Behörden bleibt zu wenig Raum für Bürokratieabbau
72 Prozent der Fach- und Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung sind unzufrieden mit dem Abbau unnötig komplizierter Abläufe in ihren Behörden. Als Hauptverursacher von Bürokratie betrachten drei Viertel der Befragten die Gesetzgebung. Besserung sei nicht in Sicht. Dies ergab die Potenzialanalyse Komplexitätsmanagement von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung.
Auch für die Zukunft glaubt nur jeder zweite Mitarbeiter in den Behörden an eine deutliche Verbesserung. Die Mehrheit in der öffentlichen Verwaltung wünscht sich vom Gesetzgeber eine Entschlackung der Vorschriften, um Freiraum für den Abbau komplizierter und damit zeitraubender Vorgänge zu gewinnen. Mit dem Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKR) hat die Bundesregierung 2006 die Grundlagen zur Senkung von Bürokratiekosten geschaffen. Dabei ermöglicht beispielsweise das Standardkostenmodell, die finanzielle Belastung durch gesetzlich verankerte Informationspflichten zu berechnen. Dieses Instrument wird konsequent bisher allerdings nur auf Bürokratiekosten angewendet, die der Privatwirtschaft entstehen.
Dagegen besteht bei kostensparenden Deregulierungen im öffentlichen Verwaltungsapparat noch Nachholbedarf. Allein die Berichtspflichten der Kommunen an Bund, Länder und EU verursachen jährlich einen Aufwand von 400 Millionen Euro und acht Millionen Arbeitsstunden. Dazu gehören beispielsweise Meldungen zur Einstellung von ehemaligen Zeitsoldaten und Berichte zur Zahl der Kirchenaustritte. Das Standardkostenmodell, das sich für den Bereich der privaten Wirtschaft bewährt hat, ist auch für die öffentliche Verwaltung ein sinnvolles Messinstrument. Die Ermittlung der Kosten, die gesetzliche Vorgaben insbesondere in kommunalen Behörden verursachen, wäre ein erster Schritt auf dem Weg zur Reduzierung komplizierter und kostenintensiver Strukturen. Dies würde nicht nur die Kommunen selbst entlasten, sondern wäre auch unmittelbar für die Bürger spürbar. Es würde vielfach Gebührenerhöhungen vermeiden, über die Kommunen derzeit öffentlich nachdenken.
Kontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de
Auch für die Zukunft glaubt nur jeder zweite Mitarbeiter in den Behörden an eine deutliche Verbesserung. Die Mehrheit in der öffentlichen Verwaltung wünscht sich vom Gesetzgeber eine Entschlackung der Vorschriften, um Freiraum für den Abbau komplizierter und damit zeitraubender Vorgänge zu gewinnen. Mit dem Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKR) hat die Bundesregierung 2006 die Grundlagen zur Senkung von Bürokratiekosten geschaffen. Dabei ermöglicht beispielsweise das Standardkostenmodell, die finanzielle Belastung durch gesetzlich verankerte Informationspflichten zu berechnen. Dieses Instrument wird konsequent bisher allerdings nur auf Bürokratiekosten angewendet, die der Privatwirtschaft entstehen.
Dagegen besteht bei kostensparenden Deregulierungen im öffentlichen Verwaltungsapparat noch Nachholbedarf. Allein die Berichtspflichten der Kommunen an Bund, Länder und EU verursachen jährlich einen Aufwand von 400 Millionen Euro und acht Millionen Arbeitsstunden. Dazu gehören beispielsweise Meldungen zur Einstellung von ehemaligen Zeitsoldaten und Berichte zur Zahl der Kirchenaustritte. Das Standardkostenmodell, das sich für den Bereich der privaten Wirtschaft bewährt hat, ist auch für die öffentliche Verwaltung ein sinnvolles Messinstrument. Die Ermittlung der Kosten, die gesetzliche Vorgaben insbesondere in kommunalen Behörden verursachen, wäre ein erster Schritt auf dem Weg zur Reduzierung komplizierter und kostenintensiver Strukturen. Dies würde nicht nur die Kommunen selbst entlasten, sondern wäre auch unmittelbar für die Bürger spürbar. Es würde vielfach Gebührenerhöhungen vermeiden, über die Kommunen derzeit öffentlich nachdenken.
Kontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de