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Ein Jahr DSGVO: Die Weiterentwicklung des Datenschutzes

Am 25. Mai 2018 trat die DSGVO in Kraft. Die Verordnung trägt zum bewussten Umgang mit Daten durch Unternehmen und Verbraucher bei.
© Pixabay / Mohamed Hassan
 
Daten sind ein wichtiges Gut – sowohl für Unternehmen und Dienstleister als auch für die Menschen selbst. Daher ist ein sorgfältiger Umgang mit ihnen in juristischer, aber auch ethischer Hinsicht essentiell. Die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene DSGVO regelt EU-weit die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen, um so deren Schutz, aber auch den freien Datenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten. Aber was ist das Fazit nach einem Jahr? Hat sich die neue Verordnung bewährt und durchgesetzt?

„Die DSGVO hat zunächst bei manchen Unternehmen für etwas Verwirrung gesorgt, da diese überhaupt erst einmal eruieren mussten, welche Maßnahmen sie zu ergreifen haben, um entsprechend konform zu agieren“, so Dr. Sachiko Scheuing, European Privacy Officer der Acxiom Deutschland GmbH und Vorsitzende der FEDMA. „Gesetzlich geregelten Datenschutz gab es jedoch schon seit den 70er Jahren in Deutschland, der 2010 zudem novelliert wurde. Die DSGVO ist als eine Weiterentwicklung der bereits bestehenden Gesetze zu verstehen, die die bis dato geltenden Regelungen auf den heutigen technischen Stand gebracht sowie den gesellschaftlichen Anforderungen angepasst hat.“

Deutsche Verbraucher erkennen wichtige Rolle von Daten


68 Prozent der Befragten sind sich heutzutage stärker als in der Vergangenheit darüber bewusst, wie ihre Daten genutzt und erfasst werden, so ein Ergebnis einer repräsentativen Studie* im Auftrag der GlobalDMA, des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV) und Acxiom zum Thema Datenschutz in Deutschland. Viele deutsche Konsumenten sind darauf bedacht, wie ihre Daten verwendet werden. Mit insgesamt 74 Prozent, bestehend aus Datenpragmatikern und unbekümmerten Verbrauchern, ist ein Großteil der Bevölkerung bereit, Daten zu teilen und es werbetreibenden Unternehmen zu ermöglichen, personalisiertes Marketing auszuüben. Dabei sind jüngere Verbraucher wesentlich offener als ältere, für sie gehört das Digitale selbstverständlich zum Leben dazu. Mehr als jeder dritte befragte Deutsche (37 Prozent) findet sogar, dass der Austausch personenbezogener Daten für den reibungslosen Ablauf in der modernen Gesellschaft von grundlegender Bedeutung ist. Das zeigt, dass sie sich der Wichtigkeit einer Datennutzung bewusst sind.

„Dieses Wissen führte Unternehmen zum Umdenken bei der Datennutzung, gerade auch im Bereich Marketing. Eine Erneuerung der Datenschutzregelungen war daher eine sehr logische Folge. Nichtsdestotrotz setzt sich die Diskussion auch nach der Verabschiedung des Gesetzes weiter fort. Seit geraumer Zeit legen die EU-Behörden ein besonderes Augenmerk auf die Bereiche Rechenschaft und Datenethik, um in der sich kontinuierlich ändernden komplexen Welt entsprechende Regeln zu schaffen.“

Erfolgreiche Umsetzung der DSGVO fördert Austausch in der Branche und auch mit Aufsichtsbehörden


Auch wenn die gesetzliche Dokumentationspflicht den administrativen Aufwand vervielfacht hat, sieht Acxiom insgesamt Vorteile in der Umsetzung der DSGVO. Zum einen rückte die neue Verordnung das Thema Datenschutz in den Mittelpunkt der Diskussion. Zum anderen wurden so auch die Wichtigkeit sowie der Schutz und sichere Umgang mit Daten auf Seiten der Verbraucher bewusster. Zudem setzten sich auch Unternehmen noch einmal aktiv mit diesen Aspekten auseinander. Auch wenn zuvor bereits kontinuierlich rechtskonform gearbeitet wurde, nutzte Acxiom beispielsweise die Neuregelungen, um die eigene Arbeitsweise und Struktur einmal mehr aktiv und kritisch zu prüfen und zu verbessern. „Wir haben uns bereits zwei Monate vor der Umsetzung der DSGVO durch einen namhaften globalen Datenschutzprüfer prüfen lassen. Mit dessen positivem Ergebnis konnten wir daher sehr gut vorbereitet dem Stichtag, dem 25. Mai 2018, entgegensehen“, so Dr. Sachiko Scheuing zurückblickend. Die DSGVO betrifft jedoch nicht nur große Unternehmen oder Datendienstleister. Die meisten Unternehmen, so beispielsweise auch noch so kleine Betriebe wie Steuerberater, Installateure oder Arztpraxen haben die Hilfe von Datenschutzberatern in Anspruch genommen, um die Regelungen umzusetzen.

Aber auch für die Aufsichtsbehörden bedeutet die Einführung der DSGVO rechtliches Neuland. Die einzelnen Datenschutzaufsichtsbehörden sowie die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden sind dabei, passende Standards zu etablieren. Dabei soll die Kenntnis der praxisnahen Datenschutzregelungen der verschiedenen Branchenorganisationen, die in erster Instanz zur Aufklärung für die Unternehmen verfasst worden sind, eine wichtige Rolle spielen. Die FEDMA erstellt momentan einen europaweiten Kodex für die Marketingbranche und der DDV veröffentlicht regelmäßig Best Practice Guides. „Die DSGVO hat uns die Gelegenheit gegeben, mit alten und neuen Branchenkollegen zusammen zu kommen und sich über die verantwortungsvolle und vor allem praktikable Umsetzung des Gesetzes in einer konstruktiven Atmosphäre auszutauschen. Es bedeutet für uns Datenschützer zusätzliche Arbeit, aber gleichzeitig lernt man viel voneinander“, so Dr. Scheuing weiter.

Die DSGVO hat die Regelungen zur Datennutzung auf ein neues wichtiges Niveau gehoben, welches die Marketingabteilungen zum Umdenken zwingt. „Wir verzeichnen ein steigendes Interesse an unseren Produkten, unter anderem Onboarding mit uns als einem virtuellen Lettershop oder aber die vielfältige Nutzung der anonymen Geomarketing-Daten. Die DSGVO ist darüber hinaus ein Türöffner für eine neue Ära, in der kreative Marketers ethisch und verantwortungsvoll mit Daten umgehen können“, so Dr. Scheuing ergänzend.


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*) Studie der GlobalDMA mit dem Titel „Consumer Attitudes to Privacy“, die im November 2017 die Einstellungen der Verbraucher in zehn verschiedenen Ländern – darunter auch Deutschland – zum Thema Datenschutz erhoben hat. Die Studie wurde vom Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) und von Acxiom unterstützt. Durchgeführt wurde die Studie von Foresight Factory. Befragt wurden pro Land mindestens 1000 Personen, in Deutschland 1038.