BVDW warnt vor Folgen der Upload-Filter-Regelung
Gestern, am 20. Juni 2018, hat der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament für eine Richtlinie gestimmt, durch die Plattformen, auf denen etwa Nutzer Medien hochladen können, verpflichtet werden, durch Upload-Filter sicherzustellen, dass auf ihnen keine urheberrechtsverletzenden Inhalte veröffentlicht werden. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. warnt vor weitreichenden Folgen für Netzkultur und Meinungsfreiheit im Internet und appelliert an die Bundesregierung, sich gemäß ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag gegen eine solche Regelung zu stellen.
Der Entwurf der Richtlinie, über den heute der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament abgestimmt hat, besagt, dass Online-Plattformen, die Inhalte Dritter speichern, verpflichtet werden sollen, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mittels eines sogenannten Upload-Filters zu unterbinden, noch bevor die Inhalte auf die Plattform hochgeladen werden. Der BVDW sieht gesellschaftlich und wirtschaftlich weitreichende Folgen: „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zeigt uns schon heute die Auswirkungen einer Regulierung, die vor allem zu einer vorauseilenden Selbstzensur führt, in der ursprünglich intendierten Sache aber kaum Fortschritt bedeutet“, kritisiert Geschäftsführer Marco Junk. „Die Zielsetzung, eine illegale Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu unterbinden, ist nachvollziehbar – aber nicht um jeden Preis. Hier schießt die EU-Kommission meilenweit über das Ziel hinaus, wenn es letztlich auf Kosten von Meinungsvielfalt im Netz geht. Die technische Realität wurde in diese Überlegungen offenbar nicht mit einbezogen. Es ist unmöglich, urheberrechtsverletzende Inhalte zuverlässig und zweifelsfrei zu identifizieren.“ Betreibern bleibe deshalb nur die vorsorgliche Löschung, um selbst keinen Rechtsverstoß zu riskieren, so Junk.
Bereits im Februar hatten der BVDW, zahlreiche weitere Wirtschaftsverbände sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem offenen Brief klar Stellung bezogen und sich gemeinschaftlich gegen eine geplante europäische Upload-Filter-Regelung ausgesprochen. In einer dazu veröffentlichten Mitteilung des Verbandes warnte BVDW-Chef Junk: „Inhalte werden dann gar nicht erst eingestellt – das Ende von Kreativität und Vielfalt als Grundlage vieler innovativer Geschäftsmodelle der Digitalen Wirtschaft. Dies ist sicher nicht in unserem Interesse und kann auch nicht im Interesse der EU-Kommission sein. NetzDG und der Vorschlag zur Richtlinie über das Urheberrecht zeigen eine bedenkliche Tendenz der Politik auf.“ Dabei hieß es im Entwurf zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‘filtern’, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“ Gesellschaft und Wirtschaft dürften von der Bundesregierung erwarten, sich für diese Überzeugung einzusetzen, betont Marco Junk.
Der Entwurf der Richtlinie, über den heute der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament abgestimmt hat, besagt, dass Online-Plattformen, die Inhalte Dritter speichern, verpflichtet werden sollen, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mittels eines sogenannten Upload-Filters zu unterbinden, noch bevor die Inhalte auf die Plattform hochgeladen werden. Der BVDW sieht gesellschaftlich und wirtschaftlich weitreichende Folgen: „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zeigt uns schon heute die Auswirkungen einer Regulierung, die vor allem zu einer vorauseilenden Selbstzensur führt, in der ursprünglich intendierten Sache aber kaum Fortschritt bedeutet“, kritisiert Geschäftsführer Marco Junk. „Die Zielsetzung, eine illegale Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu unterbinden, ist nachvollziehbar – aber nicht um jeden Preis. Hier schießt die EU-Kommission meilenweit über das Ziel hinaus, wenn es letztlich auf Kosten von Meinungsvielfalt im Netz geht. Die technische Realität wurde in diese Überlegungen offenbar nicht mit einbezogen. Es ist unmöglich, urheberrechtsverletzende Inhalte zuverlässig und zweifelsfrei zu identifizieren.“ Betreibern bleibe deshalb nur die vorsorgliche Löschung, um selbst keinen Rechtsverstoß zu riskieren, so Junk.
„Das Ende von Kreativität und Vielfalt“
Bereits im Februar hatten der BVDW, zahlreiche weitere Wirtschaftsverbände sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem offenen Brief klar Stellung bezogen und sich gemeinschaftlich gegen eine geplante europäische Upload-Filter-Regelung ausgesprochen. In einer dazu veröffentlichten Mitteilung des Verbandes warnte BVDW-Chef Junk: „Inhalte werden dann gar nicht erst eingestellt – das Ende von Kreativität und Vielfalt als Grundlage vieler innovativer Geschäftsmodelle der Digitalen Wirtschaft. Dies ist sicher nicht in unserem Interesse und kann auch nicht im Interesse der EU-Kommission sein. NetzDG und der Vorschlag zur Richtlinie über das Urheberrecht zeigen eine bedenkliche Tendenz der Politik auf.“ Dabei hieß es im Entwurf zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‘filtern’, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“ Gesellschaft und Wirtschaft dürften von der Bundesregierung erwarten, sich für diese Überzeugung einzusetzen, betont Marco Junk.