung. "Statt die Arbeit der Bundesnetzagentur zu unterstützen, indem man beispielsweise dasselbe Beschwerdeformular oder wenigstens dieselben Formulierungen verwendet hätte, laufen die Verbraucherschützer durch ihren Alleingang nun Gefahr, den Verbraucher gänzlich zu verwirren. Der vzbv vernachlässigt seinen Auftrag, für Aufklärung zu sorgen, und gefährdet zudem die Arbeit der Bundesnetzagentur", sagt Dieter Weng, Präsident des DDV. Im Beschwerdeformular der Verbraucherzentralen wird beispielsweise auf die Frage "Um was ging es bei dem Werbeanruf?" die Antwort angeboten "Es hat lediglich geklingelt". Dieter Weng: "Klingeln macht noch keinen Werbeanruf. An diesem Detail erkennt man, dass es den Verbraucherschützern nicht - wie der Bundesnetzagentur - um die Aufklärung von Fällen unlauterer Telefonwerbung geht, sondern um Stimmungsmache gegen das neue Gesetz, weil es den Verbraucherschützern nicht weit genug geht."
Der Verband warnt ausdrücklich davor, fragwürdige Eigeninteressen über das eigentliche Ziel, die Bekämpfung illegaler Telefonwerbung und damit effektiven Verbraucherschutz zu stellen. Die seit dem 4. August 2009 geltenden neuen Regelungen liefern ausreichend Stellschrauben gegen Telefonspam wie beispielsweise Bußgelder. Allerdings müssen diese auch zur Anwendung kommen. Dieter Weng: "Es gibt kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit. Wir sollten der Bundesnetzagentur die Zeit geben, sorgfältige Arbeit zu leisten, und die Dreijahresfrist bis zur Evaluierung abwarten." Der Ruf nach zusätzlichen Restriktionen wie etwa der schriftlichen Bestätigung telefonisch geschlossener Verträge sei übereilt und zudem nicht sachdienlich: "Gegen vorsätzliche Telefonkriminalität etwa aus dem Ausland hilft kein Gesetz der Welt, weil sie kaum nachverfolgbar ist."