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Bitkom kritisiert EU-Vorschlag zu Sammelklagen

Dehmel: „Das Gesetz lädt zum Missbrauch ein“.
bitkom | 11.04.2018
Bitkom kritisiert EU-Vorschlag zu Sammelklagen © Pixabay / geralt
 
Die EU-Kommission hat heute mehrere Vorschläge zur Anpassung von Verbraucherschutzgesetzen in der EU vorgelegt. Als Teil des sogenannten „New Deal for Consumers“ soll unter anderem eine neue Klagemöglichkeit eingeführt werden, wodurch Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche in Sammelklagen geltend machen können. „Verbraucher müssen geeignete Instrumente zur Hand haben, um ihre Rechte durchsetzen zu können. Dazu können grundsätzlich auch Sammelklagen gehören“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

Der jetzige Gesetzesvorschlag breche aber mit der europäischen Rechtstradition, nach der sich auch bei Sammelklagen ein Kläger aktiv zu einer Klage entschließen muss. So soll jedes EU-Mitglied frei entscheiden können, wie die Regeln für Kläger ausgestaltet werden. Sofern das nationale Recht es dann bestimmt, würden in der nun vorgesehenen Sammelklage alle potentiell Betroffenen automatisch Teil des Klagekollektivs werden. Die Ausgestaltung der Sammelklage wäre damit aber europaweit nicht einheitlich geregelt. Aus Sicht des Bitkom schafft dieser Vorschlag Anreize für unseriöses Klageverhalten und führt zur Rechtszersplitterung in Europa. „In dieser Form lädt das Gesetz zum Missbrauch ein“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Ein Verfahren, dem sich die Verbraucher nicht aktiv anschließen müssten, entspricht dem oft kritisierten US-amerikanischen Vorbild, bei dem vor allem die Prozessfinanzierer und Anwälte profitieren.“ Damit widerspreche der Gesetzesentwurf seiner ursprünglichen Absicht, Verbraucherinteressen besser zu schützen. Dehmel weiter: „Im Ergebnis entstünde ein neues Geschäftsmodell für Kanzleien. Damit ist niemandem geholfen, schon gar nicht den Verbrauchern.“ Profitorientierte Klagewellen führten letztlich dazu, dass Unternehmen ihre steigenden Prozesskosten auf ihre Kunden umlegten.

Im Rahmen des 'New Deal for Consumers' sollen fünf verschiedene Richtlinien angepasst oder neu formuliert werden, die den Verbraucherschutz zum Ziel haben. Darunter fällt auch die Richtlinie über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen, die nun mit dem Instrument der Sammelklagen neu ausgestattet werden soll. Die Gesetzesentwürfe der EU-Kommission werden im nächsten Schritt vom EU-Parlament und im Ministerrat weiter bearbeitet.