Von Harmonie mit der Natur kann keine Rede sein
Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat einen Produzenten von Schweinefleischprodukten erfolgreich abgemahnt. Dieser hatte auf den Verpackungen mit dem Slogan „In Harmonie mit der Natur“ geworben. Allerdings stammt das verwendete Fleisch hauptsächlich aus der größten Schweinemastanlage in Brandenburg, deren Haltungsbedingungen keinesfalls als naturnah gelten können. Der Hersteller hat sich nun verpflichtet, den Claim nicht mehr zu verwenden. Die Verbraucherzentrale setzt sich weiterhin für eine ehrliche Verpackungsgestaltung und bessere Tierhaltung ein, damit Verbraucher:innen eine echte Wahl im Supermarkt haben.
Harmonie sieht anders aus
Die VZB hat die Vetschauer Wurstwaren GmbH mit ihrem Label auf Fleisch- und Wurstwaren „Spreewaldfarm / in Harmonie mit der Natur“ wegen Irreführung abgemahnt. „Der Claim in Verbindung mit dem Bild suggeriert Verbraucher:innen, dass die Produkte im Einklang mit der Natur erzeugt und mehr Tierwohl als eine gewöhnliche Schweinehaltung bieten würden“, so Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin bei der VZB. „Das ist schlichtweg falsch, eher das Gegenteil ist der Fall“, denn: Der Hersteller stellt die Produkte nach eigenen Angaben mit Fleisch aus der Mastanlage in Tornitz/Spreewald her, der mit mehr als 60.000 Tieren größten Schweinemastanlage in Brandenburg. Die Schweine werden dort konventionell im Stall nach den gesetzlichen Mindeststandards gehalten. Das entspricht der niedrigsten in Deutschland erlaubten Haltungsform mit sehr wenig Platz, eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten, keinem Außenbereich und wenig Tageslicht.
Eine Täuschung beendet, aber es bleibt viel zu tun
Nach der Abmahnung der VZB hat das Unternehmen erklärt, das Label so nicht mehr zu verwenden und den Schriftzug „In Harmonie mit der Natur“ zu streichen. Der Hersteller darf noch Restbestände seiner Produktion verkaufen, die er sowohl über Rewe, Edeka, weitere Handelsketten und über das Internet als auch in eigenen Läden in Cottbus und im Brandenburger Süden vertreibt.
„Dies ist ein Erfolg für die Verbraucher:innen, die nun nicht mehr durch die Verpackungsgestaltung getäuscht werden“, so die Expertin. Jedoch: An den schlechten Haltungsbedingungen der Tiere ändert dies nichts. „Wir fordern, dass der Gesetzgeber die Tierhaltung insgesamt deutlich verbessert. Es sind höhere gesetzliche Standards für den Umgang mit Nutztieren nötig, außerdem braucht es ein verbindliches Tierwohllabel für Fleisch und Wurst, das die Haltungsbedingungen der Tiere für die Menschen transparent und nachvollziehbar macht“, so Reinke. „Viele Verbraucher:innen sind bereit, für Produkte aus besserer Tierhaltung mehr zu bezahlen. Daher müssen die Beschönigungen von Verpackungsgestaltungen ein Ende haben, damit die Menschen sich sicher sein können, dass das drin ist, was draufsteht.“
Verbraucherzentrale war bereits gegen Netto erfolgreich
Die VZB setzt sich weiterhin für eine bessere Tierhaltung und eine ehrliche Verpackungsgestaltung ein. Bereits im Jahr 2020 hat sie die Aufmachung von Fleischprodukten kritisiert und erfolgreich gegen den Netto Marken-Discount geklagt. Die kritisierte Verpackung mit frischem Schweinefleisch zeigte Schweine auf einer grünen Wiese. Das Fleisch stammte allerdings wie im aktuellen Fall aus der niedrigsten Haltungsform, der konventionellen Stallhaltung. Das Landgericht stellte seinerzeit klar, dass Abbildungen auf Verpackungen keinen falschen Eindruck erwecken und die Haltungsform damit beschönigen dürfen (LG Nürnberg-Fürth vom 31.01.2020, Az: 19 O 5336/19). Weitere Informationen dazu unter: Verbraucherzentrale gewinnt gegen Netto Marken-Discount | Verbraucherzentrale Brandenburg (verbraucherzentrale-brandenburg.de)
Wer weitere irreführende Verpackungen im Supermarkt findet, kann diese der Verbraucherzentrale Brandenburg melden: Beschwerde-Box der Verbraucherzentrale Brandenburg | Verbraucherzentrale Brandenburg (verbraucherzentrale-brandenburg.de)