Umsetzung der DSGVO für KMU zu aufwendig
Insbesondere die Personalleiter kleiner und mittelständischer Unternehmen bewerten die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als problematisch. Dies zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des ifo Instituts und der Firma Randstad. Für insgesamt 76% der Befragungsteilnehmer überwiegen die negativen Aspekte der DSGVO. Unter den kleineren Unternehmen (bis maximal 249 Beschäftigte) liegt dieser Anteil noch einmal knapp 10 Prozentpunkte höher. Die Unternehmen bewegt vor allem die Angst vor der bereits anlaufenden Abmahn-Maschinerie wegen (angeblicher) Verstöße gegen die DSGVO – und dies über alle Wirtschaftssektoren.
Der Aufwand, den die Umsetzung der DSGVO-Richtlinien mit sich bringt, wird insgesamt am häufigsten als negativer Punkt genannt. Zum einen sind hier die nicht unerheblichen Kosten der Umsetzung zu nennen. Zum anderen wird der enorme Arbeitsaufwand, den die Umstellung und die neuen Dokumentationsvorschriften erzeugen, genannt. Darüber hinaus bemängeln viele Personalleiter die Sinnhaftigkeit sowie die zu hohe Komplexität der DSGVO-Vorschriften.
Wenngleich auch für den Großteil der Unternehmen die negativen Aspekte die positiven überwiegen, so können die Personalleiter der neuen DSGVO aber durchaus Gutes abgewinnen. Für knapp ein Viertel der Unternehmen – hierunter vor allem die größeren – überwiegen sogar die positiven Aspekte, insbesondere der verbesserte Schutz von Daten wird hier genannt (30%). 22% empfinden es zudem als vorteilhaft, dass die neue DSGVO zu einer Sensibilisierung im Umgang mit personenbezogenen Daten und für das Thema Datenschutz insgesamt führen dürfte. Außerdem wird häufig die Vereinheitlichung der Regeln innerhalb der EU genannt (5%).
Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, gilt seit dem 25. Mai 2018 für alle EU-Mitglieder. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen und stellt eine Vereinheitlichung der bislang unterschiedlichen nationalen Gesetze und Richtlinien dar. Befragt wurden rund 1000 deutsche Personalleiter.
Der Aufwand, den die Umsetzung der DSGVO-Richtlinien mit sich bringt, wird insgesamt am häufigsten als negativer Punkt genannt. Zum einen sind hier die nicht unerheblichen Kosten der Umsetzung zu nennen. Zum anderen wird der enorme Arbeitsaufwand, den die Umstellung und die neuen Dokumentationsvorschriften erzeugen, genannt. Darüber hinaus bemängeln viele Personalleiter die Sinnhaftigkeit sowie die zu hohe Komplexität der DSGVO-Vorschriften.
Wenngleich auch für den Großteil der Unternehmen die negativen Aspekte die positiven überwiegen, so können die Personalleiter der neuen DSGVO aber durchaus Gutes abgewinnen. Für knapp ein Viertel der Unternehmen – hierunter vor allem die größeren – überwiegen sogar die positiven Aspekte, insbesondere der verbesserte Schutz von Daten wird hier genannt (30%). 22% empfinden es zudem als vorteilhaft, dass die neue DSGVO zu einer Sensibilisierung im Umgang mit personenbezogenen Daten und für das Thema Datenschutz insgesamt führen dürfte. Außerdem wird häufig die Vereinheitlichung der Regeln innerhalb der EU genannt (5%).
Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, gilt seit dem 25. Mai 2018 für alle EU-Mitglieder. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen und stellt eine Vereinheitlichung der bislang unterschiedlichen nationalen Gesetze und Richtlinien dar. Befragt wurden rund 1000 deutsche Personalleiter.