Bundesnetzagentur erklärt Regionalfaktoren der DB Netz AG für ungültig
Bonn, 08.03.2010, Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Regionalfaktoren im Trassenpreissystem der DB Netz AG für ungültig erklärt. Das Unternehmen darf die Faktoren ab der Netzfahrplanperiode 2010/2011 nicht mehr bei der Trassenpreisberechnung anwenden, da diese den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur rechtswidrig behindern.
"Die Regionalfaktoren werden ausschließlich im Schienenpersonennahverkehr auf bestimmten Regionalstrecken erhoben. Erbringt ein Eisenbahnverkehrsunternehmen Nahverkehrsleistungen auf den betroffenen Nebenstrecken, muss es zurzeit ein höheres Trassenentgelt bezahlen als auf Strecken in Ballungsräumen. Die Auswahl der Strecken ist dabei sachlich nicht nachvollziehbar. Die Ungleichbehandlung verstößt daher gegen das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Zudem sind die Regionalfaktoren je nach Regionalnetz unterschiedlich hoch. Die betroffenen Netze werden somit untereinander ungleich behandelt, so dass auch dadurch ein Verstoß gegen das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot vorliegt.
Im Verlauf der Prüfungen konnte die DB Netz AG die Erhebung sowie die unterschiedliche Höhe der Regionalfaktoren je nach Strecke und damit die Ungleichbehandlung einzelner Strecken nicht mit sachlichen Gründen belegen. Auch die Begründung, dass die Regionalfaktoren auf die geringe Auslastung der betroffenen Strecken und die damit einhergehende vermeintlich bestehende Kostenunterdeckung zurückzuführen sind, konnte weder sachlich noch rechnerisch nachvollziehbar dargelegt werden.
"Die höhere Bepreisung schwach befahrener Strecken läuft dem erklärten Ziel des Eisenbahnrechts zuwider, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Sie führt gerade dazu, dass die betroffenen Strecken noch geringer nachgefragt werden, da sich der Verkehrsbetrieb auf diesen Strecken immer weniger lohnt", sagte Kurth.
"Besonders auffällig ist, dass der Preisaufschlag auf Strecken erhoben wird, auf denen sich bislang der Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr konzentriert. Die Verteuerung dieser Strecken belastet den Wettbewerb auf der Schiene erheblich. Mit unserer Entscheidung, die derzeitige Ungleichbehandlung aufzuheben, gewährleisten wir einen wirksamen Wettbewerb", betonte Kurth.
Die Regionalfaktoren sind zurzeit ein Bestandteil des Trassenpreissystems der DB Netz AG. Das Preissystem beruht auf einem kategorisierten Grundpreis je Strecke. Insgesamt gibt es zwölf verschiedene Streckenkategorien, die unterschiedliche Ausstattungsmerkmale aufweisen. Je nach gewähltem Trassenprodukt, z. B. "Nahverkehrs-Takt-Trasse", wird dieser Grundpreis mit einem bestimmten Faktor multipliziert. Darüber hinaus können auf den Trassenpreis "leistungsabhängige Komponenten" sowie "sonstige Entgeltkomponenten" aufgeschlagen werden. Zur letztgenannten Kategorie gehören die Regionalfaktoren. Die Höhe der 40 verschiedenen Regionalfaktoren schwankt zwischen 1,0 und 1,91.
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen die Regionalfaktoren bis zum Beginn der Netzfahrplanperiode 2010/2011, dem 12. Dezember 2010, weiterhin zahlen. Der DB Netz AG verbleibt damit ein hinreichender Zeitkorridor, um durch entsprechende Korrekturen im Trassenpreissystem ein kostendeckendes Ergebnis sicherzustellen. Hierzu ist das Unternehmen gesetzlich verpflichtet. Das Unternehmen hat aber auch die Möglichkeit eine unterjährige Anpassung der Preise vorzunehmen. Eventuell erforderliche Veröffentlichungen zur Stellungnahme für die Zugangsberechtigten und Fristen für Mitteilungen an die Bundesnetzagentur sind dabei zu berücksichtigen.
