Deutschlands freie Erfinder: Wo sie herkommen, was sie anmelden
Oft Maschinenbauer, häufig bayerisch und tendenziell weiblicher als der Durchschnitt aller deutschen Patentanmelder: In einer aktuellen Analyse hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die freie Erfinderszene unter die Lupe genommen. Dabei wertete das DPMA die Herkunft nach Bundesländern sowie die Zugehörigkeit eingereichter Anmeldungen zu Technologiesektoren aus und stellte fest, ob der jeweilige Erfinder weiblich oder männlich ist. „Freie Erfinderinnen und Erfinder haben am Markt oft einen schweren Stand, sind aber nach wie vor ein wichtiger Teil unserer Innovationslandschaft“, sagt DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer. „Da die Zahl der Patentanmeldungen aus dieser Gruppe zurückgeht, ist es uns besonders wichtig, sie im Blick zu behalten.“ Die Analyse hat das DPMA anlässlich der diesjährigen Messe iENA (Ideen-Erfindungen-Neuheiten) durchgeführt, die am 31. Oktober in Nürnberg beginnt.
Von den mehr als 2800 Anmeldungen der nicht an ein Unternehmen oder eine Institution gebundenen Erfinder ließen sich 2018 gut 40 Prozent dem Maschinenbau zuordnen. Damit ist der Sektor wie bei der Gesamtheit aller Anmeldungen beim DPMA das häufigste Betätigungsfeld. Knapp 14 Prozent kamen aus dem Bereich Instrumente, etwa elf Prozent aus der Elektrotechnik, zehn Prozent aus der Chemie. Jede vierte Patentanmeldung der freien Erfinder ließ sich dem Sektor Sonstige Gebiete zuordnen, in dem unter anderem Möbel, Spiele und sonstige Konsumgüter zusammengefasst sind. Mit 698 kam fast ein Viertel der Anmeldungen dieser Gruppe aus Bayern. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen in der Rangliste der Bundesländer Nordrhein-Westfalen (561) und Baden-Württemberg (555).
Zudem ergab die Analyse, dass sich unter den freien Erfindern etwas häufiger Frauen befinden als unter der Gesamtheit aller deutschen Erfinder – wenngleich der Frauenanteil auch in dieser Gruppe äußerst gering ist. Bei den ungebundenen Erfindern lag der Frauenanteil 2018 bei 7,1 Prozent, bei allen Anmeldungen nur bei 5,8 Prozent.
Als Anmeldungen freier Erfinder wertet das DPMA Einreichungen, in deren Unterlagen ein und dieselbe Person als Anmelder und Erfinder eingetragen ist. Bei Einreichungen aus der Industrie oder der Wissenschaft ist dagegen in der Regel der jeweilige Arbeitgeber als Anmelder angegeben. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Patentanmeldungen mit Anmelder-Erfinder-Identität immer weiter zurückgegangen. Von 2017 auf 2018 betrug der Rückgang rund acht Prozent.
Insgesamt befinden sich die Anmeldezahlen beim DPMA weiter auf hohem Niveau. Für das laufende Jahr rechnet das Amt mit ähnlich starken Zahlen wie in den vergangenen drei Jahren. Bei Markenanmeldungen versprechen die bisher vorliegenden Daten einen deutlichen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr, in dem gut 75 000 Anträge eingegangen waren. Bei Patenten dürfte die Anmeldezahl abermals bei etwa 68 000 liegen.
Auf der iENA informiert das DPMA auch in diesem Jahr wieder über die gewerblichen Schutzrechte Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Design. An den vier Messetagen stehen dafür jeweils fünf Fachleute am Stand (Halle 3C, Stand D01) bereit. Am Samstag und Sonntag stehen zudem Patentanwälte für eine Erfindererstberatung zur Verfügung. Termine dafür kann man am DPMA-Stand vereinbaren. Dort berät auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum WIPANO-Förderprogramm. Zudem stehen Experten des Europäischen Patentamts (EPA), des Europäischen Amts für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) für Informationen zur Verfügung.
Maschinenbau beliebtestes Technologiegebiet
Von den mehr als 2800 Anmeldungen der nicht an ein Unternehmen oder eine Institution gebundenen Erfinder ließen sich 2018 gut 40 Prozent dem Maschinenbau zuordnen. Damit ist der Sektor wie bei der Gesamtheit aller Anmeldungen beim DPMA das häufigste Betätigungsfeld. Knapp 14 Prozent kamen aus dem Bereich Instrumente, etwa elf Prozent aus der Elektrotechnik, zehn Prozent aus der Chemie. Jede vierte Patentanmeldung der freien Erfinder ließ sich dem Sektor Sonstige Gebiete zuordnen, in dem unter anderem Möbel, Spiele und sonstige Konsumgüter zusammengefasst sind. Mit 698 kam fast ein Viertel der Anmeldungen dieser Gruppe aus Bayern. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen in der Rangliste der Bundesländer Nordrhein-Westfalen (561) und Baden-Württemberg (555).
Zudem ergab die Analyse, dass sich unter den freien Erfindern etwas häufiger Frauen befinden als unter der Gesamtheit aller deutschen Erfinder – wenngleich der Frauenanteil auch in dieser Gruppe äußerst gering ist. Bei den ungebundenen Erfindern lag der Frauenanteil 2018 bei 7,1 Prozent, bei allen Anmeldungen nur bei 5,8 Prozent.
Als Anmeldungen freier Erfinder wertet das DPMA Einreichungen, in deren Unterlagen ein und dieselbe Person als Anmelder und Erfinder eingetragen ist. Bei Einreichungen aus der Industrie oder der Wissenschaft ist dagegen in der Regel der jeweilige Arbeitgeber als Anmelder angegeben. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Patentanmeldungen mit Anmelder-Erfinder-Identität immer weiter zurückgegangen. Von 2017 auf 2018 betrug der Rückgang rund acht Prozent.
Anmeldezahlen weiter auf hohem Niveau
Insgesamt befinden sich die Anmeldezahlen beim DPMA weiter auf hohem Niveau. Für das laufende Jahr rechnet das Amt mit ähnlich starken Zahlen wie in den vergangenen drei Jahren. Bei Markenanmeldungen versprechen die bisher vorliegenden Daten einen deutlichen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr, in dem gut 75 000 Anträge eingegangen waren. Bei Patenten dürfte die Anmeldezahl abermals bei etwa 68 000 liegen.
Auf der iENA informiert das DPMA auch in diesem Jahr wieder über die gewerblichen Schutzrechte Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Design. An den vier Messetagen stehen dafür jeweils fünf Fachleute am Stand (Halle 3C, Stand D01) bereit. Am Samstag und Sonntag stehen zudem Patentanwälte für eine Erfindererstberatung zur Verfügung. Termine dafür kann man am DPMA-Stand vereinbaren. Dort berät auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum WIPANO-Förderprogramm. Zudem stehen Experten des Europäischen Patentamts (EPA), des Europäischen Amts für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) für Informationen zur Verfügung.