Medienpolitisch nicht tragbar, verfassungsrechtlich nicht zulässig
In hohem Maß alarmiert hat der BDZV heute in Berlin auf einen neuen Textvorschlag der Rundfunkreferenten zum Telemedienauftrag reagiert, der derzeit in den Staatskanzleien kursiert. Der Verband appellierte an die Bundesländer, diesem Text nicht zuzustimmen. Statt die existierende Textlastigkeit in den digitalen Telemedienangeboten der öffentlich-rechtlichen Sender zu begrenzen, könnten ARD und ZDF danach künftig sogar sehr viel mehr und deutlich hervorgehobene Textbeiträge veröffentlichen, kritisierte eine Sprecherin. Dies bedeute eine klare Erweiterung im Vergleich mit der bisher höchstrichterlich festgestellten Rechtslage und damit eine signifikante Verschlechterung der Chancen deutscher Tageszeitungen, journalistisch-redaktionelle Bezahlangebote im Netz zu etablieren.
Die Definition des Auftrags der Rundfunkanstalten würde noch unklarer als bisher. „Die Ausweitung des Telemedienauftrags bringt im Übrigen zwingend einen finanziellen Mehrbedarf der Rundfunkanstalten mit sich und bedeutet einen Abschied von der Gebührenstabilität“, erläuterte die Sprecherin. „Wir halten es daher für falsch, darüber zu entscheiden, bevor die Strukturdiskussion geführt und damit ein ‚Kassensturz‘ gemacht wurde.“
„Der Text in der uns bekannten Form ist dem Grundsatz nach eine vollständige Neuregelung des Telemedienauftrags, für deren Bedarf und Risiken es gar keinen Markttest gegeben hat“, hieß es dazu weiter vom BDZV. Als Konsequenz sei die Durchsetzung von Bezahlangeboten für Verlage in weiten Teilen unmöglich. Dem digitalen Geschäft der freien Presse werde erheblicher Schaden zugefügt. Aus Sicht der Zeitungsverleger sei die Regelung medienpolitisch nicht tragbar, verfassungsrechtlich nicht zulässig und ein klarer Verstoß gegen das europäische Beihilferecht.
Dem Vernehmen nach sollen die Leiter/innen der Staats- und Senatskanzleien der Länder bis zum 2. März im Umlaufverfahren dem – bislang nicht zur Abstimmung mit den Betroffenen gestellten – neuen Regelungsvorschlag zustimmen, der dann bereits in der Ministerpräsidenten-Konferenz am 15. März verabschiedet werden soll.
Die Definition des Auftrags der Rundfunkanstalten würde noch unklarer als bisher. „Die Ausweitung des Telemedienauftrags bringt im Übrigen zwingend einen finanziellen Mehrbedarf der Rundfunkanstalten mit sich und bedeutet einen Abschied von der Gebührenstabilität“, erläuterte die Sprecherin. „Wir halten es daher für falsch, darüber zu entscheiden, bevor die Strukturdiskussion geführt und damit ein ‚Kassensturz‘ gemacht wurde.“
„Der Text in der uns bekannten Form ist dem Grundsatz nach eine vollständige Neuregelung des Telemedienauftrags, für deren Bedarf und Risiken es gar keinen Markttest gegeben hat“, hieß es dazu weiter vom BDZV. Als Konsequenz sei die Durchsetzung von Bezahlangeboten für Verlage in weiten Teilen unmöglich. Dem digitalen Geschäft der freien Presse werde erheblicher Schaden zugefügt. Aus Sicht der Zeitungsverleger sei die Regelung medienpolitisch nicht tragbar, verfassungsrechtlich nicht zulässig und ein klarer Verstoß gegen das europäische Beihilferecht.
Dem Vernehmen nach sollen die Leiter/innen der Staats- und Senatskanzleien der Länder bis zum 2. März im Umlaufverfahren dem – bislang nicht zur Abstimmung mit den Betroffenen gestellten – neuen Regelungsvorschlag zustimmen, der dann bereits in der Ministerpräsidenten-Konferenz am 15. März verabschiedet werden soll.