Ausweitung der Verkaufsflächen rechtlich unwirksam
Der Kabinetts-Beschluss vom 21. Dezember 2010 darf nach einem Rechtsgutachten des Bundes der Selbständigen (BDS) - Gewerbeverband Bayern e.V. keine Rechtskraft entfalten, da die Grundzüge der Raumordnung betroffen sind. Die darf nur der Landtag ändern.
Der bayerische Ministerrat hat am 21. Dezember 2010 beschlossen, dass demnächst auch in so genannten nicht zentralen Orten und in Kleinzentren Lebensmittelvollsortimenter mit 1.200 Quadratmeter Verkaufsfläche und Discounter mit 800 Quadratmeter Verkaufsfläche errichtet werden dürfen. Somit wären in jeder Gemeinde solche Verkaufsflächengrößen möglich. Dadurch wurde eine bisherige Ausnahmeregelung im Landesentwicklungsprogramm (LEP) zur Regel. Der BDS Bayern hat dazu im Frühjahr ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Zulässigkeit dieser generellen Ausnahme durch das Kabinett zu überprüfen.
Ergebnis: Die Auswirkungen von vermehrten Einzelhandelsgroßprojekten im ländlichen Bereich widersprechen wesentlichen Grundsätzen der Raumordnung. Da die Grundsätze der Raumordnung nur vom Landtag geändert werden dürfen, ist der Beschluss rechtsfehlerhaft zustande gekommen und daher unwirksam. Konkret heißt dies: Genehmigen Stadt- oder Gemeinderäte auf Grundlage des Ministerratsbeschlusses die Ansiedelung von Lebensmittelvollsortimentern oder Discountern, haben Klagen gegen die Stadt- und Gemeinderatsbeschlüsse gute Aussicht auf Erfolg. Ingolf F. Brauner, der Präsident des BDS kritisiert: „Stadt- und Gemeinderäte im Freistaat werden ohne Not in rechtlich unsicheres Gelände geführt.“
Der BDS fordert: Die aktuelle Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms muss in einem transparenten Beteiligungsverfahren stattfinden und zu einem Zukunftsprogramm für Bayern werden. Vorweggenommene Entscheidungen auf Ministerebene und eine Diskussion hinter den verschlossenen Türen des bayerischen Ministerrates sind bei einem Thema, das derzeit in zahlreichen bayerischen Städten und Gemeinden heiß diskutiert wird, völlig kontraproduktiv. Innenstadtentwicklung, Städtebauförderung und eine strukturierte Entwicklung des ländlichen Raums sollten auch weiterhin möglich sein und dürfen in keiner rechtlichen Grauzone stattfinden. „Insgesamt ist dies ein weiterer Angriff auf die gewachsenen Innenstädte und den Einzelhandel vor Ort, der zahlreiche Ausbildungsplätze und eine Vielfalt an regional unterschiedlichen Produkten anbietet. Der Ruf nach Discountern an jedem Kreisverkehr mit einem bayernweit einheitlichen Warensortiment kann nicht die Leitlinie der Versorgungs- und Einzelhandelspolitik und damit der Lebensmittel- und Flächenpolitik im Freistaat sein“, so das Fazit von Ingolf F. Brauner.
Das Rechtsgutachten finden Sie in voller Länge auf www.bds-bayern.de, Startseite.
Dem BDS Bayern gehören 22.000 Unternehmen und Selbständige mit rund 350.000 Mitarbeitern an. Über 90 Prozent der Mitgliedsunternehmen aus allen Branchen des bayerischen
Mittelstands sind in Familienbesitz.
Der bayerische Ministerrat hat am 21. Dezember 2010 beschlossen, dass demnächst auch in so genannten nicht zentralen Orten und in Kleinzentren Lebensmittelvollsortimenter mit 1.200 Quadratmeter Verkaufsfläche und Discounter mit 800 Quadratmeter Verkaufsfläche errichtet werden dürfen. Somit wären in jeder Gemeinde solche Verkaufsflächengrößen möglich. Dadurch wurde eine bisherige Ausnahmeregelung im Landesentwicklungsprogramm (LEP) zur Regel. Der BDS Bayern hat dazu im Frühjahr ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Zulässigkeit dieser generellen Ausnahme durch das Kabinett zu überprüfen.
Ergebnis: Die Auswirkungen von vermehrten Einzelhandelsgroßprojekten im ländlichen Bereich widersprechen wesentlichen Grundsätzen der Raumordnung. Da die Grundsätze der Raumordnung nur vom Landtag geändert werden dürfen, ist der Beschluss rechtsfehlerhaft zustande gekommen und daher unwirksam. Konkret heißt dies: Genehmigen Stadt- oder Gemeinderäte auf Grundlage des Ministerratsbeschlusses die Ansiedelung von Lebensmittelvollsortimentern oder Discountern, haben Klagen gegen die Stadt- und Gemeinderatsbeschlüsse gute Aussicht auf Erfolg. Ingolf F. Brauner, der Präsident des BDS kritisiert: „Stadt- und Gemeinderäte im Freistaat werden ohne Not in rechtlich unsicheres Gelände geführt.“
Der BDS fordert: Die aktuelle Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms muss in einem transparenten Beteiligungsverfahren stattfinden und zu einem Zukunftsprogramm für Bayern werden. Vorweggenommene Entscheidungen auf Ministerebene und eine Diskussion hinter den verschlossenen Türen des bayerischen Ministerrates sind bei einem Thema, das derzeit in zahlreichen bayerischen Städten und Gemeinden heiß diskutiert wird, völlig kontraproduktiv. Innenstadtentwicklung, Städtebauförderung und eine strukturierte Entwicklung des ländlichen Raums sollten auch weiterhin möglich sein und dürfen in keiner rechtlichen Grauzone stattfinden. „Insgesamt ist dies ein weiterer Angriff auf die gewachsenen Innenstädte und den Einzelhandel vor Ort, der zahlreiche Ausbildungsplätze und eine Vielfalt an regional unterschiedlichen Produkten anbietet. Der Ruf nach Discountern an jedem Kreisverkehr mit einem bayernweit einheitlichen Warensortiment kann nicht die Leitlinie der Versorgungs- und Einzelhandelspolitik und damit der Lebensmittel- und Flächenpolitik im Freistaat sein“, so das Fazit von Ingolf F. Brauner.
Das Rechtsgutachten finden Sie in voller Länge auf www.bds-bayern.de, Startseite.
Dem BDS Bayern gehören 22.000 Unternehmen und Selbständige mit rund 350.000 Mitarbeitern an. Über 90 Prozent der Mitgliedsunternehmen aus allen Branchen des bayerischen
Mittelstands sind in Familienbesitz.