Bundesregierung verschärft Kampf gegen Kinderpornografie im Internet
Berlin - Das Bundeskabinett hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der eine Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen zum Thema Kinderpornografie vorsieht. Durch eine Anhebung des Schutzalters sollen demnach künftig bereits der Besitz und die Verbreitung pornografischer Abbildungen von Minderjährigen - also Personen unter 18 Jahren - strafbar sein. Bislang lag die Altersgrenze bei 14 Jahren.
"Besonders wichtig ist es mir, den Missbrauch durch pornografische Darstellungen noch stärker zu bekämpfen. Man muss sich immer klar machen: Es kann nur fotografiert werden, was da ist. Jedem Bild liegt also ein Missbrauch zu Grunde. Im Zeitalter des Internets ist die Verfolgung nicht leichter geworden: Elektronische Bilder, die einen Missbrauch zeigen, lassen sich ohne weiteres kopieren, und viele Täter wähnen sich in der vermeintlichen Anonymität sicher vor Entdeckung und Verfolgung", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der vorliegende Entwurf soll außerdem eine Gesetzeslücke schließen, auf die unter anderem die Sicherheitsinitiative "no abuse in internet" (naiin) in den vergangenen Wochen aufmerksam gemacht hatte. Durch die Änderung des Sexualstrafrechts im Jahr 2004 hatte der Gesetzgeber in laienhafter Manier sexuell aufreizende, geschlechtsbetonte Nacktfotos von Kindern legalisiert. Das so genannte Posing soll nun wieder unter Strafe gestellt werden.
"Derartige Posen-Fotos gelten als 'Einstiegsdroge'. Daher begrüßen wir es, dass die Bundesregierung diese Abbildungen wieder unter Strafe stellen möchte", so naiin-Geschäftsführer Dennis Grabowski. "Der Handel mit Kinderpornografie im Internet boomt. Weit mehr als die Hälfte aller Beschwerden, die bei unserer Beschwerdestelle eingehen, betreffen mittlerweile den dokumentierten sexuellen Missbrauch von Kindern."
Grabowski forderte die Bundesregierung zugleich auf, den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet noch weiter zu forcieren: "Wir sind in Deutschland noch weit von dem entfernt, was als effektive Strafverfolgung bezeichnet werden könnte."
Presse-Kontakt:
naiin - no abuse in internet e.V.
Einsteinpalais
Friedrichstraße 171
10117 Berlin
Presse-Ansprechpartner:
Herr Dennis Grabowski
Tel.: 02266 / 44 000 91 (naiin-Standort Köln)
E-Mail: presse@naiin.org
Internet: http://www.naiin.org
Über naiin - no abuse in internet
no abuse in internet - naiin - der Verein gegen Missbrauch im Internet - wurde im August 2000 gegründet und widmet sich der Bekämpfung von Internet-Kriminalität. Zu den Gründungsmitgliedern zählen namhafte Personen, Organisationen und diverse Unternehmen der IT-Branche. So waren u.a. die Berliner STRATO AG, der Provider 1&1 sowie die Domain-Registrierungsstelle DENIC an der Gründung des Vereins beteiligt. Schirmherr von naiin ist Prof. Dr. Helmut Thoma, früherer Chef des Privatsenders RTL.
Seit November 2000 unterhält naiin die Meldestelle "netwatch". Bei dieser können Internet-Nutzer rechtswidrige Internet-Inhalte beanstanden. In seiner Eigenschaft als Institution der Freiwilligen Selbstkontrolle geht naiin den eingehenden Hinweisen nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Hinweise nimmt naiin unter www.naiin.org oder via E-Mail an netwatch@naiin.org entgegen.
"Besonders wichtig ist es mir, den Missbrauch durch pornografische Darstellungen noch stärker zu bekämpfen. Man muss sich immer klar machen: Es kann nur fotografiert werden, was da ist. Jedem Bild liegt also ein Missbrauch zu Grunde. Im Zeitalter des Internets ist die Verfolgung nicht leichter geworden: Elektronische Bilder, die einen Missbrauch zeigen, lassen sich ohne weiteres kopieren, und viele Täter wähnen sich in der vermeintlichen Anonymität sicher vor Entdeckung und Verfolgung", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der vorliegende Entwurf soll außerdem eine Gesetzeslücke schließen, auf die unter anderem die Sicherheitsinitiative "no abuse in internet" (naiin) in den vergangenen Wochen aufmerksam gemacht hatte. Durch die Änderung des Sexualstrafrechts im Jahr 2004 hatte der Gesetzgeber in laienhafter Manier sexuell aufreizende, geschlechtsbetonte Nacktfotos von Kindern legalisiert. Das so genannte Posing soll nun wieder unter Strafe gestellt werden.
"Derartige Posen-Fotos gelten als 'Einstiegsdroge'. Daher begrüßen wir es, dass die Bundesregierung diese Abbildungen wieder unter Strafe stellen möchte", so naiin-Geschäftsführer Dennis Grabowski. "Der Handel mit Kinderpornografie im Internet boomt. Weit mehr als die Hälfte aller Beschwerden, die bei unserer Beschwerdestelle eingehen, betreffen mittlerweile den dokumentierten sexuellen Missbrauch von Kindern."
Grabowski forderte die Bundesregierung zugleich auf, den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet noch weiter zu forcieren: "Wir sind in Deutschland noch weit von dem entfernt, was als effektive Strafverfolgung bezeichnet werden könnte."
Presse-Kontakt:
naiin - no abuse in internet e.V.
Einsteinpalais
Friedrichstraße 171
10117 Berlin
Presse-Ansprechpartner:
Herr Dennis Grabowski
Tel.: 02266 / 44 000 91 (naiin-Standort Köln)
E-Mail: presse@naiin.org
Internet: http://www.naiin.org
Über naiin - no abuse in internet
no abuse in internet - naiin - der Verein gegen Missbrauch im Internet - wurde im August 2000 gegründet und widmet sich der Bekämpfung von Internet-Kriminalität. Zu den Gründungsmitgliedern zählen namhafte Personen, Organisationen und diverse Unternehmen der IT-Branche. So waren u.a. die Berliner STRATO AG, der Provider 1&1 sowie die Domain-Registrierungsstelle DENIC an der Gründung des Vereins beteiligt. Schirmherr von naiin ist Prof. Dr. Helmut Thoma, früherer Chef des Privatsenders RTL.
Seit November 2000 unterhält naiin die Meldestelle "netwatch". Bei dieser können Internet-Nutzer rechtswidrige Internet-Inhalte beanstanden. In seiner Eigenschaft als Institution der Freiwilligen Selbstkontrolle geht naiin den eingehenden Hinweisen nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Hinweise nimmt naiin unter www.naiin.org oder via E-Mail an netwatch@naiin.org entgegen.