Verlegerverbände begrüßen Zustimmung zum EU-Urheberrecht
Die Verlegerverbände Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) und Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments in Straßburg für ein neues europäisches Urheberrecht. Dieses wird von über 100 europäischen Verbänden der Kreativbranche – von Musikern, über Orchester, Buchautoren, Filmemachern bis hin zu den Journalisten und Verlagen – unterstützt.
Von dem neuen Recht profitieren nach Auffassung beider Spitzenverbände alle Inhaber urheberrechtlich geschützten Eigentums und alle Menschen in Europa, weil die Kreativbranche den großen Internetkonzernen gegenüber nun endlich klare Spielregeln durchgesetzt hat. Das Europäische Parlament hat heute ein Zeichen gegen die Nutzung von geschützten Werken im Internet ohne Genehmigung der Rechteinhaber gesetzt.
Die Novelle des Urheberrechts in der Europäischen Union verfolgt das Ziel, geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger anzupassen und dabei die Interessen von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern fair auszugleichen.
Nach jahrelangen Debatten und Auseinandersetzungen, die zum Teil durch die massenhafte Verbreitung falscher Tatsachen begleitet wurden, kann der Trilog mit Rat, Kommission und Parlament auf der EU-Ebene nun beginnen. Sobald der Trilog erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der Text des Kompromissvorschlags in ein Gesetz umgewandelt werden.
Von dem neuen Recht profitieren nach Auffassung beider Spitzenverbände alle Inhaber urheberrechtlich geschützten Eigentums und alle Menschen in Europa, weil die Kreativbranche den großen Internetkonzernen gegenüber nun endlich klare Spielregeln durchgesetzt hat. Das Europäische Parlament hat heute ein Zeichen gegen die Nutzung von geschützten Werken im Internet ohne Genehmigung der Rechteinhaber gesetzt.
Die Novelle des Urheberrechts in der Europäischen Union verfolgt das Ziel, geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger anzupassen und dabei die Interessen von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern fair auszugleichen.
Nach jahrelangen Debatten und Auseinandersetzungen, die zum Teil durch die massenhafte Verbreitung falscher Tatsachen begleitet wurden, kann der Trilog mit Rat, Kommission und Parlament auf der EU-Ebene nun beginnen. Sobald der Trilog erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der Text des Kompromissvorschlags in ein Gesetz umgewandelt werden.