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Datenfrühstück zur DSGVO

Melissa Data und innoscale informieren am 22. März in Berlin über Datenschutz und Betrugsprävention unter der bevorstehenden neuen Rechtslage.
Melissa Data GmbH | 13.03.2018
© Melissa Data GmbH
 
Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 kommen auf alle Unternehmen in Deutschland neue, deutlich striktere Vorschriften zu, was die Verarbeitung personenbezogener Daten angeht. Diversen Studien und Umfragen zufolge sehen sich über 50 Prozent der deutschen Unternehmen noch nicht ausreichend auf die neuen Regeln vorbereitet.

Die EU-DSGVO erkennt das „Grundrecht“ von Menschen an, zu kontrollieren, welche Daten über sie gespeichert und wie sie verwendet werden. Nach den DSGVO-Richtlinien können Personen verlangen, über die von ihnen gespeicherten Daten informiert zu werden und deren Berichtigung, Löschung oder Beschränkung der Verwendung fordern. Sie können auch ihre persönlichen Daten in einem gängigen Format anfordern, um sie an eine andere Organisation zu übertragen.

Unternehmen müssen sich auf diese Anforderungen vorbereiten. Wie, darüber informieren die Melissa Data GmbH und die innoscale AG auf ihrem Datenfrühstück am 22. März 2018 im Hotel am Steinplatz, Berlin (9:00 bis 12:30 Uhr). Referenten sind Ronald Baranowski, externer Datenschutzbeauftragter bei SIX Datenschutz, Marc Hirschleber, Daten-Experte & Berater, Initiator von DataCampus, Stephan Heizmann, Inhouse Consultant beim Deutschen Sparkassen Verlag GmbH und Dominik Lorenz, Sales Consultant eCommerce bei der Creditreform Boniversum GmbH. Sie beleuchten das Thema DSGVO in ihren Impulsvorträgen aus verschiedenen Perspektiven: Welche Anforderungen an den Datenschutz können Unternehmen erfüllen? Welche Möglichkeiten haben sie, sich vor Sanktionen oder Betrug zu schützen? Wie begegnet man den neuen Rechten der Kunden angemessen?
Die Teilnahme am Datenfrühstück von Melissa Data und innoscale ist kostenfrei. Weitere Informationen und Anmeldung hier.