Absage an ein ausbalanciertes, faires System
„Das Durchwinken der ARD-online-Expansion durch die Rundfunkräte ist eine endgültige Absage an ein ausbalanciertes, faires System von öffentlich-rechtlichen und privaten Medien“, so VDZ-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Fürstner zu den Genehmigungen durch die Rundfunkräte von BR und MDR. Danach soll es möglich sein, dass „DasErste.de“ nun auf Handy, mit Apps auf iPhone und iPad, bei Facebook, Youtube und Twitter empfangen werden kann. „Das hat nichts mehr mit dem Profil eines öffentlich-rechtlichen Senders zu tun. Es ist ein Freibrief, der eine gebührenfinanzierte Expansion der ARD zu einem Medien-Haus bedeutet“, so Fürstner.
Die Online-Expansion der öffentlich-rechtlichen Sender, voran der ARD, wirft ein scharfes Licht auf die duale Medienwirklichkeit in Deutschland: Auf der einen Seite stehen die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die nach neuen Verbreitungswegen suchen: Mit sieben Milliarden Euro Gebühreneinnahmen können sie für ihre Angebote auf allen nur denkbaren Verbreitungswegen aus dem Vollen schöpfen. Auf der anderen Seite stehen die privatwirtschaftlichen Medien in einer nie dagewesenen Umbruchsituation, deren Geschäftsmodelle die Digitalisierung radikal verändert. „Hervorragende Zeitschriften und Zeitungen zu machen, diese mit Werbung und einem moderaten Copy-Preis zu finanzieren und zu vertreiben und die Kosten über Erlösketten hereinzuholen, ist auf den zunehmend bedeutsamen Bereich der digitalen Presse so nicht zu übertragen“, so Wolfgang Fürstner.
Wie sollen sich private Online-Angebote von Sport-, Wirtschafts- oder Börsenzeitschriften refinanzieren, wenn sich dieser Inhalt auch gebührenfinanziert und frei neben den privatwirtschaftlich zu refinanzierenden Medien im Netz befinden? ARD und Co erklären ihr gesamtes Online-Angebote ganz unabhängig von Fernsehsendungen für zulässig. Nicht einmal die Pflicht zur Kennzeichnung des Sendungsbezugs soll greifen. Sie meinen, redaktionell selbstständige pressemäßige Berichterstattung sei praktisch unbegrenzt zulässig.
„Die Demokratie benötigt privatwirtschaftliche, kritische Medien, die diesen Staat kontrollieren, die informieren, unterhalten und Werte vermitteln“, unterstrich Fürstner. Das ist eine vom Grundgesetz geschützte Aufgabe. Es ist daher an der Zeit zu fragen, ob wir uns über den Preis im Klaren sind, den eine freiheitliche Gesellschaft zahlen muss, wenn Zeitungen und Zeitschriften – über die Konkurrenz durch die öffentlich-rechtlichen Sender hinaus – keine ausreichenden Marktchancen mehr haben.
„Da die öffentlich-rechtlichen Sender derart überziehen, ist die Landespolitik gefordert, endlich ihre Gesamt-Verantwortung für ein ordnungspolitisches Gleichgewicht der Systeme wahrzunehmen“, heißt es bei den Zeitschriftenverlegern. Die Politik müsse dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Regeln geben, die erlauben, dass beide Systeme in einem fairen Wettbewerb nebeneinander existieren können. „Andere Länder wie Spanien oder England sind hier schon weiter und führen diese Diskussion viel offensiver als wir.“
Fürstner betonte, dass bei einer derart überbordenden öffentlichen Medienmacht die Frage erlaubt sein muss, ob es nicht an der Zeit ist, einen der beiden Staatssender zu privatisieren. „Nur so verkommt der ordnungspolitische Anspruch des dualen Systems nicht zu einer Hülse.“
Die Online-Expansion der öffentlich-rechtlichen Sender, voran der ARD, wirft ein scharfes Licht auf die duale Medienwirklichkeit in Deutschland: Auf der einen Seite stehen die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die nach neuen Verbreitungswegen suchen: Mit sieben Milliarden Euro Gebühreneinnahmen können sie für ihre Angebote auf allen nur denkbaren Verbreitungswegen aus dem Vollen schöpfen. Auf der anderen Seite stehen die privatwirtschaftlichen Medien in einer nie dagewesenen Umbruchsituation, deren Geschäftsmodelle die Digitalisierung radikal verändert. „Hervorragende Zeitschriften und Zeitungen zu machen, diese mit Werbung und einem moderaten Copy-Preis zu finanzieren und zu vertreiben und die Kosten über Erlösketten hereinzuholen, ist auf den zunehmend bedeutsamen Bereich der digitalen Presse so nicht zu übertragen“, so Wolfgang Fürstner.
Wie sollen sich private Online-Angebote von Sport-, Wirtschafts- oder Börsenzeitschriften refinanzieren, wenn sich dieser Inhalt auch gebührenfinanziert und frei neben den privatwirtschaftlich zu refinanzierenden Medien im Netz befinden? ARD und Co erklären ihr gesamtes Online-Angebote ganz unabhängig von Fernsehsendungen für zulässig. Nicht einmal die Pflicht zur Kennzeichnung des Sendungsbezugs soll greifen. Sie meinen, redaktionell selbstständige pressemäßige Berichterstattung sei praktisch unbegrenzt zulässig.
„Die Demokratie benötigt privatwirtschaftliche, kritische Medien, die diesen Staat kontrollieren, die informieren, unterhalten und Werte vermitteln“, unterstrich Fürstner. Das ist eine vom Grundgesetz geschützte Aufgabe. Es ist daher an der Zeit zu fragen, ob wir uns über den Preis im Klaren sind, den eine freiheitliche Gesellschaft zahlen muss, wenn Zeitungen und Zeitschriften – über die Konkurrenz durch die öffentlich-rechtlichen Sender hinaus – keine ausreichenden Marktchancen mehr haben.
„Da die öffentlich-rechtlichen Sender derart überziehen, ist die Landespolitik gefordert, endlich ihre Gesamt-Verantwortung für ein ordnungspolitisches Gleichgewicht der Systeme wahrzunehmen“, heißt es bei den Zeitschriftenverlegern. Die Politik müsse dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Regeln geben, die erlauben, dass beide Systeme in einem fairen Wettbewerb nebeneinander existieren können. „Andere Länder wie Spanien oder England sind hier schon weiter und führen diese Diskussion viel offensiver als wir.“
Fürstner betonte, dass bei einer derart überbordenden öffentlichen Medienmacht die Frage erlaubt sein muss, ob es nicht an der Zeit ist, einen der beiden Staatssender zu privatisieren. „Nur so verkommt der ordnungspolitische Anspruch des dualen Systems nicht zu einer Hülse.“