BITKOM begrüßt Klarstellung bei Online-Durchsuchung
Berlin, 17. Dezember 2008
Der Hightech-Verband BITKOM hat den Kompromiss zum neuen BKA-Gesetz begrüßt, den der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat heute gefunden hat. In dem Gesetz wird die geplante Online-Durchsuchung von Computern mutmaßlicher Terroristen und Straftäter geregelt. „Die Änderungen beantworten nicht alle offenen Fragen, schaffen aber Klarheit in zwei wichtigen Punkten“, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf. Der Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) nicht ohne Richter-Genehmigung auf Computer zugreifen darf. Zudem muss ein Richter entscheiden, welches Material aus dem Kernbereich der Privatsphäre stammt und nicht genutzt werden darf. Im ursprünglichen Regierungsentwurf sollte das BKA eigenmächtig und ohne richterliche Kontrolle entscheiden dürfen.
Kempf zufolge sind damit zwei zentrale Forderungen der Wirtschaft erfüllt worden. Die lange politische Auseinandersetzung um das Gesetz habe sich gelohnt. „Das Ziel war, dass die Privatsphäre unbescholtener PC-Nutzer nicht unnötig verletzt wird“, so Kempf. „Bürger und Unternehmen müssen sich auf die Vertraulichkeit von persönlichen und wirtschaftlich sensiblen Daten verlassen können.“
Die BITKOM-Branche lehnt das Gesetz nicht grundsätzlich ab: „Wenn dadurch Terroranschläge verhindert und schwerste Straftaten aufgeklärt werden können, brauchen wir die Online-Durchsuchung in einem sehr engen rechtlichen Rahmen“, so Kempf. Es müsse aber sichergestellt werden, dass dafür eingesetzte Spionage-Programme nicht zufällig auf weitere Rechner übertragen oder von Kriminellen missbraucht werden können. Der Gesetzgeber müsse zudem klarstellen, dass nur Computer von Verdächtigen durchsucht werden dürfen, nicht auch Zentralrechner von E-Mail-Anbietern. „Eine Razzia auf Servern von deutschen Internet-Anbietern bringt so gut wie nichts und schadet viel“, so Kempf. Jeder Nutzer könne E-Mails problemlos über ausländische Provider versenden. Auch PCs von Vertrauenspersonen mit einem Zeugnisverweigerungsrecht müssten Kempf zufolge generell von einer Online-Razzia ausgenommen werden. Das betrifft etwa Anwälte, Ärzte, Steuerberater und Journalisten. In dem Gesetzentwurf sind eindeutige Ausnahmen nur für Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger vorgesehen.
Ansprechpartner
Christian Spahr
Pressesprecher
Telekommunikation & Recht
Tel. +49. 30. 27576-112
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c.spahr@bitkom.org
Dr. Guido Brinkel
Bereichsleiter Medienpolitik
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Bereichsleiter Sicherheit
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Fax +49. 30. 27576-409
l.neugebauer@bitkom.org
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.200 Unternehmen, davon 900 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.
Der Hightech-Verband BITKOM hat den Kompromiss zum neuen BKA-Gesetz begrüßt, den der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat heute gefunden hat. In dem Gesetz wird die geplante Online-Durchsuchung von Computern mutmaßlicher Terroristen und Straftäter geregelt. „Die Änderungen beantworten nicht alle offenen Fragen, schaffen aber Klarheit in zwei wichtigen Punkten“, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf. Der Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) nicht ohne Richter-Genehmigung auf Computer zugreifen darf. Zudem muss ein Richter entscheiden, welches Material aus dem Kernbereich der Privatsphäre stammt und nicht genutzt werden darf. Im ursprünglichen Regierungsentwurf sollte das BKA eigenmächtig und ohne richterliche Kontrolle entscheiden dürfen.
Kempf zufolge sind damit zwei zentrale Forderungen der Wirtschaft erfüllt worden. Die lange politische Auseinandersetzung um das Gesetz habe sich gelohnt. „Das Ziel war, dass die Privatsphäre unbescholtener PC-Nutzer nicht unnötig verletzt wird“, so Kempf. „Bürger und Unternehmen müssen sich auf die Vertraulichkeit von persönlichen und wirtschaftlich sensiblen Daten verlassen können.“
Die BITKOM-Branche lehnt das Gesetz nicht grundsätzlich ab: „Wenn dadurch Terroranschläge verhindert und schwerste Straftaten aufgeklärt werden können, brauchen wir die Online-Durchsuchung in einem sehr engen rechtlichen Rahmen“, so Kempf. Es müsse aber sichergestellt werden, dass dafür eingesetzte Spionage-Programme nicht zufällig auf weitere Rechner übertragen oder von Kriminellen missbraucht werden können. Der Gesetzgeber müsse zudem klarstellen, dass nur Computer von Verdächtigen durchsucht werden dürfen, nicht auch Zentralrechner von E-Mail-Anbietern. „Eine Razzia auf Servern von deutschen Internet-Anbietern bringt so gut wie nichts und schadet viel“, so Kempf. Jeder Nutzer könne E-Mails problemlos über ausländische Provider versenden. Auch PCs von Vertrauenspersonen mit einem Zeugnisverweigerungsrecht müssten Kempf zufolge generell von einer Online-Razzia ausgenommen werden. Das betrifft etwa Anwälte, Ärzte, Steuerberater und Journalisten. In dem Gesetzentwurf sind eindeutige Ausnahmen nur für Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger vorgesehen.
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