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de zu finden.
"Die Regionalfaktoren werden ausschließlich im Schienenpersonennahverkehr auf bestimmten Regionalstrecken erhoben. Erbringt ein Eisenbahnverkehrsunternehmen Nahverkehrsleistungen auf den betroffenen Nebenstrecken, muss es zurzeit ein höheres Trassenentgelt bezahlen als auf Strecken in Ballungsräumen. Die Auswahl der Strecken ist dabei sachlich nicht nachvollziehbar. Die Ungleichbehandlung verstößt daher gegen das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Zudem sind die Regionalfaktoren je nach Regionalnetz unterschiedlich hoch. Die betroffenen Netze werden somit untereinander ungleich behandelt, so dass auch dadurch ein Verstoß gegen das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot vorliegt.
Im Verlauf der Prüfungen konnte die DB Netz AG die Erhebung sowie die unterschiedliche Höhe der Regionalfaktoren je nach Strecke und damit die Ungleichbehandlung einzelner Strecken nicht mit sachlichen Gründen belegen. Auch die Begründung, dass die Regionalfaktoren auf die geringe Auslastung der betroffenen Strecken und die damit einhergehende vermeintlich bestehende Kostenunterdeckung zurückzuführen sind, konnte weder sachlich noch rechnerisch nachvollziehbar dargelegt werden.
"Die höhere Bepreisung schwach befahrener Strecken läuft dem erklärten Ziel des Eisenbahnrechts zuwider, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Sie führt gerade dazu, dass die betroffenen Strecken noch geringer nachgefragt werden, da sich der Verkehrsbetrieb auf diesen Strecken immer weniger lohnt", sagte Kurth.
"Besonders auffällig ist, dass der Preisaufschlag auf Strecken erhoben wird, auf denen sich bislang der Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr konzentriert. Die Verteuerung dieser Strecken belastet den Wettbewerb auf der Schiene erheblich. Mit unserer Entscheidung, die derzeitige Ungleichbehandlung aufzuheben, gewährleisten wir einen wirksamen Wettbewerb", betonte Kurth.
Die Regionalfaktoren sind zurzeit ein Bestandteil des Trassenpreissystems der DB Netz AG. Das Preissystem beruht auf einem kategorisierten Grundpreis je Strecke. Insgesamt gibt es zwölf verschiedene Streckenkategorien, die unterschiedliche Ausstattungsmerkmale aufweisen. Je nach gewähltem Trassenprodukt, z. B. "Nahverkehrs-Takt-Trasse", wird dieser Grundpreis mit einem bestimmten Faktor multipliziert. Darüber hinaus können auf den Trassenpreis "leistungsabhängige Komponenten" sowie "sonstige Entgeltkomponenten" aufgeschlagen werden. Zur letztgenannten Kategorie gehören die Regionalfaktoren. Die Höhe der 40 verschiedenen Regionalfaktoren schwankt zwischen 1,0 und 1,91.
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen die Regionalfaktoren bis zum Beginn der Netzfahrplanperiode 2010/2011, dem 12. Dezember 2010, weiterhin zahlen. Der DB Netz AG verbleibt damit ein hinreichender Zeitkorridor, um durch entsprechende Korrekturen im Trassenpreissystem ein kostendeckendes Ergebnis sicherzustellen. Hierzu ist das Unternehmen gesetzlich verpflichtet. Das Unternehmen hat aber auch die Möglichkeit eine unterjährige Anpassung der Preise vorzunehmen. Eventuell erforderliche Veröffentlichungen zur Stellungnahme für die Zugangsberechtigten und Fristen für Mitteilungen an die Bundesnetzagentur sind dabei zu berücksichtigen.
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de zu finden.