print logo

Vergütung von Dax-Vorstandsmitgliedern wächst wieder

PwC veröffentlicht eine Zwischenauswertung der diesjährigen Vergütungsstudie zur Organvergütung in der Dax-160-Familie.
© pixabay / gerald
 

Die Bezüge von Dax-Vorstandsmitgliedern sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland (PwC) bei der Zwischenauswertung ihrer diesjährigen Dax-Vergütungsstudie. Die Analyseergebnisse beziehen sich auf alle Dax-160-Unternehmen, die zum 30. Juni 2023 ihre Vergütungen bereits offengelegt haben. Dabei konnten 147 Unternehmen* aus Dax, MDax, SDax und TecDax in der Analyse berücksichtigt werden (*Aufgrund einer anderen Offenlegung konnten 13 Unternehmen des Dax-160 nicht in der Analyse berücksichtigt werden). Das Analyseteam stellt in einem ersten Schritt bei der Vorstandsvergütung auf die Entwicklung der Zielgesamtvergütung ab, die bei hundertprozentiger Zielerreichung gewährt wird. Für die Vergütungshöhe ausschlaggebend waren dabei vor allem zwei Faktoren: die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Indizes sowie die Rolle im Vorstand.

„Die aktuellen Zwischenergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass sich die wirtschaftliche Erholung nach den Corona-Jahren positiv auf die Vorstandsvergütung auswirkt. Wie stark diese Entwicklung im Detail ausgeprägt ist, hängt allerdings von vielen Faktoren ab.“
Petra Raspels,Partnerin und Co-Lead Workforce Transformation bei PwC Deutschland

Bereits seit dem vergangenen Berichtsjahr gelten die neuen Anforderungen des § 162 Aktiengesetz (AktG) und es können zwei verschiedene Auslegungsarten definiert werden. Da diese nicht miteinander vergleichbar sind, wird in der Studie bei Vorstand und Aufsichtsrat nach Auslegungsart 1 und 2 differenziert. In Auslegungsart 1 gilt die Angabe der gewährten Vergütung als sachgerecht, wenn eine Vergütung erst im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr angegeben ist, in dem sie tatsächlich zufließt und damit in das Vermögen des Organmitglieds übergeht. In Auslegungsart 2 gilt die Angabe der gewährten Vergütung als sachgerecht, wenn eine Vergütung bereits im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr angegeben ist, in dem die der Vergütung zugrunde liegende (ein- oder mehrjährige) Tätigkeit vollständig erbracht worden ist.

 

Vergütung steigert sich nach wie vor von SDax zu Dax

Die Zielgesamtvergütung für Vorstandsvorsitzende von Dax-Unternehmen lag 2022 im Median bei 6.058.500 Euro. Das sind etwa 500.000 Euro mehr als im vergangenen Jahr (5.520.000 Euro) und entspricht damit einer Steigerung von 9,8 %. Das Vergütungsplus fällt in den weiteren Indizes sogar noch etwas höher aus. Die Vergütungshöhe im MDax erhöht sich für Vorstandsvorsitzende auf 3.336.750 Euro, im SDax auf 1.499.000 Euro und im TecDax auf 3.119.425 Euro. „Aufgrund der Marktkapitalisierung von Dax-Unternehmen, aber auch wegen ihrer Größe und Komplexität, verdienen Vorstandsvorsitzende dort nach wie vor am meisten“, schildert Petra Raspels. 

Die Unterschiede bei der Zielgesamtvergütung zwischen Vorstandsvorsitzenden und weiteren Mitgliedern der Geschäftsführung über die Indizes sind auf einem vergleichbaren Level geblieben. Im TecDax beträgt der Faktor 1,8, gefolgt vom MDax mit 1,67 und dem SDax mit 1,25. An der Spitze steht der Dax mit 1,9.

„Vorstandsvorsitzende tragen in der Regel mehr Verantwortung als andere Vorstandsmitglieder und müssen daher ein anspruchsvolleres Rollenprofil mitbringen. Das schlägt sich auch in der Vergütung nieder.“
Petra Raspels,Partnerin und Co-Lead Workforce Transformation bei PwC Deutschland

 

Bezüge von Aufsichtsräten steigen in fast allen Indizes

Auch unter Aufsichtsratsmitgliedern ist die Gesamtvergütung gestiegen. Verdienten Dax-Aufsichtsratsvorsitzende 2021 im Median noch 302.000 Euro, lagen die Bezüge im vergangenen Jahr bei 360.500 Euro (Auslegung 1). Nach Auslegung 2 fällt das Plus bei der Vergütung für Dax-Aufsichtsratsvorsitzende mit einem Sprung von 322.000 Euro auf 386.500 Euro etwas höher aus.

Aufsichtsratsvorsitzende verdienten 2022 in Dax- und MDax-Unternehmen nach Auslegung 1 mehr als das doppelte von regulären Aufsichtsratsmitgliedern. Nach Auslegung 2 übersteigen auch die Multiples im SDax und TecDax den Faktor 2. 

 

Vollständige Studie erscheint im September

Für die Zwischenauswertung der Studie hat PwC Vergütungsberichte berücksichtigt, die bis einschließlich dem 30. Juni 2023 veröffentlicht wurden. Werte können sich bis zur vollständigen Studie im September noch leicht verändern. In der finalen Fassung der Studie werden sämtliche Analysen für den Vorstand und den Aufsichtsrat durchgeführt. Beim Aufsichtsrat wurden dabei auch der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und Prüfungsausschussvorsitzende berücksichtigt. Es folgen demnach weitere, ausführliche Analysen der Vergütungshöhen und -strukturen in der finalen Studie. Dabei betrachten die Analyst:innen auch die Entwicklung der Vergütungshöhen im Mehrjahresvergleich, die Geschlechterverteilung, Gender Pay Gaps und regulatorische Veränderungen. Neben der Vergütung der Organmitglieder in börsennotierten Unternehmen analysiert das Expert:innenteam zudem auch die Vergütung der Geschäftsführung in privatwirtschaftlichen Unternehmen. Die aktuelle Studie mit Vergütungsdaten aus dem Jahr 2022 ist im Juni 2023 erschienen.  

Die Daten der Vergütungsstudie in börsennotierten Unternehmen dienen als Datengrundlage für Angemessenheitsgutachten und Marktvergleiche. Nach den Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sollen Unternehmen horizontale und vertikale Marktvergleiche durchführen. Diese dienen dazu, die Angemessenheit der eigenen Vergütung mit der des Marktes zu vergleichen und ermöglichen Unternehmen eine wettbewerbsfähige Ausgestaltung ihrer Vorstandsvergütung. Die aktuelle ESG-Thematik und die regulatorischen Vorgaben finden ebenso Einfluss in die Vergütung von Vorständ:innen. Eine marktkonforme Vergütung ist essenziell für eine erfolgreiche Positionierung auf dem Arbeitgebermarkt und verstärkt die Bindung der Vorstandsmitglieder an das Unternehmen. Gerne unterstützen Sie Ihre PwC-Reward-Expert:innen bei der Überprüfung Ihrer Vorstands- und Geschäftsführungsvergütung, der Identifizierung von Handlungsfeldern sowie bei der Überarbeitung und Implementierung eines an Ihre Bedürfnisse optimal angepassten Vergütungssystems.