VDZ begrüßt EU-Urheberrechtsreform
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) begrüßen die heutige Einigung zwischen EU-Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission im Trilog über die EU-Urheberrechtsrichtlinie.
Die Übereinkunft sieht auch die Einführung eines europaweiten Publishers‘ Right vor, das den Verlagen erstmals die Chance bietet, mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln. Dieses Recht wird digitale Innovation fördern und die Vielfalt professioneller digitaler Medienangebote deutlich erhöhen. Es ist eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära.
„Die Urheberreform setzt mit dem europaweiten Publishers‘ Right einen wichtigen globalen Standard für journalistische Vielfalt und unabhängige Berichterstattung. Dies ist ein guter Tag für die Meinungs- und Pressefreiheit in Europa und der Welt.“
Das Ergebnis des Trilogs muss jetzt noch vom EU-Parlament und vom Ministerrat bestätigt werden.
Die Übereinkunft sieht auch die Einführung eines europaweiten Publishers‘ Right vor, das den Verlagen erstmals die Chance bietet, mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln. Dieses Recht wird digitale Innovation fördern und die Vielfalt professioneller digitaler Medienangebote deutlich erhöhen. Es ist eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära.
„Die Urheberreform setzt mit dem europaweiten Publishers‘ Right einen wichtigen globalen Standard für journalistische Vielfalt und unabhängige Berichterstattung. Dies ist ein guter Tag für die Meinungs- und Pressefreiheit in Europa und der Welt.“
Das Ergebnis des Trilogs muss jetzt noch vom EU-Parlament und vom Ministerrat bestätigt werden.